„Eine Handreichung für den journalistischen Umgang mit dem Thema Flüchtlinge und Kriminalität“ hat der Österreichische Presserat vorgelegt. Den Wortlaut zitiert Michael Fleischhacker in der NZZ:
- Würde ich über ein Fehlverhalten auch dann berichten, wenn es nicht von einem Ausländer/Asylwerber/Migranten gesetzt worden wäre?
- Habe ich das Thema ausreichend recherchiert, gehen meine Quellen über bloße (Internet-)Gerüchte hinaus?
- Habe ich jene Fakten präsentiert, die für eine umfassende und ausgewogene Darstellung meines Themas notwendig sind?
- Habe ich geprüft, ob durch meine Berichterstattung/meine Wortwahl/meine Fotoauswahl Vorurteile verstärkt werden?
- Habe ich geprüft, ob ich Informationen, die Vorurteile schüren könnten, weglassen kann, ohne den Sinn und den Wahrheitsgehalt der Geschichte zu verändern oder das Verständnis der Leserinnen und Leser zu beeinträchtigen?
- Habe ich geprüft, ob bestimmte Informationen nicht andere Absichten konterkarieren (z.B. keine Nennung von Herkunft, aber Nennung eines auf einen Ausländer deutenden Vornamens)? Anmerkung: Die bloße Nennung der Herkunft eines (mutmaßlich) straffällig gewordenen Ausländers/Asylwerbers/Migranten ist nach der gängigen Praxis der Senate des Presserats kein Ethikverstoß. Dennoch sollten Journalisten abwägen, ob es im konkreten Fall für das Verständnis der Leserinnen und Leser erforderlich ist, die Herkunft anzuführen.
- Habe ich überlegt, ob durch meine Berichterstattung/meine Wortwahl/meine Fotoauswahl jemand gekränkt oder beleidigt werden könnte?
- Bin ich mir im Klaren darüber, welche Absichten meine Hinweisgeber/Recherchequellen verfolgen?
- Kann ich zu dem Thema ein Internet-Forum eröffnen, ohne befürchten zu müssen, dass die Diskussion entgleist?
Gälte diese Empfehlung für alle Themen und würde sie streng eingehalten, wären die Medien geschäftsgefährdend unzähliger Beiträge beraubt, mit denen sie täglich Sendezeiten und Zeitungsseiten füllen – alle nicht zum Themenfeld „Ausländer/Asylwerber/Migranten„.