Europa muss ein Europa des Rechts bleiben. Deshalb klage ich vor dem Bundesverfassungsgericht erneut dagegen, dass die Europäische Zentralbank (EZB) gegen bestehende Regelungen verstößt – und Mario Draghi, als Präsident, diese Verstöße geradezu personifiziert, weil es Hinweise auf Befangenheit gibt. Er darf daher bei geldpolitischen Entscheidungen zugunsten der Krisenstaaten Italien und Griechenland nicht mitwirken.
Inflation darf kein Ziel sein
Vor wenigen Tagen hat EZB-Präsident Draghi angekündigt: „Wir werden tun, was wir tun müssen, um die Inflation so schnell als möglich zu steigern.“ Die Aufgabe der EZB ist es aber nicht, die Inflation anzuheizen, sondern im Gegenteil, das Preisniveau stabil zu halten und damit langfristig Vermögen und Wohlstand zu ermöglichen. Draghi will, um die Inflation anzuheizen, die Zentralbank-Geldmenge um etwa ein Drittel vergrößern, also riesige Mengen Geld „drucken“. Mit dem neu geschaffenen Geld kauft die EZB vor allem Staatsanleihen der Eurostaaten, außerdem auch gedeckte Schuldverschreibungen und Asset Backed Securities (ABS). Bereits nach dem ursprünglichen, schon höchst fragwürdigen Beschluss kaufte sie für monatlich 60 Milliarden Euro solche Anleihen. Das Kaufprogramm für insgesamt 1,13 Billionen, also für weit über tausend Milliarden Euro soll noch weiter überschritten werden.
Geldpolitische Interventionen sind rechtswidrig
In dieser Situation habe ich beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen das – als Expanded Asset Purchase Programme (EAPP) bezeichnete – Anleihen-Ankaufprogramm eingereicht (Aktenzeichen 2 BvR 2006/15). Die EZB strebt mit ihrer sogenannten Quantitative Easing-Politik eine Inflationsrate von knapp zwei Prozent an. Das ist rechtswidrig. Der Vertrag von Maastricht, durch den die Europäische Währungsunion gegründet wurde, verpflichtet die EZB auf Preisstabilität, also auf eine durchschnittliche Inflation von null Prozent. Sie mag aus pragmatischen Gründen befugt sein, eine Inflation von zwei Prozent zu tolerieren, wie es ihr selbsterklärtes Ziel ist. Sie darf aber nicht eine solche Inflation, die bereits zu einer Halbierung des Geldwertes nach rund 20 Jahren führt, durch massive geldpolitische Interventionen aktiv anstreben und generell Inflation zum vorrangigen Ziel erheben.
Vor allem verstoßen die Staatsanleihen-Käufe gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung – und zwar auch dann, wenn man die laxen Kriterien anwendet, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) formuliert hat. Der EuGH hat in seinem OMT-(Outright Monetary Transactions-)Urteil (Rechtssache Gauweiler u. a.) nämlich entschieden, dass eine verbotene Umgehung des Verbots, Staatsanleihen am Primärmarkt zu kaufen, vorliege, wenn die EZB ihre Sekundärmarkt-Staatsanleihen-Käufe nach Volumen und Zeitpunkt vorher ankündige. Genau dies aber tätigt die EZB. Mit den riesigen Milliardenbeträgen ermöglicht die EZB es den bereits völlig überschuldeten Staaten, sich weiter mit Krediten zu finanzieren und ihre Staatsverschuldung auszudehnen, statt ihre Haushalte zu sanieren.
Bei Mario Draghi besteht Besorgnis der Befangenheit
Zugleich übernimmt die EZB Ausfallrisiken in Höhe von Hunderten Milliarden Euro. Diese Risiken werden vergemeinschaftet und letztlich auf die Steuerzahler der Eurostaaten umverteilt. Der deutsche Bundeshaushalt wird mit Risiken von mindestens 100 Milliarden Euro, im schlimmsten Fall mit mehreren Hundert Milliarden Euro belastet, ohne dass die EZB den Bundestag gefragt hätte. Für EZB-Präsident Mario Draghi besteht bei Beschlüssen, die sich auf die Finanzierungsmöglichkeiten überschuldeter Staaten wie Italien und Griechenland auswirken, die Besorgnis der Befangenheit. Denn es gibt belastbare Hinweise, die dafür sprechen, dass Draghi als Generaldirektor des italienischen Finanzministeriums sowohl für den hohen Schuldenstand Italiens als auch für die Finanzmanipulationen, mithilfe derer Italien in die Eurozone aufgenommen wurde, zumindest mitverantwortlich war. Danach war er Vizepräsident und Managing Director bei Goldman Sachs, also bei derjenigen Bank, die Griechenland bei der Verschleierung seines Haushaltsdefizits und bei der betrügerischen Aufnahme in die Eurozone geholfen hat. Daher habe ich ein Rechtsgutachten vorgelegt, wonach das Fehlen von Befangenheitsregeln für die EZB eine eklatante Rechtsstaatswidrigkeit darstellt und in der konkreten Person von Mario Draghi deutliche Hinweise auf Befangenheit vorliegen.
In einem Europa des Rechts müssen diese Fragen höchstrichterlich geklärt werden. Dafür setze ich mich ein.
Dieser Beitrag ist zuerst auf XING – Klartext erschienen