Tichys Einblick
Es könnte teuer werden

Neuer Ärger für den NDR wegen Correctiv-Falschbehauptung

Der ARD-Sender hat gleich zwei Probleme: Ihm droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro. Und: Eine Programmbeschwerde gibt es auch noch.

IMAGO / Hanno Bode

Vor Kurzem bekam der NDR schon eine für ihn unerfreuliche Mitteilung vom Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg: Dessen Richter verboten dem ARD-Sender, Behauptungen der Plattform „Correctiv“ über ein angebliches Geheimtreffen in Potsdam weiter zu verbreiten.

Der öffentlich-rechtliche Sender, der auch die Tagesschau verantwortet, hatte behauptet, „bei dem Treffen in Potsdam, an dem auch AfD-Politiker und Mitglieder der WerteUnion teilnahmen“, sei es darum gegangen, „massenhaft Menschen mit Migrationshintergrund“ einschließlich deutscher Staatsbürger zu vertreiben. Dafür präsentierte „Correctiv“ allerdings keinerlei Beleg – während mehrere Teilnehmer des Treffens diese Unterstellung in Eidesstattlichen Versicherungen zurückwiesen.

Einer der Teilnehmer, der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, klagte gegen den NDR – und gewann. Denn anders als die „Correctiv“-Redaktion selbst, die ihre Behauptungen als Wertungen und Meinungen präsentierte, stellte der NDR genau diese Punkte als Tatsachen dar.

Gefährliche Quelle
Oberlandesgericht untersagt der „Tagesschau“ Falschbehauptung von „Correctiv“
Mit der Niederlage vor Gericht endet der Ärger für den Sender allerdings noch nicht: Zwar wiederholte die Tagesschau die untersagten Behauptungen nicht mehr, allerdings stehen sie immer noch auf einer sendereignen Webseite, dazu auf der Plattform „presseportal.de“. „Im Kern“, so Rechtsanwalt Carsten Brennecke von der Kölner Kanzlei Höcker, die Vosgerau vertritt, „sind die Aussagen identisch.“ Im Namen von Vosgerau reichte er deshalb bei Gericht einen sogenannten Ordnungsmittelantrag ein – das übliche Verfahren, wenn sich jemand nicht an ein gerichtlich ausgesprochenes Äußerungsverbot hält. „Wir mussten feststellen, dass es der NDR mit der Befolgung gerichtlicher Verbote nicht besonders ernst nimmt“, so Brennecke.

Für die ARD-Anstalt könnte es nun teuer werden: Ihr drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise Haft der Verantwortlichen. In der Praxis fällt ein entsprechendes Ordnungsgeld zwar meist deutlich geringer aus. Aber mehrere tausend Euro dürften schon fällig werden. Peinlich ist für den NDR vor allem, dass er sich in seiner Berichterstattung über das Potsdamer Treffen als Anwalt des Rechtsstaats aufspielte, die Zusammenkunft als rechtsstaats- und verfassungswidrig bezeichnete – und jetzt offensichtlich selbst das Urteil eines Gerichts nicht befolgt.

Beim Rundfunkrat des NDR reichte die Kanzlei außerdem für Vosgerau Programmbeschwerde ein. Denn erstens hielt der Sender an seiner Behauptung auch noch fest, als seinen Redakteuren schon längst klar gewesen sein musste, dass „Correctiv“ selbst jeden Beleg schuldig blieb. Und zweitens stellte sich bei dem Verfahren vor dem OLG heraus, dass der Sender die Darstellung von „Correctiv“ einfach nur übernommen hatte, ohne selbst Recherchen anzustellen.

Der Rundfunkrat des NDR bestätigte den Eingang der Beschwerde.

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