Die Begriffe Notverordnung, Notverordnungsrecht und Notstandsgesetze sind uns in den vergangenen Jahren verstärkt begegnet und haben zeitweise zu massiven Grundrechtseinschränkungen während der Coronazeit geführt. Wer denkt, dass mit dem Ausrufen des Pandemieendes diese Instrumente nun der Vergangenheit angehören, sieht sich angesichts aktueller Forderungen nach dem möglichen Ausrufen neuer „Notstandslagen“ eines Besseren belehrt. Offensichtlich scheint das Bewusstsein über die negativen Auswirkungen von Notverordnungen zu Zeiten der Weimarer Republik und zu Beginn des Dritten Reiches zumindest teilweise in Vergessenheit geraten zu sein.
Den Vätern unseres Grundgesetzes war jedoch nach dem Zweiten Weltkrieg die Problematik von Notverordnungen sehr wohl bewusst, und so wurde dieses Instrument aufgrund der schlechten Erfahrungen mit zu weitgehenden Exekutivrechten damals nicht in das Grundgesetz aufgenommen. Als dann während der Zeit der Großen Koalition 1966 bis 1969 mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit neue Notstandsgesetze im Grundgesetz verankert wurden, erkannte man wenigstens damals noch die damit verbundenen Gefahren. So äußerte sich der damalige Vizekanzler Willy Brandt am 30. Mai 1968 wie folgt:
„Ich bin davon überzeugt, dass jeder auch nur entfernt ausdenkbare Versuch zu einem Missbrauch der Notstandsgesetze auf unseren leidenschaftlichen Widerstand stoßen würde. […] Wer einmal mit dem Notstand spielen sollte, um die Freiheit einzuschränken, wird meine Freunde und mich auf den Barrikaden zur Verteidigung der Demokratie finden, und dies ist ganz wörtlich gemeint.“
Diese Worte sollte man als Teil des Vermächtnisses von Willy Brandt an nachfolgende Generationen auffassen, und es liegt nicht nur an den politisch Verantwortlichen, sondern an uns allen, die mahnenden Worte von Willy Brandt ernst zu nehmen. Oppositionsparteien wie die FDP kämpften damals unter anderem gegen die ungerechtfertigte Einschränkung der Grundrechte im Rahmen einer Notstandsgesetzgebung sowie gegen die Ausschaltung des Parlaments, die vom Notstand zur Notstandsdiktatur führt.
Vor diesem Hintergrund wäre es geboten, das Ausrufen eines Notstandes während der Coronazeit, verbunden mit tiefgreifenden Einschränkungen der Freiheits- und Grundrechte jedes Einzelnen – abgesegnet durch das Bundesverfassungsgericht, kritisch zu hinterfragen. Es ist bemerkenswert, dass der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, dies gerade jüngst in einem Interview getan hat, indem er feststellte, dass das Bundesverfassungsgericht zu Pandemiezeiten dem Staat ein undifferenziertes, allgemeines und letztlich unbegrenztes verfassungsrechtliches Plazet für Freiheitsbeschränkungen und Grundrechtssuspendierungen jeder Art und jeden Ausmaßes erteilt habe.
Vielmehr noch stellt der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Folgendes grundsätzlich klar: „Es steht völlig außer Zweifel, dass die Grundrechte des Grundgesetzes auch in Zeiten von Notlagen gelten müssen. Unsere verfassungsmäßige Ordnung kennt keine Notstandsverfassung, die eine völlige oder auch nur partielle Suspendierung der Grundrechte gestattet.“
Doch existierte überhaupt eine Notlage etwa zu Zeiten der Coronazeit? Den Daten des statistischen Bundesamtes ist zu entnehmen, dass es für das Jahr 2020 eine außergewöhnlich geringe Klinikbelegung in Deutschland gab und dass insbesondere keine Übersterblichkeit im ersten Coronajahr zu verzeichnen war. Eine statistisch relevante Übersterblichkeit trat erst ab dem Jahr 2021 auf, nachdem angeblich nebenwirkungsfreie „Schutz“-Impfungen weiten Teilen der Bevölkerung auferlegt wurden – im Widerspruch zu Empfehlungen der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA, wie jüngst auf Anfrage mehrerer EU-Parlamentsabgeordneter zum Vorschein kam. Eine detaillierte Untersuchung, ob es neben der zeitlichen Korrelation zwischen Einführung der „Schutz“-Impfungen und der signifikanten Übersterblichkeit (nicht nur in Deutschland, sondern ebenso in vielen anderen Ländern mit hohen Impfquoten) auch einen kausalen Zusammenhang gibt, wird bis zum heutigen Tag eher behindert als von staatlicher Seite gefördert.
Es bleibt festzuhalten, dass die Feststellung einer „Notlage“ zu Zeiten der Coronazeit mit dem heutigen Wissen kritisch zu hinterfragen wäre, sowohl von juristischer als auch von politischer Seite, beispielsweise durch einen parlamentarischen Corona-Untersuchungsausschuss, dessen Einrichtung die meisten politischen Parteien noch immer blockieren. Man kann eigentlich die überstürzte Feststellung einer Notlage im März 2020 nur damit plausibel begründen, dass Verantwortungsträger zum damaligen Zeitpunkt von einer – mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit – künstlichen Erzeugung, das heißt einem Laborursprung des neuartigen SARS-CoV-2 Virus erfahren haben und man noch nicht wusste, welche Auswirkungen künstlich erzeugte Coronaviren auf den Menschen haben würden, welche von Anfang an nahezu perfekt an menschliche Zellrezeptoren angepasst waren und – im Gegensatz zu allen natürlich vorkommenden Coronaviren der gleichen Untergattung – mit einer sogenannten Furinspaltstelle in der Gensequenz ausgestattet waren, die das Eindringen in menschliche Zellen begünstigt. Dass diese Informationen gleich zu Beginn der „Pandemie” vorlagen, wurde dieses Jahr durch die Zeugenaussagen des damaligen Direktors der US-amerikanischen Geheimdienste vor einem Untersuchungsausschuss des US-Kongresses bestätigt. Die Frage, wann welche Informationen wem hierzu vorlagen, wäre ebenfalls durch einen Untersuchungsausschuss in Deutschland zu klären.
Doch viele Menschen – nicht nur hierzulande – möchten sich nicht mit der Aufarbeitung der Coronazeit belasten. Es ist schließlich ein anderes Thema in der Zeit nach Ausrufen des Pandemieendes in den Fokus gerückt: der Klimawandel. Dieses Thema sollte man in erster Linie wissenschaftlich angehen und dies wird von vielen renommierten Forscherpersönlichkeiten auf dem Gebiet der Klimaforschung geleistet. Wenn jedoch – wie in jüngster Vergangenheit geschehen – wiederholt die Ausrufung eines „Klimanotstands“ gefordert wird, so ist dies eben keine ausschließlich wissenschaftliche Angelegenheit mehr, sondern eine solche Forderung stellt potentiell die Freiheits- und Grundrechte der Demokratie in Frage und jeder einzelne Bürger müsste sich im Geiste Willy Brandts dazu aufgefordert fühlen, „auf die Barrikaden zur Verteidigung der Demokratie“ zu gehen.
Es gibt bis heute keine wissenschaftlich fundierte Basis zur Identifizierung eines „Klimanotstands“, wie zahlreiche Nobelpreisträger, darunter Professor John Clauser (USA), sowie eine Vielzahl renommierter Klimaforscher, wie beispielsweise Professor John Christy (Director Earth Science System Center, University of Alabama) oder Professor William Happer (Princeton University) immer wieder in zahlreichen Veröffentlichungen und Vorträgen betonen. Andererseits wurde durch die Offenlegung von ca. 1.000 Emails im November 2009 („Climategate“-Skandal) bewiesen, dass es eine Gruppe von Klimaaktivisten im Wissenschaftssystem gibt, denen es nicht um die wissenschaftsgetriebene Wahrheitsfindung geht, sondern um das Durchsetzen einer politischen Agenda, von der sie selbst in erheblichem Maße profitieren.
Die Details der Hintergründe ist in zahlreichen Büchern und Übersichtsartikeln dargelegt – besonders empfehlenswert ist das Buch von Tim Ball: „The Deliberate Corruption of Climate Science“ (Stairway Press), welches nicht nur eindrücklich die wissenschaftlichen Verfehlungen dieser Gruppe von Wissenschaftlern detailliert beschreibt, sondern diesen Sachverhalt mit einer Vielzahl von Originalreferenzen belegt. Es wird Zeit, die offensichtlich existierenden wissenschaftlichen Fehlentwicklungen im Bereich der Klimaforschung aufzuarbeiten, bevor man unbegründete Forderungen nach Ausrufen eines „Klimanotstands“ erhebt.
Die Freiheits- und Grundrechte in einer Demokratie sind nicht verhandelbar – sie sind uns per Verfassung gegeben, und darauf sollte auch zukünftig jeder Bürger in unserem Land bauen können. Geben wir jedem Menschen, aber auch der Wirtschaft in unserem Land, stets genügend Freiheiten, um sich entfalten zu können, und erteilen wir der unbegründeten Proklamierung angeblicher „Notstandslagen“ eine eindeutige Absage.
Roland Wiesendanger ist seit 1993 Professor für Experimentelle Festkörperphysik an der Universität Hamburg und Mitglied zahlreicher Akademien, darunter die beiden nationalen Akademien Leopoldina und acatech sowie die Akademie der Wissenschaften in Hamburg. Im Februar 2021 veröffentlichte Wiesendanger eine Studie zum Ursprung der Coronavirus-Pandemie, in der er argumentiert, dass „Indizien eindeutig für einen Laborunfall am Institut für Virologie Wuhan als Ursache der gegenwärtigen Pandemie sprechen“, und löste damit eine breite Kontroverse aus. TE berichtete umfangreich darüber.