Eine Internetseite für Studenten beschreibt den Mainzer Stadtteil Hartenberg-Münchfeld so: „Es ist ein Wohnviertel, das hohe Lebensqualität bietet, preisgünstig in den Mietpreisen ist und 18.000 Bewohner aus allen Alters- und Sozialschichten beherbergt.“ Studenten die schon länger hier leben, nennen ihren Wohnort liebevoll „HaMü“. HaMü ist besonders für seine Grünflächen bekannt. Neuen Studenten wird hier der Hartenbergpark empfohlen. Im Sommer gibt es Liegewiesen, eine Minigolfanlage, ein Planschbecken und „hinter jeder Wegbiegung kann man etwas entdecken, wie zwei Totempfähle, die inmitten einer grünen Wiese stehen oder eine Grillhütte.“ Und „im hinteren Teil des Parks schlängeln sich idyllische Waldwege durch die Anlage, auf denen man in Ruhe joggen gehen oder seinen Hund laufen lassen kann.“
Dieses Idyll wurde nun allerdings empfindlich gestört, als am Abend des 16.10.2018 laut Polizeibericht eine geistig beeinträchtigte 34-jährige Mainzerin in einer Parkanlage in besagtem Mainzer Stadtviertel mutmaßlich gemeinschaftlich von einem 47-jährigen Iraner und einem 18-jährigen Afghanen vergewaltigt wurde. In der Sache wird ermittelt, weil die Frau am Morgen nach der Tat einen Arzt aufsuchte bzw. wohl aufsuchen musste. Dieser Arzt vermittelte sie sofort an eine Uniklinik weiter. Von hier aus wurde dann die Polizei informiert.
Der Iraner und der Afghane konnten am Freitag festgenommen werden. Beide wurden noch am Samstag einer Bereitschaftsrichterin am Amtsgericht Mainz vorgeführt, die Untersuchungshaft anordnete. Die Vorgeschichte stellt sich bisher so dar: Die Frau hatte Tage zuvor den 47-Jährigen kennen gelernt und sich für den Tattag mit ihm verabredet. Zur Verabredung brachte der Iraner den jüngeren Afghanen mit, dann soll es zur Vergewaltigung gekommen sein.
Was weiß die Polizei bisher über die Tatverdächtigen?
Der 47-Jährige ist der Polizei bekannt wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl. Er verbrachte bereits fünfeinhalb Monate in Haft wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Eingereist ist er 2016, er besitzt eine Aufenthaltsgestattung als Geduldeter, sein Asylverfahren läuft noch.
Sein Bekannter, der 18-Jährige Afghane, reiste im September 2015 als Minderjähriger ohne Begleitung ein. Sein Asylantrag wurde im Februar 2018 abgelehnt. Sein Aufenthalt ist aktuell befristet. Auch der Afghane ist der Polizei schon länger bekannt. Unter anderem wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Körperverletzung.
Laut Polizeisprecher Rinaldo Roberto gegenüber der Allgemeinen Zeitung werden die beiden Tatverdächtigen in den kommenden Tagen und Wochen mit Dolmetschern befragt werden. Zudem würden gerade Tatortspuren gesichert und „kriminalistische Standards ins Rollen gebracht.“
Aktuell ist eine weitere Gruppenvergewaltigung in den Schlagzeilen, die gerade vor Gericht verhandelt wird und im Herbst 2017 in Höhenkirchen-Siegertsbrunn passierte. Hier sollen zwei junge Afghanen eine 16-Jährige brutal vergewaltigt haben.
Dieser Fall wird allerdings noch aus einem anderen Grund in den Medien aufmerksam beobachtet: Zum einen musste der Richter die Angeklagten ermahnen, während der Verhandlung nicht zu schlafen und zum anderen führte ein Facharzt für Rechtsmedizin, der ursprünglich geladen war, über die Alkoholisierung der Angeklagten zu berichten, vor Gericht an, eben dieses Gericht müsse auch beachten, dass die Angeklagten aus einem anderen Kulturkreis kämen. Die erhöhte Alkoholmenge hätte zunächst zu einer Enthemmung geführt und anschließend dazu, sich über bereits vorhandene Einsichten hinwegzusetzen.
Ein geladener Rechtsmediziner erklärte Gericht und Anwesenden, dass die Gewichtung der Alkoholisierung hier eine komplett andere sei, „wenn man in diesem Kulturkreis und nicht in einem westlichen aufwächst.“ Über Afghanen sagte der Mediziner weiter: „Da zählt eine Frau nichts, und der Mann geht über alles.“ Der Richter soll laut Merkur.de allerdings uneinsichtig gegenüber den fachfremden Auslassungen des Rechtsmediziners gewesen und schnell klar gemacht haben, dass diese Argumentation für ihn nicht zähle. Der Prozess dauert noch an, jener in Mainz hat noch nicht begonnen.