Seit Monaten läuft in München der NSU Prozess. Ein Vorsitzender – bisher nicht dafür bekannt, dass er Kreide zu sich nimmt – rudert mit Händen und Füßen um Revisionssicherheit, während sein Gericht von der Angeklagten Beate Zschäpe und einer Riege von Anwälten vorgeführt wird.
Nach Monaten des Schweigens hatte sich Frau Zschäpe kürzlich entschlossen, auf ihr Schweigerecht zu verzichten und auszusagen. Der Vorsitzende durfte seine Fragen schriftlich bei ihren Anwälten einreichen und einer von ihnen verlas dann Antworten, die, kaum überraschend, nichts enthielten, was die Angeklagte ernsthaft belastet hätte. Strafverteidigung vom Feinsten. Der Vorsitzende lässt das zu.
Wenn das bis Ende des Jahres so weitergeht, könnte das Verfahren mehr kosten als Geld. Den guten Ruf der Justiz.
Die Farce verdeckt aber noch eine beunruhigendere Randerscheinung: Das Unwesen der V-Leute und die Verstrickung eines Inlandsgeheimdienstes, genannt Verfassungsschutz, mit dem nationalsozialistischen Untergrund. Beides könnte bald schwerer wiegen als alles, was Frau Zschäpe von ihren Anwälten verlesen hat lassen und noch verlesen lassen wird.
Um Missverständnisse auszuschließen: Egal wie irritierend das Treiben von V-Leuten sein mag, Ermittlungsbehörden und Justiz können auf Informanten nicht verzichten, wenn sie das Organisierte Verbrechen bekämpfen wollen. Der so genannte NSU ist nach allem, was man bisher weiß, eine politische Variante dieser organisierten Kriminalität. Der Grat, auf dem sich Ermittler da bewegen, ist so schmal wie eines Messers Schneide. Trotz aller Vorsicht und Rechtschaffenheit ist es unvermeidlich, dass sich Informanten aus der Szene und Ermittlungsbehörden näher kommen, als es sich in einem Rechtsstaat gehört. Leistungen und Gegenleistungen, am Rande der Legalität und außerhalb, sind nicht immer zu vermeiden. Die Nachsicht, die Ermittler ihren Informanten angedeihen lassen, um sie bei Laune zu halten und Informationen zu kriegen, wird oft genug missbraucht, um Konkurrenten aus dem Weg zu räumen und die eigenen kriminellen Geschäfte oder Komplizen zu schützen. Ohne Ausreißer in die Illegalität funktioniert die Nutzung von „confidential human sources“ (US-Justizministerium) leider nicht.
V-Leute und Verfassungsschutz auf der Anklagebank
Keine Justiz der Welt hat strengere, verbindlichere und detailliertere „Guidelines“ oder Richtlinien für den Umgang von Ermittlern mit Informanten als die der Vereinigten Staaten. Dennoch sind FBI und andere amerikanische Ermittlungsbehörden nie gegen Korruption gefeit gewesen. Als in den Achtzigerjahren Figuren der organisierten Unterwelt und FBI-Agenten in Boston anfingen, sich gegenseitig zu Geburtstagen und anderen Familienfeiern einzuladen, rebellierten einige Ehefrauen, die keine Killer zum Abendessen bei sich zuhause haben wollten. Für einen hochrangigen Agenten des FBI endete die Sache nach einem öffentlichen Verfahren mit einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord.
Es verlangt ein immenses Geschick, kriminelle Informanten abzuschöpfen und sie sich zugleich vom Leib zu halten. Viel Straßenklugheit ist gefragt, um mit ihnen zu kooperieren, ohne sie unterzuhaken. Es ist nicht einfach, die Grenzen gemeinsamer Interessen so weit wie irgend erlaubt hinauszuschieben, um schließlich zähneknirschend viele Monate an Ermittlungen, der Unterwanderung und der Vertrauensbildung aufzugeben, weil das der Rechtsstaat ab einem bestimmten Punkt verlangt. Die Vorgeschichte in Deutschland macht es nicht leichter.
Jahrzehntelang gab es bei uns gegenüber dem Organisierten Verbrechen eine rot/schwarze Koalition der Verdrängung. Aus ganz unterschiedlichen ideologischen Gründen. Die Linken waren gegen zu viel Macht für die Polizei und daher nicht ohne jede Sympathie für Leute, die mit der auch nichts am Hut hatten. Die Rechten wollten nicht zugeben, dass sie jahrelang eine gefährliche Entwicklung verschlafen hatten, obwohl die Innere Sicherheit eines ihrer Anliegen war.
Informanten werden hierzulande bekanntlich „V-Leute“ oder „V-Personen“ genannt, im Klartext: „Vertrauens-Personen“. Der Unterton ist unüberhörbar. Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit werden quasi gratis unterstellt. Obwohl solche Leute vielleicht nur auspacken, um Staatsknete abzustauben, die eigene Haut zu retten oder kriminelle Machenschaften zu schützen.
Die Kontaktbeamten zum Verfassungsschutz werden „V-Mann-Führer“ genannt und sehen sich als Beamte einer Ermittlungsbehörde, die mit Informanten arbeiten und sie dabei auch überwachen, hoch qualifiziert und mit allen Wassern gewaschen. Aber auch verantwortlich? Notfalls vor einem ordentlichen Gericht Rechenschaft schuldig?
Informanten sind kriminell oder keine Informanten
In den umfangreichen „Guidelines“, also den Richtlinien des US-Justizministers für das FBI und andere Behörden werden Informanten „geheimgehaltene menschliche Quellen“ genannt. Im Milieu nennt man sie „snitches“, „squealers“ oder, nicht ganz so freundlich, „rats“. Ungeziefer, das man besser vernichtet. Amerikanische Reporter benützen die wesentlich treffendere Bezeichnung: „criminal informers“, kriminelle Informanten. Denn wenn sich die menschlichen Quellen nicht oder nicht mehr an Straftaten bis hin zum Mord beteiligen, dann kommen sie auch nicht oder nicht mehr an führende Figuren heran und damit auch nicht mehr an brauchbare Informationen.
Wenn Informanten nicht mehr kriminell sind, dann sind sie auch nicht mehr viel wert.
Die im Zusammenhang mit den Pannen der NSU- Ermittlungen beklagte Abneigung von ermittelnden Behörden schließlich, Informationen auszutauschen, sie ist keineswegs immer nur professionelle Eifersucht oder der Wunsch, Ermittlungserfolge nicht teilen zu müssen, sie ist nicht immer nur Ehrgeiz und Übereifer im Dienste der Verbrechensbekämpfung. Oft ist es die Angst, dass die Ermittlungen in anderen Bundesländern oder von anderen Behörden die eigenen kriminellen Informanten gefährden könnten, über die man seine schützende Hand hält und dafür nicht immer nur und ausschließlich mit Informationen belohnt wird.
Wir alle lesen Zeitung. Wir alle wissen, dass beim Verfassungsschutz sensible Akten irrtümlich geschreddert werden, dass Zeugen des Geheimdienstes keine Aussagegenehmigung bekommen, und wenn doch, über Nacht ihr Gedächtnis verlieren. Wir wissen, dass Morde dem unpolitischen Organisierten Verbrechen, oder gar dem Rauschgifthandel, in die Schuhe geschoben werden, obwohl weder der modus operandi noch irgendetwas sonst darauf hindeutet. Wir wissen sogar von einer Hinrichtung in einem Café, in dem, wie das Leben so spielt, zufällig einer vom Verfassungsschutz Kaffee trinkt. Natürlich ohne etwas zu sehen oder zu hören. Man kann sich kaum vorstellen, dass so jemand schlaflose Nächte hat, wenn ihm wer aus der Szene zum Vatertag eine Flasche Schampus schickt.
Können beim Verfassungsschutz wirklich alle so blind und taub gewesen sein? Oder war da einigen Leuten sehr daran gelegen, die Spur zu den Mördern so lange wie nur möglich zu verwischen? Bis es schließlich zehn Tote gab? Es könnte Beihilfe zum Mord gewesen sein.
Wo gibt es Ermittlungen? Wann beginnt ein öffentliches Verfahren, um das zu klären?
Dagobert Lindlau war Chefreporter ARD/FS/BR. Er schrieb Filmdialoge, Essays und Übersetzungen von Theaterstücken aus dem Amerikanischen.