Tichys Einblick
Entscheidung vertagt

Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags fällt aus – erstmal

Die Ministerpräsidenten haben in Leipzig eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit tiefen Einschnitten beschlossen – während die Entscheidung zur Rundfunkbeitragserhöhung vertagt wurde.

picture alliance / dpa | Soeren Stache

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben am Freitag in Leipzig eine weitreichende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems beschlossen, die grundlegende Änderungen für ARD, ZDF und weitere Rundfunkanstalten beinhaltet. Zeitgleich wurde die Entscheidung zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro vertagt, da sich die Länder-Chefs nicht einigen konnten.

Der Reformplan umfasst zunächst die Aussetzung der geplanten Beitragserhöhung zum Jahreswechsel, sodass der Rundfunkbeitrag vorerst bei 18,36 Euro pro Monat verbleibt. Ein erneuter Beschluss zur Finanzierung des Rundfunks soll im Dezember gefasst werden, nachdem bereits im Februar die unabhängige KEF-Kommission eine Erhöhung des Beitrags empfohlen hatte. Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) wies darauf hin, dass die Beitragserhöhung aus verfassungsrechtlichen Gründen erforderlich sei, doch fand sich hierfür keine einheitliche Unterstützung unter den Länderchefs. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Rundfunkanstalten die Erhöhung in Karlsruhe einklagen werden, sollten die Länder zu keiner Übereinkunft kommen.

— ÖRR Blog. (@OERRBlog) October 25, 2024

Im Rahmen der beschlossenen Reformmaßnahmen sollen rund die Hälfte der linearen Spartensender eingestellt werden. Dies betrifft voraussichtlich Programme wie Tagesschau24, Phoenix, ZDFneo und KiKA. Auch im Hörfunkbereich sind Einsparungen vorgesehen: Hier wird eine Reduktion von etwa einem Drittel der Sender angestrebt, wobei selbst der Deutschlandfunk von möglichen Kürzungen betroffen sein könnte. Die Entscheidung darüber, welche Programme konkret entfallen, obliegt den jeweiligen Rundfunkanstalten.

Darüber hinaus sollen die Gehälter der Intendantinnen und Intendanten an das Vergütungsniveau des öffentlichen Dienstes angepasst werden, um die Vergütungsstrukturen zu standardisieren. Der Anteil der Ausgaben für Sportrechte soll festgeschrieben und künftig nicht mehr erhöht werden, wodurch die Aufwendungen in diesem Bereich stabilisiert werden.

Diese Reform wird als bedeutende Umstrukturierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems betrachtet – mit dem Ziel, Effizienz und Kostenkontrolle zu verbessern. Die Vertagung der Beitragserhöhung und das verabschiedete Sparpaket stellen zudem einen Schritt dar, die Balance zwischen den finanziellen Anforderungen der Anstalten und der Belastung der Beitragszahler neu zu justieren.

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