Die Berliner Polizeipräsidentin Juristin Barbara Slowik ist Herrin über 25.000 Bedienste im Land Berlin. Ihr Wort hat also Gewicht. Aber ob es auch gehört wird im rot-rot-grünen Senat? Beispielsweise aktuell und anlässlich einer Warnung der obersten Polizeichefin hinsichtlich einer zunehmenden Handlungsunfähigkeit der Polizei, verursacht laut Slowik vom neuen Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG).
Bevor es gleich um die Details einer ätzenden Kritik der Polizeichefin am Antidiskriminierungsgesetz – also an der Arbeit der Berliner rot-rot-grünen Senatsregierung – gehen soll, kurz als Erinnerung, mit welchem Auftrag Slowik bei ihrer Ernennung in der Senatssitzung am 10. April 2018 ausgestattet wurde.
Senator Geisel: „Die Polizei wird mit mehr Personal, qualifiziertem Nachwuchs, Digitalisierung und einer Ausbildung auf hohem Niveau den wechselnden Herausforderungen – von Alltagskriminalität bis zur Abwehr des islamistischen Terrorismus – entschlossen begegnen können. Auf diesen Feldern muss die Polizei fit gemacht werden für die Zukunft. Barbara Slowik wird sich ab dem heutigen Tag dieser Herausforderung stellen. Ich bin fest davon überzeugt, dass sie sie meistern wird, und wünsche ihr dafür alles erdenklich Gute.“
Zurück in die Gegenwart: Besagter Innensenator einigte sich gerade mit Bundesinnenminister Horst Seehofer über die Anwendung des Landes- Antidiskriminierungsgesetzes bei Einsätzen der Bundespolizei oder anderer Landespolizeien. Die hatten nämlich zuvor schon Bedenken geäußert, wollten bzw. haben sogar eine polizeiliche Unterstützung der Berliner Polizei ausgesetzt.
Innensenator Geisel hatte also alle Hände voll zu tun, das neue Berliner Gesetz umzudeuten, das Gesetz sei doch gar nicht grundsätzlich gegen die Polizei. Aber wie nun genau einigt man sich zwischen Berliner Innensenator und Bundesinnenminister über ein Gesetz? Dahingehend, dass man es gar nicht anwendet?
Nein, die Berliner verpflichten sich in einer Vereinbarung „zur Übernahme sämtlicher in einem Verfahren nach dem (…) Gesetz anfallenden Aufwendungen für den Bundesbeamten“, wie der Tagesspiegel berichtet. Und was sagte Seehofer dazu? Der Innenminister sprach so etwas wie eine Bewährung aus, als er sich offen ließ, sollte es Schwierigkeiten bei der Umsetzung geben, einen neuen Einsatzstopp anzuordnen.
Slowik geht aber noch weiter und wirft Andreas Geisel und der Senatsregierung den kleinen Fehdehandschuh hin: „Ich denke, wir hätten das Gesetz nicht gebraucht.“ Und von ihren Polizisten weiß sie zu berichten, dass viele der Kollegen das Regelwerk als „Misstrauernsvotum“ empfänden.
Die Polizeipräsidentin warnt weiter eindringlich vor „schwierigen Ermittlungen“ und merkt an, dass nun selbst bei Gasstättenkontrollen der „Rassismusvorwurf“ im Raum stände. Slowik ist sich sicher: Die Ermittlungen werden jetzt „insbesondere im Clanmilieu“ deutlich erschwert.
Ein nachdenkenswertes Fazit der Polizeichefin, das auch über Berlins Grenzen hinaus von Bedeutung ist noch hintendran: Die Gesellschaft müsse der Polizei „ein Stück weit vertrauen, damit sie funktionsfähig bleibt.“ Das allerdings setzt voraus, dass Regierungen auch generell an einer funktionierenden Polizeiarbeit interessiert sind. In Berlin scheint das weiterhin leider ungeklärt. Selbst eine Vereinbarung der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen Bund- und Land ist nur als vorläufige angelegt, wie Horst Seehofer betonte.
Positiv sei bermerkt: Die Polizei Berlinführung bleibt trotzdem weiter gelassen und bürgernah: Gestern twitterte die „Berliner Polizei Einsatz“:
„Denken Sie nicht nur an Sonnencreme, Sonnenbrille & viel Wasser, sondern bitte auch auf ausreichend Abstand zu anderen.“
Wie nett. Aber auch wie wirkungslos, wie beispielsweise Boris Reitschuster bei seinem schon traditionellen Rundgang am Samstag in der Hauptstadt feststellte: Eine Gay-Schwulen-Parade zeigt beispielsweise kaum den geforderten Abstand und viele Teilnehmer ohne Mundschutz. Aber das ist dann schon wieder ein anderes Thema.