Nun also soll sie enden: die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Nach dem Jahreswechsel braucht das Personal in Einrichtungen des Gesundheitswesens nun keine Covid-Impfung mehr nachweisen.
Im März 2022 wurde diese sektorale Impfpflicht in aller Strenge gesetzlich vorgeschrieben. Dass die Impfung weder vor Ansteckung noch vor Übertragung schützt, war zu diesem Zeitpunkt bereits klar. Für die Entscheidungsträger offensichtlich unerheblich. Die Impfpflicht wurde trotzdem eingeführt und damit begründet, dass ein signifikanter Schutz vor Ansteckung erreicht werde.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht hatte keinen Nutzen. Sie wurde nie gebraucht! Seit der 2. Kalenderwoche 2022 ist Omikron die klar dominierende Variante in Deutschland. Experten, Politiker und Medienvertreter warteten mit haarsträubenden Modellberechnungen auf und wurden nicht müde, auf unseren Untergang hinzuweisen. Alle Modelle stellten sich als falsch heraus. Omikron wurde nicht zu dem vorhergesagten Monster. Auch wurden wir nicht von dem prophezeiten Killervirus im Herbst heimgesucht. Ganz im Gegenteil.
Omikron wurde der Gamechanger in der Pandemie. Durch Omikron entkoppelten sich die Meldeinzidenzen von den schwer verlaufenden Erkrankungen. Das bedeutet, dass trotz teilweise steigender Inzidenzen schwere Krankheitsverläufe nicht im gleichen Maße zunahmen. Auch die Krankenhauseinweisungen – bedingt durch eine Omikron-Infektion – waren rückläufig. Das Narrativ der gefährlichen Omikron-Variante war früh entkräftet. Ebenso zeigte sich, dass eine Covid-Impfung keinen Fremdschutz bietet. Dieses Argument erübrigte sich somit. Die Impfpflicht hätte noch ausgesetzt werden können. Sie wurde trotzdem eingeführt und trat am 15. März 2022 in Kraft. Aus infektionshygienischer Sicht hatte und hat diese Impfung keinen Nutzen. Folglich braucht es keine Pflicht. Weshalb hielt man trotzdem an der Impfpflicht fest?
Weshalb entschied man sich für die Impfpflicht? Konnten die Verantwortlichen dies nicht schon früher erkennen? Doch, sie konnten. Diese Impfpflicht hatte nur ein Ziel: Das politische Überleben von Karl Lauterbach sollte gesichert werden. Mit aller Macht trieb er die Impfpflicht voran. Eine allgemeine Impfpflicht blieb aus. Die einrichtungsbezogene war der Kompromiss.
Ausgetragen wurde dies allerdings auf dem Rücken derer, die eh schon zu leiden hatten: die Kranken und Pflegebedürftigen. Denn letztendlich hat es sie getroffen. Der Personalmangel in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen existierte bereits vor Einführung der Impfpflicht, welche den Mangel nun verstärkt haben dürfte. Das ist verantwortungslos. Eine Pflicht einzuführen, die in die körperliche Unversehrtheit eingreift, aber ohne erkennbaren oder nachweislichen Nutzen ist, bleibt schlichtweg ein Skandal.
Der Wegfall der sektoralen Impfpflicht ist ein längst erforderlicher und wichtiger Schritt. Doch er kommt zu spät. Wichtiges Personal hat bereits die Einrichtungen verlassen. Einige haben ihre Bußgelder bezahlt bzw. die Konsequenzen daraus gezogen oder tragen müssen. Was wird nun aus diesen Menschen? Wie werden sie sich fühlen? Wird man sich entschuldigen? Werden sie zurückkehren? Werden sie entschädigt? Werden die bereits verhängten und bezahlten Bußgelder rückerstattet?
Und wie verhält es sich mit dem politischen Schaden? Die Bürger erkennen nun immer mehr, dass sie getäuscht wurden. Ein immenser Vertrauensverlust in Politik und Institutionen ist bereits eingetreten. Dieser Schaden ist nicht mehr gutzumachen. Er bleibt. Auch die Beendigung der Impfpflicht kann von dieser Misere nicht ablenken. Der Staat hat in übergriffiger Art und Weise bestimmten Berufsgruppen eine Pflicht aufgezwungen, die im Zeitpunkt der Abstimmung über den relevanten § 20a IfSG im Bundestag bereits bekannt und ohne Nutzen war.
Stattdessen hat man die Pflicht-Geimpften der Gefahr eines möglichen Schadens durch Nebenwirkungen und Langzeitfolgen ausgesetzt. Über diese negativen Folgen möchte man nicht sprechen. Doch das wird man tun müssen. Wer wird sich für eine Tätigkeit in diesen Gesundheitsberufen interessieren, wenn ohne sorgfältige Abwägung und ohne ausreichende Datenlage mit solchen „Pflichten“ zumindest weiterhin zu rechnen ist?
Karl Lauterbach hat mittlerweile eingeräumt, dass der Impfstoff nicht mehr vor Ansteckung schütze und es keinen Grund mehr für die Impfpflicht in den Einrichtungen gebe. Folgerichtig müsste nun umgehend gehandelt werden und nicht auf das Auslaufen der Impfpflicht zum 31. Dezember 2022 zugewartet werden. Das Zuwarten kann ein verheerendes Signal an alle Beschäftigten darstellen, die sich der Pflicht ausgesetzt sehen.
Der Staat sollte diesen Fehler ohne zu zögern und ohne Ausreden einräumen. Alle, die dem Gesundheitswesen deshalb den Rücken kehrten/kehren mussten, sollte er wieder einladen und zurückholen. Eine Rückerstattung der bezahlten Bußgelder samt angemessener Entschädigung kann Wohlwollen bei den Betroffenen und in der gesamten Bevölkerung auslösen. Hierfür wird es darauf ankommen, ob Fehler ehrlich eingeräumt, Konsequenzen ohne zeitliches Hinauszögern eingeleitet werden und Unrecht anerkannt wird.
Und was ist mit Karl Lauterbach? Er ist der Architekt dieser Impfpflicht, die mehr Leid und Elend als Schutz brachte. Er sollte sein Amt als Gesundheitsminister freiwillig aufgeben. Hinter den Kulissen der Bundesregierung und des Gesundheitsministeriums brodelt es bereits gewaltig. Lauterbach hat keinen Rückhalt mehr – ähnlich wie die Impfpflicht. Er sollte sein Amt mit der Impfpflicht aufgeben.
Dr. med. Friedrich Pürner ist Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen, Epidemiologe