Laut einem aktuellen „Spiegel“-Bericht soll ZDF-Programmdirektorin Nadine Bilke eine für den 8. November vorgesehene Nummer des „ZDF Magazin Royale“ von ZDF-Pseudoclown Jan Böhmermann kurzfristig gestoppt haben – vermutlich aus Sorgen vor erneuten Programmbeschwerden.
Thema dieser Böhmermann-Nummer sollte „Mind Control“ sein: Gedankenkontrolle. Böhmermann wollte der These auf den Grund gehen, wonach Menschen durch Folter und Missbrauch lebenslang kontrolliert werden könnten. Das Team will herausgefunden haben, dass es entsprechende Therapien gebe und Patienten gesagt bekämen, sie würden einer solchen Gedankenkontrolle unterliegen. Solche Thesen – so die Böhmermänner – würden in Deutschland auch durch Therapeuten und staatliche Institutionen verbreitet. Der „Spiegel“ berichtet von einer Arbeitsgruppe des „Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“. Im 100-Seiten-Papier dieses Rates kommt „Mind Control“ übrigens ein einziges Mal vor, und zwar auf Seite 82. Sodann sollte im „Magazin Royal“ auch noch von einem Arzt berichtet werden, der trotz seiner fragwürdigen Methoden als Oberarzt in einer deutschen Klinik arbeite.
Der ZDF-Spitze war das Thema „Mind Control“ dann doch zu heikel. Böhmermann-Freunde beim „Spiegel“ meinten gleichwohl zu wissen, dass die Folge „allem Anschein nach sauber recherchiert“ gewesen sei: „Die Recherche konzentrierte sich auf ein Netzwerk aus Psychotherapeuten und selbst ernannten Experten, die dem Mythos ,Mind-Control’ jahrelang auf Fachveranstaltungen, in wissenschaftlichen Publikationen und auch mithilfe staatlicher Institutionen in Deutschland verbreitet hatten.“
Des Pudels Kern dürfte sein: 2023 hatte Böhmermann schon einmal über etwas Ähnliches „berichtet“, nämlich über rituelle Gewalt. Gegen diese Sendung hatte unter anderem die „Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs“ Beschwerde eingelegt, weil es in der „Royal“-Sendung zu einer herabwürdigenden Darstellung von Betroffenen gekommen sei. Der ZDF-Fernsehrat nahm die Folge schließlich aus der Mediathek. ZDF-Programmchefin wollte sich nun wohl kein zweites Mal mit dem „Nationalen Rat“ anlegen.
Böhmermannsches „Rückgrat“
Statt der geplanten Folge lief am 8. November eine Sendung mit dem Titel „Rückgrat zeigen!“, in der Böhmermann ein dümmliches Klamauk-Gebräu an seichten Versatzstücken pastoral-monologisierend präsentierte: Trump als Faschist, „Ampel“-Aus, ein wenig ZDF-Tanzorchester mit Böhmermannscher Tanzeinlage, und ein Griff ganz tief in die Mottenkiste: Da Rückgrat in Böhmermannscher Diktion auch und vor allem bedeutet, sich für nichts zu entschuldigen, musste WDR-Intendant Buhrow herhalten, der sich für die WDR-Kinderchorsendung „Oma als Umweltsau“ vom 23. Dezember 2019 entschuldigt hatte. Böhmermann hingegen ergötzt sich auch Jahre später noch an dieser respekt- und würdelosen Episode. Nicht zuletzt bekam auch Jeff Bezos, fehlendes Rückgrat attestiert: Der Eigentümer der Washington Post hatte mit der Tradition gebrochen, den demokratischen Präsidentschaftskandidaten öffentlich zu unterstützen
Dass es womöglich nach mehr Rückgrat verlangte, angesichts einer unannehmbaren Kandidatin vom langjährigen Kurs abzuschwenken, kommt Böhmermann freilich nicht in den Sinn – rückgratlos sind immer die anderen, die mit der nicht opportunen politischen Gesinnung.
Der „Spiegel“ ist wenig überraschend entzückt über das, was Böhmermann ersatzweise bot: Dieser habe auf die Rücknahme seiner ursprünglich geplanten Sendung durch die ZDF-Oberen „auf seine Art“ reagiert. Böhmermanns Message: Rückgratlos, wer ihm keine Narrenfreiheit gewährt.
Warum nicht mal eine Sendung über öffentlich-rechtliche „Mind Control“?
Apropos „Mind Control“: Böhmermann könnte ja mal eine Sendung über öffentlich-rechtliche Gehirnwäsche machen. Aber dazu bedürfte es des Rückgrats. Miserabel recherchieren, Rufmord inszenieren, führende Regierungsbeamte wie Arne Schönbohm aus dem Amt kippen… Gerade dafür reicht das „Rückgrat“ noch. Mal sehen, wie die Klage von Arne Schönbohm gegen das ZDF vor dem Landgericht München I ausgeht. Am 19. Dezember 2024, 11 Uhr, wird das Urteil ergehen (Az.: 26 O 12612/23). Da geht es unter anderem um 100.000 Euro Schmerzensgeld für Schönbohm, das natürlich – falls das Gericht so entscheidet – nicht von Böhmermann bezahlt wird, sondern das der Gebührenzahler unfreiwillig „spendet“. TE hat laufend über diesen Skandal berichtet.
Böhmermann selbst kann nicht zur Kasse gebeten werden, sonst steht er am Rande hin zum „Bürgergeld“. Denn vom ZDF bekommt er nur eine dürftige jährliche Apanage von 651.000 Euro plus Mehrwertsteuer. Bis 2025 soll die Summe auf 713.000 Euro jährlich steigen.