Tichys Einblick
ARD und ZDF

Nächste Gebührenerhöhung kommt, sagt der zuständige Gebührenerhöhungs-Chef

Die „Rundfunkbeitrag“ genannte Gebühr wird steigen. Das hat der Chef der zuständigen Kommission KEF, Martin Detzel, angekündigt. Das sei ein notwendiger Inflationsausgleich. Den Sendern wird betätigt, dass sie jederzeit den Bürgern in die Tasche greifen dürfen.

imago images / Future Image

Es ist ein bürokratisches Monster, wie es nur das öffentlich-rechtliche System hervorbringen kann:Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) überprüft den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland.   Es sollen Fachkundige sein, die da prüfen und rechnen.  Schaut man genauer hin, ist es mit der Staatsferne nicht so weit her.Sie werden von den Ministerpräsidenten der Länder für jeweils 5 Jahre berufen. Ihre Geschäftsstelle befindet sich in Mainz und ist organisatorisch an die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz gebunden. Nun hat der Vorsitzende, der von der grünen Staatskanzlei Baden-Württembergs berufen wird, ein Machtwort gesprochen. Es lautet kurz und bündig: Den Bürgern mag wegen der Inflation Einkommen verloren gehen, sie müssen den Gürtel enger schnallen. für ARD, ZDF und Deutschlandfunk und deren Mitarbeiter darf das nicht gelten. Sie sollen jederzeit einen Inflationsausgleich erhalten – und wenn die Beitragszahler sparen müssen dafür bis es quietscht. Über lange Passagen liest sich das Interview mit Martin Detzel in der FAZ wie das Protokoll einer Stunde in Sozialkunde. Der Vorsitzende der KEF doziert wie eben so ein Mann im hellbraunen Cord-Jacket zu reden weiß: „Die Arbeitsgruppen analysieren die Anmeldungen nach unterschiedlichen Bereichen und ermitteln mögliche Einsparungen …“, hört der Schüler, döst weg, wacht auf, hört: „Durch die digitale Transformation gibt es einen modifizierten Bedarf bei den Arbeits- und Funktionsräumen …“ Und schläft weiter. Was falsch ist. Denn hinter der seltsamen Formulierung verbirgt sich: ARD und ZDF dürfen neue Sender-Paläste bauen und bestehende Rundfunkprachtbauten erweitern – es müssen nur „Funktionsräume“ für Twitter sein. In der Vergangenheit hat die KEF den „Anstalten“, die nebenbei auch Fernsehprogramme Veranstaltung, auf die Finger geklopft wenn sie zu gierig in die Kassen gegriffen haben. Aber das Klima hat sich geändert. Die Politik fürchtet die Neuen Medien, die nicht so gefällig sind, wie es sich die Politik wünscht. Weder bei TE noch bei anderen kritischen Medien gibt es von der Politik besetzte Aufsichtsgremien. Das soll nicht sein. Deshalb, so die gemeinsame Überzeugung der rot-grünen Ländermehrheit, sollen ARD und ZDF noch mehr Mittel erhalten, um ihre Lautstärke zu erhöhen.

Inflationsausgleich nur für ARD und ZDF

Und hinten raus, sagt Detzel, was auf die Zuschauenden von ARD und ZDF zukommt. Aber auch auf die, die bei ARD und ZDF schon lange nicht mehr zuschauen und trotzdem die Rundfunkgebühr zahlen müssen: Die Höhe des Zwangsbeitrags sei „reine Rechenarithmetik“. Angesichts der Inflation bedeute das, die Gebühr wird steigen. Wobei seine Kommission ARD und ZDF anhalten wolle, dass der Beitrag um eine niedrigere Rate ansteige als die Inflation – angesichts deren Explosion ein bedingt attraktives Versprechen. Und wie gesagt – die Funktionsräume gibt es trotzdem. Mögen andere Unternehmen die Digitalisierung aus eigener Kraft stemmen und dazu Einsparmöglichkeiten erarbeiten – bei ZDF und ARD kommt die Digitalisierung oben drauf wie Schlagsahne auf den Apfelkuchen.

Detzel legt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gebührenhöhe so aus, dass sich die Länder einig sein müssten, um Sparbedarf bei den Öffentlich-Rechtlichen durchzusetzen. Das seien sie aber nicht. Deren Auftrag hätten sie jüngst im Wesentlichen fortgeschrieben. Ist im Prinzip richtig. Zumindest aus der Sicht eines Kommissions-Chefs, der sich von der Politik nicht in sein Thema reinreden lassen will. Die Politik macht er im rot/grün/schwarzen Sinne des Staatsrundfunks.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts lässt aber auch eine andere Sicht zu: Zum einen hatten die Karlsruher Richter moniert, wie die CDU versucht hat, die jüngste Gebührenerhöhung zu bremsen – durch Nicht-Behandlung im Landtag von Sachsen-Anhalt. Ein solcher Schritt hätte aber aktiv begründet werden müssen, monierte das Gericht. Außerdem müsse eine solch aktive Begründung stichhaltig sein. Etwa müsste die Gebührenhöhe der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung angemessen sein. Bildhaft ausgesprochen: Wenn sich der Durchschnittsverdiener keine Pizza Tonno im Supermarkt mehr leisten kann, muss er nicht den ARD-Indentanten einen Lebensstil mit vier Fünf-Sterne-Jahresurlauben an der Riviera finanzieren.

Hungern für ARD und ZDF?

Das wäre angesichts der Wirtschaftslage ein Ansatzpunkt für die Politik. Wenn die Bürger wegen Gas und Inflation sparen müssen – warum ist das bei ARD und ZDF anders? Sind sie jeder Wirtschaftlichkeit enthoben? Mit Stagflation und einem zusehend sinkenden Lebensstandard könnte sie Reformen bei ARD und ZDF durchaus verfassungsfest begründen. Die Regierung von Olaf Scholz (SPD) müsste also nur ein heißes Eisen angreifen und statt Augenwischerei zu betreiben, eine planvolle, tiefgreifende Strukturreform durchführen, die dann noch mit der CDU verhandelt wird … Unterm Strich wird Martin Detzel also recht behalten: Die Gebührenerhöung kommt. Spätestens 2024. Eine reine Frage der Rechenarithmetik. Und je weniger Geld die Bürger wegen der Inflation in der Tasche haben – umso schmerzhafter die Gebührenerhöhung. Sparen sollen die letzten Zuschauer – ARD und ZDF niemals. Sie sind ja auch gefällig. Da kann man es dem Beitragszahler schon zumuten, wenn er für die nächste Gebührenerhöhung hungern muss.

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