Tichys Einblick
Null Einsicht bei den Tricksern:

Der ZDF/Böhmermann/Faeser-Skandal findet kein Ende

Trotz einer sehr deutlichen gerichtlichen Niederlage und massiver Kritik setzt das ZDF seinen Kurs der Rufschädigung fort. Statt Verantwortung zu übernehmen, geht der Sender auf Kosten der Zwangsgebührenzahler gegen das Urteil in Berufung - und das beanstandete Video über Arne Schönbohm wird in leicht veränderter Form erneut veröffentlicht.

IMAGO, Screenprint via Youtube - Collage: TE

Die Strafversetzung von Arne Schönbohm durch Bundesinnenministerin Faeser (SPD): Das ist neben dem Habeck/Graichen-Skandal von Vetternwirtschaft im Wirtschaftsministerium der wohl größte personalpolitische Skandal der „Ampel“-Zeit.

Zur Erinnerung: Vor mehr als zweieinviertel Jahren, am 7. Oktober 2022, hatte Pseudo-Satiriker und ZDF-Clown Jan Böhmermann im „ZDF Magazin Royale“ dem damaligen Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, Kontakte zum russischen Geheimdienst unterstellt. Am 17. Oktober beantragte Schönbohm dazu selbst ein Disziplinarverfahren zur Aufklärung gegen sich. Dieses Disziplinarverfahren wurde von Faeser nie eingeleitet. Am 18. Oktober untersagte Faeser Schönbohm „die Führung der Dienstgeschäfte“. Zum 1. Januar 2023 wurde Schönbohm auf die Stelle des Präsidenten der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) versetzt. Dieses Amt ist erheblich kleiner und weniger bedeutend als das BSI.

Der Innenausschuss des Bundestages befasst sich im Herbst 2023 mit der Sache; für Faeser war das „Klamauk.“ Intern hofft sie auf konkretes „Futter“ gegen Schönbohm. Sie ließ sogar den Verfassungsschutz einschalten. Erst am 24. April 2023 teilte Faesers Abteilungsleiter Martin von Simson mit: „Die eingehende Untersuchung der Sachverhalte hat zu dem Ergebnis geführt, dass Disziplinarmaßnahmen nicht zu ergreifen sind.“ Im Abschlussbericht der Voruntersuchung wird sogar ein Verstoß gegen die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht der Ministerin eingeräumt: Eine „nachholende Fürsorge“ des BMI „blieb im Zuge der Sendung trotz wiederholter und schriftlich vorgetragener Bitte offensichtlich aus“.

Skandal vor dem Landgericht München und dem Verwaltungsgericht Köln gelandet

Um die „Fürsorge“ der Dienstherrin Faeser für den Beamten Schönbohm geht es nun am 23. Januar, 10 Uhr, vor dem Verwaltungsgericht Köln. Schönbohm hat dort gegen Faeser wegen Vernachlässigung ihrer Fürsorgepflicht geklagt. Er macht geltend, dass Faeser ihn, Schönbohm, gegenüber dem ZDF hätte in Schutz nehmen müssen. Vor dem VG Köln wird nun eine mündliche Verhandlung stattfinden. Es geht um die Klage gegen Faeser, der Schönbohm im Zusammenhang mit der Strafversetzung „Mobbing“ (so Schönbohms Anwälte) und vorenthaltende Fürsorgepflicht vorwirft. Schönbohm verklagt das Bundesinnenministerium (BMI) auf Schadensersatz. Diese Klage hatten Schönbohm und seine Anwälte bereits im Sommer 2023 mit einer 18-seitigen Klageschrift samt 28 brisanten Dokumenten eingereicht. Wie man vermuten kann, hat Faeser – statt ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen – wohl mit der Böhmermann-Redaktion über Bande gespielt. TE wird aktuell über den Ausgang des Verfahrens berichten.

Bereits zuvor, am 19. Dezember 2024, hatte das Landgericht München I dem ZDF vier von fünf in der Böhmermann-Sendung aufgestellten Behauptungen über Schönbohm untersagt, allerdings Schönbohm keine Geldentschädigung zuerkannt. Das Landgericht hat dem ZDF die Verbreitung und Behauptung vier konkreter Äußerungen untersagt, die in der Sendung „ZDF Magazin Royale“ von Jan Böhmermann und später auf www.zdf.de getätigt wurden. Das ZDF müsse diese Äußerungen daher künftig unterlassen, so das Gericht. Denn der Kläger sei hier in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden. Denn bei vier von insgesamt fünf angegriffenen Äußerungen sei eine Grenze überschritten. Bei der fünften der angegriffenen Äußerungen handele es sich dagegen um eine satirisch zugespitzte Meinungsäußerung, nicht um eine unwahre Tatsachenbehauptung.

Böhmermann scheint namentlich bei ZDF-Intendant Himmler, beim Verwaltungsrat des ZDF und beim ZDF-Fernsehrat Narrenfreiheit zu genießen. Das ZDF legt nun am 20. Januar 2024 nach und stellt die Sendung vom 7. Oktober 2022 aufgrund des Münchner Gerichtsurteils mit geringfügigen Änderungen erneut ins Netz.

Eingeführt wird der „REUPLOAD-Video“ wie folgt: „Nach einem Urteil des Landgerichts München I wurde das Video am 20.01.2025 überarbeitet und eine Passage entfernt, um ein nicht intendiertes, unzutreffendes Verständnis auszuschließen, wonach Arne Schönbohm Kontakt mit Nachrichtendiensten aus Russland oder anderen Ländern gehabt habe. Cybersicherheit ist super wichtig … Krankenhäuser, Geldtransporter und die Smartphones der Politiker:innen – all diese Dinge brauchen Sicherheit, Cybersicherheit. Wer ist in Deutschland dafür verantwortlich? Und was macht denn der rote Faden schon wieder hier? Die Spur führt in den Kreml!“ Typisch ZDF-Rufmord: „Die Spur führt … in den Kreml!“

Kurz zuvor wird bekannt, dass das ZDF gegen das Urteil des Landgerichts München vom 19. Dezember 2024 in Berufung geht. Das ZDF ist der Meinung, der Sender habe immer wieder darauf hingewiesen, dass weder direkt noch indirekt bewusste Kontakte Schönbohms behauptet wurden und auch nicht behauptet werden. Mit der Berufung wehrt sich der Sender gegen die Untersagung der Aussagen. Was natürlich nicht zu der vom ZDF erneut aufgelegten Behauptung passt: „Die Spur führt … in den Kreml!“

Nun, im ZDF muss niemand befürchten, dass er für die Kosten des Verfahrens zur Kasse gebeten wird. Zur Kasse gebeten wird erneut der Zwangsgebührenzahler, der pro Jahr mehr als 2,2 Milliarden Euro allein für das ZDF abdrücken muss. Darunter 384.000 Euro Jahresgehalt für ZDF-Intendant Himmler und rund 700.000 Euro Jahresgage (ohne Redaktionskosten) für Böhmermann. Mit solchen Netzen und doppelten Böden kann man ja endlos prozessieren.


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