Tichys Einblick
Urteil am Landgericht Traunstein

Bandenmäßiger Menschenschmuggel und Drogenhandel von Asylbewerbern

Die Richterin: „Alle Angeklagten sind Flüchtlinge. Sie haben einen sehr großen gesellschaftspolitischen Schaden angerichtet. Ihnen wurde die Hand gereicht, ihnen und ihren Familien Unterstützung gegeben. Die Angeklagten haben die mit Füßen getreten, die ihnen Schutz und Hilfe geboten haben.“

picture alliance / Uwe Lein/dpa | Uwe Lein

Gerade erst hatte TE zum wiederholten Male von einer bandenmäßigen Kriminalität von Nigeria berichtet, die hier in Deutschland unter dem Deckmantel eines Asylantrags, also während einer laufenden Bitte um Gewährung von Schutz, eine illegale Migrationsroute mit aufgebaut haben. Hier wird berufsmäßig Menschenschmuggel von nigerianischen Frauen zum Zwecke der Zwangsprostitution organisiert und vor Ort in Europa und Deutschland streng überwacht. Die Mädchen und jungen Frauen, die nicht wunschgemäß anschaffen, werden im schlimmsten Falle zur Abschreckung gruppenvergewaltigt, gefoltert, zerstückelt und verscharrt – ein ZDF-Fernsehteam berichtete glaubhaft über diesen Horror.

Am Landgericht Traunstein wurden jetzt erneut Asylbewerber zu empfindlichen Haftstrafen verurteilt. Die Urteilsbegründungen liegen noch nicht in schriftlicher Form vor, die anonymisierte Anklageschrift wurde TE per Email bereits von der Presseabteilung des Landgerichtes Traunstein übermittelt und liest sich wie eine Auflistung bandenmäßiger krimineller Delikte.

Eine Sprecherin teilt TE schriftlich mit: „Das Verfahren wurde gegen zwei der sechs Angeklagten abgetrennt, da diese von Anfang an geständig waren und daher gegen sie schon vor Abschluss der restlichen Beweisaufnahme gegen die anderen Angeklagten ein Urteil ergehen konnte. Wie Sie erkennen können, ist das Urteil gegen diese beiden Angeklagten auch bereits rechtskräftig.“

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Das „Traunsteiner Tagblatt“ war anwesend und zitierte bereits aus der Urteilsbegründung der Richterin am Landgericht Traunstein: „Alle Angeklagten sind Flüchtlinge. Sie haben einen sehr großen gesellschaftspolitischen Schaden angerichtet. Ihnen wurde die Hand gereicht, ihnen und ihren Familien Unterstützung gegeben. Die Angeklagten haben die mit Füßen getreten, die ihnen Schutz und Hilfe geboten haben.“ Die Richterin erwähnt speziell auch die Art und Weise des Transports von Kokain aus Südamerika im Körper von Frauen: „Frauen wurden als Transportobjekte benutzt. Das ist besonders niederträchtig.“

Bei den in Traunstein angeklagten und verurteilten Männern handelt es sich um einen 1987 geborenen Syrer aus Edlib und fünf in Aleppo geborene Syrer (*1980, *1980, *1981, *1990, *1997). Die beiden bereits rechtskräftigen Urteile lauten: zwei Jahre auf Bewährung und drei Jahre ohne Bewährung. Die noch nicht rechtskräftigen Urteile lauten neun Jahre Freiheitsstrafe, vier Jahre und sechs Monate und sechs bzw. sieben Jahre Freiheitsstrafe.

In der Anklageschrift wurde den sich in Deutschland aufhaltenden Syrern vorgeworfen, sie seien „Mitglieder einer international agierenden Tätergruppierung“. Maßgeblich syrische Staatsbürger würden von diesen Personen von Griechenland aus über Italien (Mailand) oder direkt nach Deutschland und Skandinavien eingeschleust. „Zuletzt bediente die Gruppierung Flugschleusungen mittels Ausweisüberlassung geliehener Originaldokumente von Griechenland nach Deutschland.“ In der Anklageschrift heißt es weiter: „Überwiegend agierten sie als Schleuser- und Scoutfahrer.“ Die Angeklagten sollen teilweise mindestens schon seit Ende 2017 im Schleuserwesen arbeitsteilig zusammengearbeitet haben zur Organisation von Fahrzeugen, Schleuserrouten und der Beschaffung von Flug- und Ausweispapieren.

Mehrere der Angeklagten sollen laut Klageschrift auch geplant haben, größtmögliche Mengen an Kokain in den Körpern von Frauen aus Südamerika einzuführen. Bei der Vorbereitung soll eine Frau, die als sogenannte ‚Bodypackerin‘ tätig werden sollte, vergewaltigt worden sein.

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Des weiteren sind eine Reihe von Schleusungen nach Deutschland in teilweise unbekannter Personenanzahl, aber auch im konkreten Einzelfall in der Anklageschrift detailliert aufgeführt worden. Jeweils sollen Schleuserkosten in vierstelliger Eurohöhe erfolgt sein. Unter anderem wurden Personen von der griechischen Insel Kos eingeschleust – die in der Anklage genannten Fälle sind auch deshalb bekannt geworden, weil die Personen teilweise schon länger observiert wurden und/oder die Schleusung misslang und bei der Polizeiwache endete. Die Höhe der Dunkelziffer, also der erfolgreichen Schleusungen, ist weiter unbekannt.

Seitenweise liest man in der Anklageschrift Absätze wie diesen: „Im Auftrag des anderweitig verfolgten H. … holten der gesondert verfolgte J. … und der angeschuldigte M….. die 10köpfige Personengruppe zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt (…) mit dem Ford Transit in Italien, mutmaßlich in Arzercaval, ab und fuhren mit ihnen (…) in die Bundesrepublik Deutschland.“ Keine der Personen soll über die notwendigen Ausweispapiere verfügt haben. So geht es dann munter weiter in Sachen „Einschleusen“ von Personen und Personengruppen.

Die Anklageschrift wegen „Bandenmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln“ ist ebenfalls seitenlang. So sollen die Angeklagten Kokain aus Venezuela über Brasilien nach Deutschland geschmuggelt haben bzw. diese Einfuhr so geplant haben. Der Staatsanwalt führt hier penibel auch eine Reihe von Kontaktpersonen auf. Eine Frau aus Lörrach – dem Namen nach mutmaßlich Südamerikanerin – welche das Kokain schmugeln sollte, wurde selbst bereits überwacht.

Bei einem Hotelaufenthalt soll sie von einem der Syrer vergewaltigt worden sein. Anschließend fuhr die Frau mit ihrem Vergewaltiger (laut Anklage) von Stuttgart nach Paris und von dort nach Caracas/Venezuela. Die Aufnahme des Kokains soll aus nicht näher genannten Gründen dann allerdings gescheitert sein, woraufhin die Fahrt weiterging nach Brasilien, um dort dann Kokain zum Transport in den Körper aufzunehmen. Der Rückflug soll über Madrid gegangen sein, wo die Frau allerdings aus Angst die im Körper befindlichen Behälter entsorgt haben soll. Etwa zwei Monate später flog die Frau erneut nach Venezuela und kehrte mit in ihrem Körper befindlichen Behältern mit 602,4 g Flüssigkokain zurück mit einem Wirkstoffgehalt von 55,5 Prozent. Die Frau wurde am Flughafen Frankfurt am Main festgenommen.

Das Landgericht Traunstein ist geographisch der Endpunkt der Balkanroute, über die sogenannte Flüchtlinge aus Griechenland einreisen und am „Walserberg“ die österreichisch-deutsche Grenze überqueren. In diesem Gerichtsbezirk fallen damit die Fälle an, über die in den großen Medien nicht gerne berichtet wird. Nein, nicht alle Flüchtlinge sind kriminell, keineswegs. Aber jene, die etwa als „Seenotretter“ Flüchtlinge aufnehmen kontrollieren nicht, ob es sich nicht um Verbrecher, Menschen- und Frauenhändler handelt. Die Fluchtrouten werden aber längst wie selbstverständlich als Teil der Transportkette instrumentalisiert. Es wird Zeit, dass sich eta die katholische und evangelische Kirche dieser Verantwortung stellen.

Die Anklagen gegen die genannten Personen lauten u.a. (in teilweise unterschiedlicher personeller Zuordung) auf banden- und gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern und bandenmäßigem Handel unerlaubter Betäubungsmittel, Missbrauch von Ausweispapieren usw.

Noch im August 2017 titelte beispielsweise die Zeit: „Nur wenige Schleuser werden verurteilt.“ Eine Ausnahme allerdings damals schon: Bayern. Schon 2017 gab es nicht nur ein paar, sondern tausende Verfahren gegen Flüchtlingsschleuser – in dieser hohen Zahl in der Öffentlichkeit quasi unbekannt. Die Rheinische Post hatte die Länder befragt und Bayern meldete der Zeitung 1.335 neue Verfahren mit 1371 Verurteilungen insgesamt (hier inklusive noch anhängende Verfahren aus den Vorjahren).

In allen anderen Bundesländern lag die Zahl der Verurteilungen lediglich im niedrigen zweistelligen Bereich, in Niedersachsen gab es 2017 gerade einmal 219 neue Beschuldigte und nur 21 Verurteilungen. Die Verfahren allerdings wurden überwiegend gegen die Geschleusten selbst eröffnet und die Verurteilungen richteten sich dann vornehmlich gegen die Schleuser, die aber schon damals nicht dingfest gemacht werden konnten.

Zuletzt konnte auch das Landsgericht Landshut im November 2020 achtzehn illegale Schleusungen nachweisen. Der 43-Jährige Schleuser – ein anerkannter Asylbewerber – hatte die Personen zwischen September 2016 und Juni 2017 von Mailand aus über den Flughafen München nach Deutschland geschleust und ging dafür dreieinhalb Jahre in Haft. Die Verurteilung erfolgt demnach über vier Jahre nach der eigentlichen Tat. Der jetzt in Deutschland verurteilte Täter war bereits früher in Italien „einschlägig vorbestraft“, wie es heißt.

Interessant hier das Prinzip Zufall, das überhaupt erst die Feststellung der illegalen Schleusung ermöglicht hatte. So heißt es in einem Artikel der Süddeutschen Zeitung:

„Weil sie sich im Schengen-Raum bewegten, mussten sie die Dokumente eigentlich nur beim Einchecken vorzeigen. „Aber wir machen bei uns Stichproben“, sagt ein Beamter der Bundespolizei am Münchner Flughafen aus.Teilweise habe man dabei gefälschte Dokumente gefunden, teilweise seien diese aber schon auf dem Flug vernichtet worden, wie es von den Schleusern aufgetragen worden sei.“

Sind diese Stichproben Teil der so von Bundesinnenminister Horst Seehofer bezeichneten „Schleierfahndung“? Man weiß zwar wo und wie es passiert, beschränkt seine Ermittlungen aber auf Stichproben?

Der Anteil der Ausländer an den rechtskräftig verurteilten Straftaten betrug 2016 insgesamt 31 Prozent während ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung bei etwas über 10 Prozent lag.

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Schon im Februar 2019 berichtete die Welt unter der Schlagzeile „Ausländeranteil in deutschen Gefängnissen erreicht Rekordwert“ von zwei Bundesländern, in denen Ausländer sogar schon die Mehrheit der Insassen ausmachen. Zwar bewege sich die Zahl der Gefangenen mit Islamismus-Bezug, so vermeldete Hessen, „im unteren zweistelligen Bereich“, die Zahl der Gefangenen mit Islam-Bezug ist hingegen deutlich höher: „In manchen Anstalten nähmen rund 40 Prozent der Insassen das Angebot zur Teilnahme am Freitagsgebet an.“

Sobald die Urteilsbegründungen in schriftlicher Form vorliegen, werden diese hier nachgereicht bzw. in einem weiteren Artikel analysiert.


Hinweis in eigener Sache: Gegen TE führt die Seenotrettungsorganisation „Mare Liberum“ eine Reihe von Presserechtsprozessen. TE soll blockiert werden bei unseren Recherchen über die Vorgänge an der Küste Griechenlands. Es soll uns verunmöglicht werden über die höchst zweifelhafte Rolle der beteiligten NGOs zu berichten. So dürfen wir nach derzeitigem Prozessstand nicht mehr über griechische Polizeiberichte informieren. Berichte aus griechischen Zeitungen dürfen in Deutschland nicht veröffentlicht werden. TE wird diese Prozesse mit Entschiedenheit weiter führen. Bei den dafür notwendigen Geldmitteln werden wir von unseren Lesern unterstützt. Dafür danken wir und versichern: Diese NGOs werden uns nicht stoppen.

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