Man könnte belustigt auf das sog. ›Gender-Sternchen‹ reagieren, es als harmlos einschätzen und als ›Mode-Gag‹ oder es leichtfertig als Luxus-Problem oder als Unfug abtun. Entsprechendes gilt für die Unterstriche, die Schrägstriche oder für den Doppelpunkt im Wort (z.B. ›Christ:innen‹).
Man könnte darüber schmunzeln, wenn die Anrede nicht mehr lautet: ›Sehr geehrte Damen und Herren‹, sondern: ›Liebe Menschen‹.
Man könnte amüsiert darüber sein, wenn Nachrichten-Sprecher in Radio und Fernsehen eine ganz kurze Sprechpause mit anschließendem Glottisschlag einlegen, um das ›Gender-Sternchen‹ zu betonen.
Man könnte sich die Augen reiben, wenn nun in jeder Stellenausschreibung hierzulande das Kürzel ›m/w/d‹ (›divers‹) erscheint. (Wie viele ›Diverse‹ werden überhaupt gezählt? Sind´s dreihundert?)
Man könnte nachfragen, wie viele verschiedene Geschlechter es denn nun gibt in der ›sexuellen Vielfalt der Geschlechter‹: noch über LSBTTIQ hinaus (d.h. lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender, intersexuelle und queere Ausprägungen von Sexualität).
Man könnte wissen wollen, wer denn nun diskreditiert wird, wenn statt der Bezeichnungen von Mutter und Vater die Bezeichnungen ›Eltern 1 ‹und ›Eltern 2‹ eingeführt werden sollen (so der Europarat im Dokument 12267 vom Okt. 2010). Was es bedeutet, wenn für ›Regenbogenfamilien‹ eine ›dritte Elternschaft‹ eröffnet werden soll (man bedenke dagegen: Gen. 9,12-17). Wenn die Leihmutterschaft auch hierzulande legalisiert werden soll. Wenn ›das Menschenrecht auf Abtreibung‹ beschlossen wird (so die Empfehlung des Europa-Parlaments 2015 an die Mitgliedsstaaten, wobei dieses Recht allerdings von einem jeden einzelnen Mitgliedsstaat erst eigens ratifiziert werden muss).
Man könnte erbost reagieren über die Diffamierung der traditionellen Mutter(rolle/schaft), die Entmutterung der Frau, die Abschaffung der Vollzeit-Mutter: schließlich müsse die Fixierung auf soziale Rollen wie Mutter und Hausfrau überwunden und jede Frau in die außer-häusliche Arbeitswelt integriert werden.
Man könnte entsetzt sein über die beabsichtigte Abschaffung der Elternrechte über ihre Kinder (dagegen: Art. 6,1.2.4 GG), über die Verabschiedung der klassischen Familie (›ein Auslaufmodell?‹) als ›Säule der staatlichen Gemeinschaft‹ und über die Propagierung heterogener Patchwork-Lebensformen und polyamorer Beziehungen (als Zukunftsmodell?).
Man könnte befremdet und irritiert sein über die Vergenderung der Sprache, über die Verunglimpfung der deutschen Sprache, über die Sprachverwirrung und nach der Lesbarkeit fragen: der Mensch,›die Menschin‹, ›die Christ*innenmensch*innen‹, die ›Elter*innen‹, ›die Kinder*innen‹ /›die Engelin‹ / ›die Nächstin‹ / der ›Meerjungmann‹.
Man könnte sich abwenden, wenn die Anrede in einem Wahlwerbebrief geschlechtsneutral-korrekt-formuliert lautet: »An alle Wahlinteressierten im Hause« (statt ›Wählerinnen und Wähler‹ zu schreiben).
Man könnte dagegen protestieren, wenn Bachelor- und Master-Arbeiten gendergerecht abgefasst werden müssen.
Wird der männliche Vorname ›Hermann‹ verboten, wird aus der Frauke die ›Mannke‹? Wird aus der Fußgängerzone die Flaniermeile, werden aus Studenten nun Studierende, um nur ja nicht irgendjemanden zu diskriminieren, wobei Unterschiede in Begriff und Sache schlicht übergangen werden? Wird aus dem Papagei die ›Mamagei‹? Wird aus der Muttermilch: ›Milch vom Menschen‹ (FAZ, 20.02.2021, 11)? Soll zukünftig vom ›gebärenden Elternteil‹ (FAZ, s.o.) die Rede sein und von ›Oberkörperfütterung‹ (so der Leitfaden der Universitätskliniken des britischen Gesundheitsdienstes in Brighton und Sussex) (als ob es beim Stillen um feste Nahrung ginge)?
Man könnte an den ›Turmbau zu Babel‹ (Gen. 11,1-9) denken: »dass keiner mehr des anderen Sprache verstehe«.
Man könnte überrascht sein, wenn die Duden-Online-Redaktion auf das Gendern von Sprache hereinfällt und sich für die Einführung einer geschlechtsneutralen Sprache verwendet. Immerhin jedoch wurde im März 2018 durch den Bundesgerichtshof letztinstanzlich festgehalten, dass sich die Bezeichnung: ›der Kunde‹ im Sinne des generischen Maskulinums auf Menschen jeden Geschlechts bezieht. Wer sich nun aber über das generische Maskulinum auslässt, der wird doch sicher auch um das generische Femininum wissen.
Die Klage, wonach eine Frau als ›Kundin‹ angeschrieben werden wollte, wurde vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen.
Man könnte die gender-sensible Anrede: ›Herr Professorin‹ (siehe Leipzig) mit Hohn und Spott bedenken.
Man könnte in der gender-gerechten Sprache einen Beitrag sehen wollen für mehr Emanzipation und Gleichberechtigung (›wenn ́s denn aber nur so wäre!‹). ›Gleicher Lohn für gleiche Arbeit‹? Aber ja!
Radikaler Ansatz
Doch hinter der pseudowissenschaftlichen Gender-Ideologie verbirgt sich ein radikaler Ansatz (im Kampf gegen alles Männliche?) zur Umwandlung der bisherigen (Geschlechter-)Gesellschaft auf dem Weg hin zu einer sog. ›fluiden Geschlechtlichkeit‹: wobei bereits Jugendliche vom 14. Lebensjahr ab jährlich neu vor dem Standesamt festlegen können sollen, ob sie als männlich oder als weiblich gelten wollen (so ein Gesetz-Entwurf 2021 von ›Bündnis 90/die Grünen‹ und SPD, der jedoch nicht die erforderliche Mehrheit fand).
Jeder Mensch sei zunächst ›geschlechtsneutral‹, müsse sich sein Geschlecht selbst wählen, könne sein Geschlecht innerhalb seines Lebens (mehrfach) wechseln. Nichts sei angelegt, alles sei wählbar, alles sei wandelbar, nichts sei festgelegt, alles sei anerzogen. Es gibt mehr als zwei Geschlechter, doch wie viele? Sechzig etwa oder mehr? Jetzt noch dient die Frau soz. als ›Durchgangsstadium‹, bis dass es wie angestrebt zur Auflösung (!) des bi-polaren Geschlechterkonstrukts von Mann und Frau und zur Einführung eines pluralen Modells (angefangen in der ›Ehe für alle‹?) mit vielfältigen Variationen von ›sexuellen Orientierungen‹ im Sinne ›sexueller Vielfalt‹ kommen soll. Ist dann noch klar, wer denn nun Vater und Mutter ist, wer für die Erziehung des Kindes verantwortlich ist? Droht da nicht ein gesellschaftliches Chaos?
Was für ein katastrophaler Irrweg! Man will offen sein für alles (auch für das Adoptionsrecht für ›Homo-Partner‹? / auch für die Polygamie? / auch für Pädophilie?), man will niemanden mehr diskriminieren, alle sollen gleich sein: obwohl ein jeder Mensch ein unverwechselbares Original aus Gottes Schöpferhand ist / obwohl alle Menschen verschieden sind / obwohl sich ein jeder Mensch vom anderen unterscheidet, wofür nicht allein ›der genetische Fingerabdruck‹ Zeugnis ablegt.
Was für ein gewaltiges Umerziehungsprogramm (zur Früh- und Pansexualisierung) der Gesellschaft schwebt da im Gender-Mainstream vor, ansatzweise über Bildungspläne! Was für ein Paradigmenwechsel! Muss die Kindererziehung (entgegen Art. 6,1.2 GG) vergesellschaftet werden? Der Staat ›die Lufthoheit über die Kinderbetten‹ ausüben? Müssen bereits Kinder und Jugendliche in Kindertagesstätten und Schulen durch spezielle Fachleute ›von außerhalb‹ aufgeklärt werden? Angeleitet werden zu Sex-Übungen? Möglichst frühzeitiger Lustgewinn durch verschiedene Sex-Praktiken? Abbau der Schamgefühle? Multisexuelle Vielfalt als pädagogisches Leitmotiv in Kindertagesstätte und Schule? Wer redet da (noch) vom Kindeswohl, wenn Kinderseelen derart geschädigt werden?
Man könnte wissen, dass sich ›der Rat für deutsche Rechtschreibung‹, ›die Gesellschaft für deutsche Sprache‹ (›GfdS‹), der ›Verein deutsche Sprache e.V.‹ (›VdS‹), (Stand 2019) sechzehn weltweit führende DAX-Unternehmen gegen die Verwendung des ›Gender-Sternchens‹ entschieden haben. Aber die rot-grüne Bundesregierung befürwortete das ›Gender- Sternchen‹ und erklärte per Kabinettsbeschluss (am 23. Juni 1999) das Gender-Programm zum durchgängigen Leitprinzip im Rechts-und Bildungssystem, ohne dass es dazu etwa einer Bundestagsdebatte oder eines Parlamentsbeschlusses bedurft hätte.
Immerhin bestehen in der Bundesrepublik nunmehr über 200 Lehrstühle für ›Gender-Studies‹. Und: ›Die Evangelische Kirche in Deutschland‹ (›EKD‹) unterhält ein im April 2014 eingeweihtes eigenes Gender-Studienzentrum in Hannover.
Aber – müsste nicht ganz neu das (biblisch-tradierte, wertkonservative) Leitmotiv von Ehe, Familie, Kind(ern) zum gesamtgesellschaftlichen Leitprinzip erhoben werden?
Gender – ein Begriff, der verschleiert. Stets aber geht’s dabei ums Geschlecht(liche), wie auch immer. Dabei verwischen sich die Unterschiede zwischen dem biologischen, sozialen, kulturell geprägten Geschlecht. Ein erklärtes Ziel besteht darin, aus vermeintlich patriarchaler Unterdrückung zu befreien und: die ›Heteronormativität‹ der Gesellschaft zu überwinden. Weiß jemand schließlich noch, ›was Sache ist‹? Wohin der Zug der gesellschaftlichen Entwicklung unter Volldampf fährt?
Es ist wohl höchste Zeit, auch in Kreisen von Politik und Kirche zu intervenieren, Menschen mit gesundem Menschenverstand zu mobilisieren, die breite Öffentlichkeit aufzuschrecken, gegen das Diktat der Gender-Sprache (etwa in Universitäten und Hochschulen) vorzugehen, Anfeindungen (mit dem Vorhalt bzw. mit dem ›Totschlag-Argument‹, ›homophob‹, ›transphob‹, ›fundamentalistisch‹ zu sein) zu widerstehen: um Gottes willen und um eines jeden einzelnen Menschen willen! Sollen die tragenden und verbindlichen Grundlagen unserer Gesellschaft doch nicht preisgegeben werden!
Was Sie tun können? Diese Erklärung in Ihrem eigenen Freundes- und Bekanntenkreis im Sinne freier Meinungsäußerung (nach Art. 5 GG) verbreiten und in einer seriösen Streitkultur für einen offenen Diskurs eintreten, in dem die Fakten klipp und klar benannt werden, ohne dass etwa diffamiert, diskreditiert oder gehetzt wird. Sachliche Kritik üben ohne Menschenscheu, etwa auch als Eltern in der Schule, wenn Kinder und Jugendliche im Unterricht zum Sex angeleitet werden sollen.
Was Sie ebenfalls tun können? Wo auch immer Ihnen das ›Gender-Sternchen‹ begegnet, dagegen aufbegehren, opponieren, die Stadtverwaltungen und Landratsämter, die Fernsehsender wie die Zeitungsredaktionen mit Rückfragen bedenken, derart etwa:
›Wissen Sie, welches Menschenbild und welche Ideologie sich hinter dem ›Gender-Sternchen‹ verbirgt? Was auf diesem harmlos erscheinenden Umweg schließlich erreicht werden soll? Welcher Ideologie Sie damit Vorschub leisten?‹
Um eine komplette Umgestaltung der Gesellschaft geht es, um die Identitätssuche jedes einzelnen Menschen nach einem Geschlecht eigener Wahl, um nichts weniger!
Schließlich: Sollte die Verwendung des ›Gender-Sternchens‹ in amtliche Verlautbarungstexten nicht juristisch überprüft werden (müssen) auf ihre Rechtmäßigkeit hin?