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Wer unterwandert wen?

Bundeskriminalamt: Querdenker-Demos nicht rechts, Gewalt droht von links

Während Corona-Maßnahmen-Kritiker unter Verfassungsschutzbeobachtung gestellt werden sollen, informiert das BKA: Es könne "eine umfassende Beeinflussung bzw. Unterwanderung des Protestgeschehens durch die rechte Szene aktuell nicht konstatiert werden.“

imago Images/IPON

Das Bundeskriminalamt informierte in einem Rundschreiben alle Landeskriminalämter, das Bundesinnenministerium, den Bundesnachrichtendienst, den Bundesverfassungsschutz und andere Behörden über, wie es im Titel heißt „Aktuelle Entwicklungen im Protestgeschehen im Kontext der „Covid-19″-Pandemie“ Der Inhalt des Schreibens, das TE vorliegt, und dessen Echtheit das BKA gegenüber TE bestätigte, ist brisant angesichts der aktuellen Ankündigung des baden-württembergischen Innenministers Thomas Strobl (CDU), dass der dortige Landesverfassungsschutz die Querdenkerbewegung beobachten werde.

Was steht drin in dem Bericht mit dem Vermerk „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ und der Datierung vom 27. November?

Unter Punkt 3 „Personenpotenzial“ heißt es in der Rundmail des BKA: Zum Personengefüge derer, die sich auf Querdenkerdemos aufhalten und dort Gewalt ausgeübt hätten, könnten derzeit keine verlässlichen Aussagen getroffen werden. „Auch inwiefern Personen aus der rechten Szene an gewaltsamen Ausschreitungen beteiligt waren, kann aktuell nicht valide beurteilt werden.“

Das BKA stellt fest: „Die Gewaltausübung scheint jedoch insgesamt von einer „radikalen“ Minderheit auszugehen“, die nur schwer zu definieren wäre. Der Begriff „radikalen“ wurde hier zudem explizit in Anführungszeichen gesetzt.

Das BKA bestätigt u.a., das das Auftreten dieser „radikalen“ Minderheiten dazu führen könnte, dass Personen und Organisationen von einer Teilnahme absehen würden. Diese Minderheiten hätten allerdings auch eine „Sogwirkung“ für gewaltbereite Personen, „die dem Staat (…) ohnehin feindselig gegenüberstehen.“

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Aber, betont das BKA: „Ein Überschwappen etwaiger Radikalisierungsprozesse auf breitere zivil-demokratische Bevölkerungsschichten steht derzeit weiterhin nicht zu erwarten.“ Aber „die weitere Fortdauer der Pandemie und dadurch möglicherweise induzierte wirtschaftliche Nöte und Existenzängste“ könnten einen „katalysierende(n) Faktor“ darstellen. Es würden generell auf solchen Querdenkerdemonstrationen „krude Hypothesen aufgestellt, etwa (wird) der Staat aufgrund der aktuellen Situation als diktatorisch gebrandmarkt und eine „Corona-Diktatur“ postuliert.“

Auch antisemitische Narrative würden geschürt und verbreitet. Womit das BKA das begründet? Mit dem Vergleich „Ermächtigungsgesetz 1933“ zu den jüngsten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und der Behauptung eines „Impf-Holocaust“. Entsprechende „Nazi“-Überzeichnungen der Gegenseite Richtung Querdenker werden allerdings nicht thematisiert. Ebenfalls Erwähnung in der Email findet der Selbstvergleich einer jungen Rednerin mit der Widerstandskämpferin Sophie Scholl.

Allgemein stellt das BKA fest, dass dem Medium „Telegram“ für die radikale Szene „derzeit eine herausgehobene Bedeutung“ beizumessen sei. Die Teilnahme bzw. Beteiligung von „Personen aus dem Reichsbürger-/Selbstverwalterspektrum“ sei allerdings „weiterhin nicht prägender Natur“.

Erstes Fazit des BKA:
„Demzufolge können eine umfassende Beeinflussung bzw. Unterwanderung des Protestgeschehens durch die rechte Szene aktuell nicht konstatiert werden.“

Das muss man sich zwei Mal durchlesen: Es geht also nicht einmal mehr darum, ob da Rechte demonstrieren, Rechtsextremisten oder andere mitlaufen, wie von vielen Medien und Politikern behauptet wird, nein, sogar noch einer „Unterwanderung“ wird hier vom BKA eine Absage erteilt. Zeitgleich wird diese wichtige Informationen allerdings vom Innenminister Baden-Württembergs ignoriert, der die Querdenker unter Verfassungsschutzbeobachtung stellt.

Das BKA bescheinigt außerdem „dem zivil-demokratischen Spektrum“, dass die von ihnen organisierten Gegendemonstrationen quasi Magnet seien auch für „gewaltorientierte() Personen der linken Szene“.

Diese linksradikale Gegenbewegung würde die Querdenkerdemos als von Rechten domniert betrachten (laut BKA ja fälschlicherweise). Was wiederum den Medien und der Politik, die diese Behauptung bis hinein in die öffentlich-rechtlichen Nachrichtenblöcke verbreiten, zumindest indirekt eine Mitschuld zuweist an gewalttätigen Ausschreitungen von Linksextremisten auf Querdenkerdemos.

Es wird noch drastischer: Das BKA warnt im Zusammenhang mit Corona-Demonstrationen vor „antifaschistischen Interventionen in Form von (schweren) Gewalttaten“ und davor, dass die linke Szene hier Rechte ins „Zielspektrum“ nehmen könnten, die gar keine wären. Das würde im Übrigen auch für Polizeikräfte gelten, die in diesen Fokus geraten könnten.

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