Tichys Einblick
Stiller Protest?

Immer weniger Deutsche zahlen ÖRR-Gebühren

Mehr als 3 Millionen Haushalte befinden sich in einem Mahnverfahren, weil sie den ÖRR-Beitrag nicht gezahlt haben. Am Beispiel eines prominentes Zahlungsverweigerers zeigt sich, wie mühsam es ist, gegen die Zwangsgebühren vorzugehen.

IMAGO / Ulrich Wagner

Laut „Beitragsservice“ (bis Ende 2012: „Gebühren-Einzugs-Zentrale GEZ“) waren im Jahr 2022 rund 3,22 Millionen (zwangs-)zahlungspflichtige Haushalte „im Mahnverfahren oder in der Vollstreckung“ gewesen, weil sie den Beitrag für die Öffentlich-Rechtlichen ARD, ZDF und DLF nicht gezahlt haben. Das sind rund 7 Prozent der zahlungspflichtigen Haushalte in Deutschland – bei erheblichen Unterschieden je nach Bundesland: In Bremen liegt der Anteil bei 10,49 Prozent, in Bayern bei 5,74 Prozent.

Der „Beitragsservice“ teilte mit, es gebe „keine Anhaltspunkte, dass es sich bei der genannten Zahl der säumigen Beitragszahlenden um ‚Beitragsverweigerer‘ handelt“, räumt aber ein, der Beitragsservice erfasse „die Gründe für einen Zahlungsrückstand nicht“. Das heißt: Man will es nicht so genau wissen oder zumindest nicht bekannt machen, wie groß der Anteil der bewusst protestierenden Zahlungsverweigerer unter den 3,22 Millionen ist. Bekannt freilich ist: Im Jahr 2022 gab es 18,5 Millionen „Mahnmaßnahmen ohne Vollstreckung“ und 1,02 Millionen „Vollstreckungsersuche“, die in die Wege geleitet wurden (verschiedene Quellen laut Statista).

Der Widerstand der Zwangszahler wächst – ein prominentes Beispiel

Unsere Interpretation: Hier schlägt sich eben auch die Verärgerung vieler Bürger über „öffentlich-rechtliche“ Geldverschwendung und über die politische Einseitigkeit des ÖRR nieder. Einige der Öffentlich-Rechtlichen hatten sich ja schon vor Jahrzehnten zu Recht den Ruf erworben, „Rotfunk“ zu sein. Es sind sogar noch mehr geworden. Heute kann man anfügen: Rot- und Grün-Funk.

Spätestens ab 2015 und verstärkt ab 2020 ging weiteres Vertrauen in den ÖRR verloren. Grund: Die Öffentlich-Rechtlichen wurden zu Apportiermedien, die die Flüchtlings-, Corona- und Klima-Politik unterfütterten. Zuletzt haben sie mit dem unsäglichen Gebrauch der Gender-Sprache, der impertinent „woken“ Unterfütterung sogar des Unterhaltungsbereichs sowie im Zusammenhang mit der schiefen Berichterstattung über die Proteste der Landwirte und über die Anti-Rechts-Demonstrationen ihre Verpflichtung zu Neutralität und Ausgewogenheit abgelegt. Wir haben hier auf TE über all die Missstände regelmäßig berichtet. Hier zur Auswahl:

Ein „Zahlungsverweigerer“, der TE-Lesern bekannt sein wird, hat uns nun berechtigt, sein „Hickhack“ mit dem „Beitragsservice“ zu dokumentieren: Dr. Konrad Adam, renommierter Journalist – früher der FAZ, dann der „Welt“. Wir dokumentieren Konrad Adams (nachfolgend abgekürzt mit K.A.) Beispiel.

Chronologie (soweit rekonstruierbar):

Auszüge aus K.A.-Schreiben an den „Beitragsservice“ und den Hessischen Rundfunk

K.A. am 28. Juni 2023 an den Hessischen Rundfunk/Intendanz:
„Die Tagesschau informiert falsch über Grundfragen der Biologie. Sie berichtet von einem Fernseher, der nicht nur ohne Strom auskommt, sondern Strom produziert … weitere Nachweise über diese und andere Missgriffe, Einseitigkeiten und handfeste Dummheiten, verbreitet von der Tagesschau als Fakten, auf Wunsch gern schriftlich … Die dargestellten Fehlleistungen wecken erhebliche Zweifel an der Bereitschaft und der Fähigkeit des ÖRR, seiner staatsvertraglich festgesetzten Pflicht zu freier, umfassender und wahrheitsgemäßer Information nachzukommen …
Staatsferne und Unabhängigkeit werden in den Wind geschlagen … So lange der ÖRR fortfährt, die im Staatsvertrag festgelegten Prinzipien willkürlich auszulegen, bin ich nicht dazu bereit, Ihre Forderung zu erfüllen.“

K.A. am 12. August 2023 an den Hessischen Rundfunk:
Der Staatsvertrag verlangt, „einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben … Dieser Pflicht sind Sie in zahlreichen Fällen nicht nachgekommen. Nachfolgend ein paar weitere Beispiele für fahrlässige, irreführende oder tendenziöse Berichterstattung aus jüngerer Zeit … So lange der ÖRR nicht willens oder nicht imstande ist, Nachricht und Kommentar zu trennen und dergestalt seine im Staatsvertrag übernommenen Pflichten zu erfüllen, bin ich nicht dazu bereit, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen.“

K.A. am 13. September 2023 an den „Beitragsservice“:
„Die angeführten, erheblichen und wiederholten Verstöße gegen die im Staatsvertrag formulierte Verpflichtung auf Objektivität, Unparteilichkeit, Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit beeinträchtigen meine Fähigkeit, mir über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen ein zutreffendes und folgenreiches Urteil zu bilden.“

K.A. am 8. Januar 2024 an den „Beitragsservice“:
„Nach wie vor beobachte ich erhebliche Verstöße gegen die im Staatsvertrag vom 27.12.2021 festgelegten Grundsätze einer auf Objektivität, Unparteilichkeit, Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit verpflichteten Berichterstattung. Unverändert leidet das Nachrichtenangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter tendenziösen Aussagen, einseitigen Interviews, fragwürdigen Kommentaren und irreführenden Statistiken. Statt sich um neutrale Formulierungen zu bemühen, lassen zahlreiche Redakteure ihren parteipolitischen Vorlieben und Animositäten die Zügel schießen. Aus jüngster Zeit erwähne ich …“ (Es folgen mehrere Beispiele)

„Als Bürger dieses Landes habe ich das Recht, nicht nur über Alter und Geschlecht, sondern auch, soweit bekannt, über ethnische Herkunft, kulturelle Verwurzelung und religiöse Präferenzen von Gewalttätern unterrichtet zu werden … Insgesamt wird die erste Voraussetzung für seriösen Journalismus, die Trennung von Nachricht und Kommentar, vom ÖRR in seiner jetzigen Gestalt missachtet … Diese Art von ‚Grundversorgung‘ verstößt gegen den Staatsvertrag, missbraucht das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und degradiert den Bürger zum Konsumenten … Ohne die Bürger umfassend, vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren, ist eine lebendige Demokratie undenkbar. So lange der ÖRR nicht dazu bereit, vielleicht ja auch nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen, bin ich nicht dazu bereit, in voller Höhe meinen Beitrag zu leisten.“

Schlussfolgerung

Es ist ein mühsames Unterfangen, gegen die Zwangsgebühren anzugehen. Man braucht Geduld, einen „Dickschädel“ und eine „dicke“ Haut. Dennoch: Es sollte viel mehr Leute geben, die Wege wie K.A. beschreiten. K.A.s „Causa“ zieht sich mittlerweile eineinhalb Jahre hin, ohne dass es eine Zwangsvollstreckung gegeben hätte oder K.A. hinter Gittern säße. Dies zur Beruhigung für ängstliche Gemüter.

Wer K.A.s Beispiel folgen bzw. sich dessen Argumenten anschließen möchte und über eigene Erfahrungen hinaus konkrete Belege für Verstöße der Öffentlich-Rechtlichen gegen die Gebote der Neutralität und Ausgewogenheit braucht, der sei verwiesen auf die Seite: www.rote-karte-staatsfunk.de Dort werden wöchentlich mehrmals solche Verstöße samt Belegen unter „Akte ÖRR“ aufgelistet. Hilfreich ist auch dieser Link: www.beitragsblocker.de



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