In der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) 31/2023 ist ein Aufsatz von Rechtsanwalt Carlos A. Gebauer und Prof. Dr. Katrin Gierhake erschienen mit dem unscheinbaren Titel: „Ärztliche Aufklärung bei Behandlungen mit bedingt zugelassenen mRNA-Impfarzneien“. Der Artikel hat es in sich.
Die NJW ist eine der ältesten juristischen Fachzeitschriften Deutschlands und damit eines der im Rechtsverkehr und in der Rechtspflege am meisten zitierten Institutionen. Wer dort seine Ansicht publiziert, der wird gehört und muss in der Rechtsprechung Berücksichtigung finden. Zum ersten Male nun widmet sich ein Artikel in der NJW der Frage, ob die Ärzte, die an der Corona-Impfkampagne teilnahmen, vor den Injektionen ausreichend aufgeklärt haben und welche rechtlichen Folgen das hat.
Die Ärzte können sich auch nicht darauf berufen, in die Irre geführt worden zu sein, denn schon die Regeln ihrer eigenen Kunst hätten ihnen den Fehler aufzeigen müssen. Dies ist einer der wichtigsten Gesichtspunkte, die bei der Beurteilung der noch anstehenden Rechtsfälle aus der Corona-Zeit von entscheidender Bedeutung sind, sowohl in Bezug auf Impfkritiker, als auch in Bezug auf Ärzte, die falsche Impfbescheinigungen ausstellten wie Heinrich Habig aus Recklinghausen. Sie können aus dieser zwingenden rechtlichen Schlussfolgerung heraus ihr Handeln im Sinne der Rechtsordnung erklären.
Ganz anders steht die Sache jedoch um die Abertausenden Impfärzte in Deutschland. Sie sind durch das sorglose tausendfache Verabreichen der Gen-Spritze zu Intensivstraftätern geworden, als solche zu verurteilen, haben ihre Zulassung verwirkt und sehen sich endlosen Schadensersatzansprüchen gegenüber. Letztere mögen vielleicht von der Berufshaftpflichtversicherung getragen werden, die Bestrafung und der Verlust der Zulassung bedeuten jedoch, dass nur noch eine Handvoll Ärzte in Deutschland übrig bleiben.
Die Autoren des Aufsatzes und nicht nur sie schlagen daher ein Amnestiegesetz vor, um den gordischen Knoten zu zerschlagen. Das mag naheliegen, zumal der Großteil der Ärzte trotz des Widerspruchs zu ihrer Kunst letztlich doch von einer übermächtigen und von einer Scheinwissenschaft untermauerten Angstpropaganda vereinnahmt worden waren. Vor allem aber können wir auf sie wie so oft in der Geschichte nicht verzichten.
Ich möchte an dieser Stelle jedoch ausdrücklich davor warnen, die vorgeschlagene Amnestie kostenlos zu gewähren! Damit würde jede Abschreckung verloren gehen, die wir dringend brauchen, wenn wir die WHO und ihre Pläne besehen. Wenn wir wollen, dass unsere Ärzte beim nächsten Mal nicht die einfache Rechnung aufmachen, dass sie am Ende doch nicht bestraft werden und dabei noch ein gutes Geschäft machen, so wird man, wie bei Straftätern üblich, das durch die Tat erlangte Vermögen einziehen müssen.
Und um die Notwendigkeit einer Abschreckung noch augenfälliger zu machen, erinnere ich daran, dass sich der Ungeist des jüngsten Ärztetums nicht darauf beschränkte, die Injektion kritiklos gesetzt zu haben, was schlimm genug ist. Über Jahre hinweg zwangen die Ärzte in Deutschland ihren Patienten gesundheitsschädliche Masken auf, ließen sie krank bei Wind und Wetter vor der Praxis warten, ließen Mütter ihr Kind mit Maske gebären und gewährten Nicht-Geimpften gar keinen Zutritt zu ihrer Praxis. Manche waren sich nicht einmal zu schade, ihre Patienten, die auf die ärztliche Kunst verwiesen, zu beschimpfen, so wie die Politiker es ihnen vormachten.
Die Aufgabe des Arztes ist es aber, selbst Vorbild zu sein und Schirm und Schutz für seinen Patienten – auch gegen den Staat. Diejenigen Ärzte, die dies vergessen haben, mögen sich den Paragraphen 2 der ärztlichen Berufsordnung anschauen, der in allen Bezirken im Wesentlichen gleich lautet. Er stellt die ärztliche Kunst über die staatliche Gewalt und sein Sinn ist fast zweieinhalb Jahrtausende alt.
Christian Moser ist Rechtsanwalt und Steuerberater