Mehr als fünfzigmal hat das Oberlandesgericht Frankfurt gegen Prinz Heinrich von Reuss und seine acht Mitverschworenen verhandelt. Doch der größte Terrorismusprozess der Nachkriegszeit, wie ihn eine vorlaute Juristin angekündigt hatte, kommt nicht vom Fleck. Er schleppt sich, dehnt sich und wird müde. Der riesige Parkplatz, der angelegt worden war, um Hunderte von Fahrzeugen aufzunehmen, ist nur noch spärlich belegt; die Hamburger Gitter, vorsorglich bereitgestellt, um den Besucherandrang zu kanalisieren, sind überflüssig geworden. Und wer die Einlasskontrollen hinter sich gebracht hat, wer Schlüssel, Kreditkarten und Mobiltelefon abgegeben hat, wer auch die Leibesvisitation überstanden hat und endlich den Zuschauerraum betritt, ist dort mit einer Handvoll Neugieriger allein. Nicht einmal die erste Reihe ist besetzt, dahinter bleibt alles leer, die Öffentlichkeit patzt.
Das Desinteresse ist verständlich. Bedauerlich ist es aber auch, denn der überaus martialische Aufwand, der in Frankfurt getrieben wird, belehrt nicht nur über die Mittel, deren sich der Rechtsstaat bedient, um seine Gegner in Schach zu halten, sondern auch über die Gegner, auf die er es abgesehen hat. Verhandelt wird in einer Festung, einer großen, freistehenden Halle, die eigens für diesen Zweck in einem der traurigsten Vororte Frankfurts, in Sossenheim errichtet worden ist. Das nahezu fensterlose Gebäude ist umgeben von einem Streifen Niemandsland, gesichert von Polizei in Mannschaftswagen und zu Fuß, überwacht von Videokameras rund um die Uhr, umschlossen von einem mannshohen, stacheldrahtbewehrten Gitterzaun, an dem Schilder hängen, die darauf hinweisen, dass Bildaufnahmen nicht gestattet sind.
Eine Anlage, die ihrem großen Vorbild, dem antifaschistischen Schutzwall, der seinerzeit Berlin geteilt hatte, auch darin gleicht, dass sie unmissverständlich klarmacht, wo der Feind steht: draußen nämlich. Drinnen geht es gegen neun Angeklagte, draußen gegen alle anderen. Jeder Bürger soll wissen, was ihm blüht, wenn er es wagt, anderes zu denken, zu reden und zu wollen als Nancy Faeser und ihre Jagdhunde vom Verfassungsschutz. Dann wird er zum Faschisten, und das heißt: vogelfrei. Dann muss er mit denselben Maßnahmen rechnen, denen die Angeklagten unterliegen: mit öffentlicher Bloßstellung, endlosen Untersuchungen, überwachten Gesprächen, kontrolliertem Schriftverkehr, rigoroser Besuchsbeschränkung, Entblößung vor und nach jedem Verhandlungstag und was dergleichen Dinge mehr sind – mit Demütigung also, Erniedrigung und Entwürdigung. Der Rechtsstaat fällt zurück ins Reich der Jakobiner, die sich Mut machten mit der Parole: Im Namen der Humanität, seien wir inhuman!
Getan haben die Angeklagten herzlich wenig, „nicht einmal eine Fensterscheibe eingeworfen“, wie eine erfahrende Journalistin bemerkt hat. Viel muss man ja auch nicht tun, um in den Netzen des Verfassungsschutzes zu landen und unter dem Gejohle von willigen Journalisten verhaftet zu werden. Dann hat der Staatsanwalt leichtes Spiel: die Angeklagten hofften, schreibt er, waren überzeugt und sahen etwas vor – das schient auch schon zu reichen. Sie hätten sich in Gedankenspiralen verloren, die offenbar auch dann gefährlich waren, wenn niemand wusste, wohin sie führten, der Anwalt auch nicht. Anstatt von Handlungen spricht er von Vorbereitungshandlungen, die von den Angeklagten zwar nicht begangen wurden, in die sie aber eingetreten wären. „Wer vieles bringt, wird manchem etwas bringen / Und jeder geht zufrieden aus dem Haus“.
Nicht jeder hoffentlich. Wer den Frankfurter Prozess beobachtet, wird die Erzählung von den Ermittlungsrichter nicht mehr los, der nach dem Grundsatz verfuhr: der Angeklagte hat zwar nichts getan, er konnte es aber. Er konnte es zwar nicht, aber er hätte es tun können. Er hätte es auch nicht tun können, aber er wollte es tun; und das entscheidet, gegen ihn natürlich. Nach solchen Erinnerungen kommen die Gedanken: ob das die Zukunft des Rechtsstaates sein könnte? Ob das der Zugriff unterhalb der Strafbarkeitsgrenze ist, von dem Frau Faeser schwärmt? Ob das der Fortschritt war, den uns die Roten und die Grünen versprochen hatten, als sie vor drei Jahren an die Macht kamen? Wenn ja, sollten wir froh sein über die Chance, mit diesem Fortschritt demnächst Schluss zu machen. Oder, wie Rolf Mützenich wohl sagen würde: das Tor zur Hölle endlich zu verschließen. In einer Woche ist es so weit.
Dr. Konrad Adam ist Journalist, Publizist und ehemaliger Politiker der AfD. Er war Feuilletonredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und Chefkorrespondent und Kolumnist der Tageszeitung Die Welt in Berlin.