Was ist der Unterschied zwischen Nena und dem „Recherchenetzwerk Deutschland“? Bei Nena genügen vier Buchstaben und eine überwältigende Mehrheit im Land weiß, um wen es geht. Was das „Recherchenetzwerk Deutschland“ ist, muss man erst erklären: Es fängt an mit Madsack, die verlegen rund 20 Zeitungen. Madsack gehört zu knapp einem Viertel dem SPD-Unternehmen „DDVG“. Weil Madsack für Medienvielfalt ist, bekommen alle die gleiche überregionale Politik-Berichterstattung. Die liefert das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Doch diese Harmonie ist gefährdet. Die ARD hat etwas Unverzeihliches getan. Etwas geradezu Monströses: Sie hat eine Regierungskritikerin eingeladen: Nena. Die Sängerin von „99 Luftballons“. Samstags. Zur besten Sendezeit. Im „Schlagercomeback“ von Florian Silbereisen. Das lässt das RND nicht auf sich sitzen. Am Sonntag danach haut Matthias Schwarzer in die Tasten. Es wird eine – recht langatmige – Anklage. Gegen Nena. Gegen Florian Silbereisen. Gegen die ARD. Und gegen die Meinungsfreiheit. Also nein, für den „Meinungspluralismus“; nur frei und vielfältig heiße halt, dass man nicht alles sagen dürfe. Und was in der Freiheit verboten gehört, darüber entscheidet Schwarzer als Staatsanwalt, Richter und Vollzugsbeamter in einer Person.
Schwarzer ist für Meinungsfreiheit. So teilt er einen Tweet, in dem beklagt wird, dass die Süddeutsche Zeitung einen Kommentar auf Instagram gelöscht habe. Der hatte sich auf ein Interview der Autorin Sophie Passmann bezogen, in dem sie von den gängigen Linien der Woken abwich, worauf sie die (selbst)gerechte Wut der Woken sogleich abbekam. Solche Wut-Kommentare zu löschen findet Schwarzer offensichtlich falsch. Verfolgt man aber den Tweet, den Schwarzers Arbeitgeber, das RND, zu seinem Text abgesetzt hat, dann häuft sich der Hinweis: „Diese Antwort wurde vom Autor des ursprünglichen Tweets ausgeblendet.“ Gegen dieses Zensieren von Kommentaren rebelliert Schwarzer nicht. Ob Meinungsfreiheit gilt, hängt immer davon ab, ob die Meinung richtig ist.
Nena ist aber so gar nicht die richtige Meinung. Findet Schwarzer. Findet das „Recherchenetzwerk“ und so ledern sie denn los. Er greift zu dem Mittel, zu dem Autoren gerne greifen, wenn sie in der Sache dünn aufgesellt sind: die Kontaktschuld. Die funktioniert nach dem Prinzip, dass schon Nazi ist, wer an der selben Obsttheke einkauft wie ein richtiger Nazi. Wenn’s gerade passt. Und bei Nena passt es Schwarzer gerade. Die Sängerin sei im August 2021 auf einer Party namens „Q-Sommernachtstraum“ aufgetreten, das Q im Namen „deutet“, so Schwarzer, auf die amerikanische Gruppe „QAnon“ hin. Fall abgeschlossen. Aber weil der RND-Mann ein fleißiger Staatsanwalt, Richter und Vollzugsbeamter ist, geht seine Beweisführung weiter: Auf so einer Veranstaltung habe sie „Hallo, Ihr Süßen“ ins Mikrofon gesagt und habe dort später gezeltet. Und so eine wird von der ARD eingeladen.
Woke setzen gerne auf die Kontaktschuld. Sie ist perfide. Sie klagt an und lässt sich so gut wie nicht widerlegen. Wem es wichtig ist, dem Kontaktschuld-Vorwurf zu entgehen, muss sich komplett den Bedingungen der Woken unterwerfen. Was meist das eigentliche Ziel dieser Strategie ist. Der Veranstalter des „Q-Sommernachtstraum“ bewerbe einen „Fanshop für die Verschwörungsszene“ und es gebe ein Foto, das ihn mit einem „Pegida-Aktvisiten“ zeige. Nena sei also auf einer „Zeltparty mit radikalen Corona-Leugnern und Rechtsextremen“ gewesen. Urteil gefällt, lebenslange Fernsehverbannung für Nena. Schwarzer hat gesprochen.
Nun treten Sänger auf Festivals auf – mit 5.000 Zuschauern, mit 10.000 Zuschauern. Manchmal sind es sogar noch mehr. Schwer zu sagen, wer da alles drunter ist. Wer einen ausreichend großen Geldbeutel hat, kann Sänger sogar privat buchen. Schlagerstars, die für Rüstungskonzerne gespielt haben. Das hat es alles schon gegeben. Was verlangt Schwarzer von Nena: Soll sie einen Gesinnungstest des Veranstalters machen, für den sie auftritt? Jedes Foto untersuchen? Von jedem der dort Gezeigten die Biografie checken und alle Zitate? Diese praktische Seite der Kontaktschuld wird nie besprochen. Wer sich bewusst macht, wie sie funktioniert, kann die Kontaktschuld als politisches Erpressungsinstrument nicht mehr akzeptieren. Und Schwarzer geht es in seinem Text nicht um Fairness gegenüber Nena. Er will, dass sie sich entschuldigt, bevor sie wieder aus der TV-Verbannung darf. Sie soll sich unterwerfen.
Weil Nena in einem Video auf Instagram einen Song von Xavier Naidoo laufen ließ. Weil sie auf Konzerten nicht zulassen wollte, dass die Zuschauer in kleinen Gruppen wie Weidvieh eingegattert werden – da diese Maßnahme vermeintlich das Virus besiegen sollte. Weil sie sich zu den Gefahren der Impfung äußerte. Also bevor das Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) tat, wodurch es selbst für RND-Mitarbeiter allmählich auf die richtige Seite der Meinungsfreiheit rutscht. Nena aber hat auf der falschen Seite der Meinungsfreiheit gestanden. Und wer je einen RND-Vertreter in einer Talkshow gesehen hat, weiß, wie regierungskritikerkritisch sie sind. Nena darf aus ihrer Sicht die TV-Verbannung nicht verlassen. Es sei denn, sie übt öffentlich Selbstkrtiik. Unterwerfung.
Auf Twitter wird eine Meinungsschlacht um Nena geführt. Die Woken, die Shitstormer beginnen. Es ist Samstagabend. Da müssen sie sich von den Partys ablenken, auf die sie nicht eingeladen werden. Dann folgt eine Welle, die sich unter „#DankeNena“ auf die Seite der Sängerin stellt. Menschen, die diese Frau lieben. Oder ihre Musik.
Aber auch Menschen, die Shitstorms einfach satt haben, die sich gegen die richten, die sich zum unfreien Teil der Meinungsfreiheit bekannt haben. Selbst Schwarzer schreibt zu Nenas Auftritt: „Das löst sogar vor dem Fernseher ein bisschen Gänsehaut aus.“ Also bei ihm löst Nena Gänsehaut aus. Mutmaßlich. Aber so deutlich schreibt der Profi-Schreiber das nicht. Sonst muss am Ende er selbst noch öffentliche Selbstkritik üben.