Tichys Einblick
Reförmchen statt Reform

ÖRR: Die politische Unausgewogenheit wird bleiben

Sehr viel mediales Getöse um Reförmchen statt tatsächlicher Reformen bei den Öffentlich-Rechtlichen. Offiziell ist jetzt schon vollmundig die Rede von der größten Reform des ÖRR-Systems aller Zeiten. Aber beschließen will man erst im Dezember 2024. Wenn überhaupt.

picture alliance / Peter Kneffel/dpa

Die 16 Ministerpräsidenten verhandelten am Freitag, 25. Oktober, in Leipzig stundenlang über die Zukunft der „Öffentlich-Rechtlichen“ (ÖRR). Offiziell ist jetzt schon vollmundig die Rede von der größten Reform des ÖRR-Systems aller Zeiten. Aber beschließen will man erst im Dezember 2024. Wenn überhaupt. Alexander Schweitzer, rheinland-pfälzischer SPD-Ministerpräsident, hat indes schon mal gesagt: „Wir haben tatsächlich beschlossen, heute nichts zu beschließen.“
Reförmchen könnte man die Pläne so oder so trotz kleiner vernünftiger Ansätze nennen.

Längst überfällig wären Pläne, die nach außen drangen, aber es kann hier noch lange nicht das letzte Wort gesprochen sein:

Die bisherigen Luxusgehälter der Intendanten und Direktoren

Bürgergeld werden die ÖRR-Intendanten und deren Direktoren auch zukünftig nicht beantragen müssen. Aber es wurde Zeit, dass endlich ein Stoppzeichen kommt. Man mag darüber diskutieren, ob ein Kanzler Scholz (SPD) pro Jahr wirklich ein Jahresgehalt von rund 360.000 Euro „verdient“. Aber es ist völlig schräg, wenn ein WDR-Intendant Buhrow 2023 ein Jahresgehalt inkl. Aufwandsentschädigung und Sachbezügen von 427.800 Euro kassierte. Wenn der SWR-Intendant und aktuelle ARD-Vorsitzende Kai Gniffke inkl. Zulagen auf mehr als 400.000 Euro kam. Wenn NDR-Intendant Joachim Knuth ein Jahresgehalt inkl. Extrabezügen von 371.000 Euro, die Intendantin des Bayerischen Rundfunks von 345.000 Euro hat. Intendant Norbert Himmler ist dem ZDF pro Jahr 372.000 Euro wert. Selbst die Intendanten der ganz Kleinen (Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk) bewegen sich zwischen 245.000 und 280.000 Euro Jahressalär.

Luxus-Gehälter bekommen bei der ARD indes nicht nur die Intendanten. So kassiert die ARD-Programmdirektorin Christine Strobl (Tochter von Wolfgang Schäuble) 284.826,78 Euro, dazu kommen auch bei ihr Aufwandsentschädigungen (5520 Euro) und Sachbezüge (18.335,88). Knapp darunter liegt NDR-Programmdirektor Frank Beckmann mit 276.747 Euro Jahresgehalt. Beide kassieren damit mehr als die Intendanten der am „schlechtesten“ bezahlten Intendanten der ganz kleinen Sender.

Was fehlt? – Die politische Unausgewogenheit wird bleiben

Nicht rangegangen sind die 16 Länderchefs an die Honorare der Talkshow-„Größen“ und eines ZDF-Clowns Jan Böhmermann. Es ist bekannt, dass etwa die Sandra Maischbergers (WDR), Karen Miosgas (NDR), Maybrit Illners (ZDF) und Jan Böhmermanns (ZDF) pro Jahr allein für die Moderation zwischen 600.000 und 800.000 Euro kassieren. Nicht mitgerechnet sind die leider nicht offengelegten Kosten, die die Redaktionen dieser Leute bzw. die von diesen Leuten betriebenen Produktionsfirmen verschlingen, an denen wiederum die Moderatoren oft selbst beteiligt sind.

Nicht herangewagt haben sich die Länderchefs – wohl aus Solidarität mit den Landeschefs der beiden kleinsten Bundesländer Bremen und Saarland und weil sie deren Stimmen für die angestrebte Einstimmigkeit brauchten – an eine überfällige Zusammenlegung von Sendern. Sieben Landesrundfunkanstalten (WDR, SWR, NDR, BR, HR, RBB, MDR) sollten reichen. Ein Radio Bremen und einen Saarländischen Rundfunk braucht es nicht.

Ebenfalls nicht herangetraut haben sich die Länderchefs an die Zusammensetzung der Rundfunk- bzw. Fernsehräte. Wie sehr diese ihre Kontrollfunktion schleifen lassen und wie sehr sie besetzt sind mit Lobbyisten von Miniorganisationen (Queers usw.), stinkt zum Himmel. Hier wäre es Zeit, in diesen aufgeblähten Gremien endlich auch einmal die Geldgeber der 8,5 Milliarden, also die ganz normalen (Zwangs-)Beitragszahler angemessen zu repräsentieren.

Und dann erst das größte Ärgernis: Alle Sender verstoßen eklatant gegen die Pflicht zur politischen Ausgewogenheit, wie sie im Medienstaatsvertrag festgelegt ist. Dort ist die Pflicht festgehalten: die „Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit achten und in ihren Angeboten eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen.“ Dass alle Sender und deren politische Redaktionen mit ihrer „woken“, links-grünen Schlagseite verstoßen, erlebt der Zuschauer, wenn er diese Sendungen nicht ohnehin meidet, tagtäglich. Geholfen hat es etwa der „Ampel“ nicht mehr. Nutznießerin war allerdings die medial gepamperte Kanzlerikone Merkel.

Unter’m Strich also: Note 5, mangelhaft, Damen und Herren Länderchefs. Eine echte Reform schaut anders aus.


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