Die KEF ist eher eine betuliche Einrichtung. Ihre letzte Pressemeldung hat die für Rundfunkgebühren zuständige Kommission im Februar veröffentlicht. 2022. Doch wenn sie sich äußert, schlägt es hohe Wellen. Jetzt wieder, als der Vorsitzende der Kommission, Martin Detzel, der FAZ ein Interview gegeben hat. Darin sagte er, dass die Bürger derzeit 350 Millionen Euro mehr an ARD, ZDF und Co abdrücken müssten, als ihnen die Länder ohnehin schon mit einem gigantischen Etat von 8,5 Milliarden Euro im Jahr an Zwangsgebühren zugestehen.
Die Kommission habe den Rundfunkbeitrag zu hoch angesetzt, weil damit zu rechnen gewesen wäre, dass die „Pandemie“ länger dauere. Schon in der Gebührenperiode davor mussten die Bürger 450 Millionen Euro zu viel an die Öffentlich-Rechtlichen zahlen. Wenn es um das Geld der Bürger geht, sagt sich die KEF anscheinend: je mehr für ARD und ZDF, desto besser. Abziehen kann man immer noch.
Der RBB hat schon Ansprüche auf das zu viel gezahlte Geld erhoben. Klar: Nach öffentlich bezahlten Privatpartys bei der Intendantin, nach Massagesesseln und Holzvertäfelung für das Chefbüro, nach horrenden Gehältern für Führungskräfte, nach noch horrenderen Abfindungen für geschasste Führungskräfte und nach fetten Boni für beide geht dem RBB das Geld der Gebührenzahler aus. Und der Assistent, der abends die Wiederholung startet, verlangt ja auch etwas.
Detzel sagt in der FAZ, noch sei keinem Sender genehmigt worden, das zu viel gezahlte Geld der Bürger zu behalten. Es könne sich in der nächsten Gebührenperiode um 50 Cent dämpfend auf die Gebühren auswirken. Die Periode beginnt in zwei Jahren. Allerdings haben ARD und ZDF für diesen Zeitpunkt schon einen deutlich höheren Finanzbedarf als aktuell angemeldet. Und in der Regel winkt die KEF diesen schneller durch als deutsche Universitäten die Doktorarbeiten von grünen und sozialdemokratischen Politikern.
Die Länder müssen den Gebühren zustimmen. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht unter dem von Angela Merkel installierten Präsidenten Stephan Harbarth (beide CDU) den Öffentlich-Rechtlichen fast einen Gutschein für Gebührenerhöhungen à la carte ausgestellt. Die Länder müssen gut begründen, warum sie ARD und ZDF angefordertes Geld verweigern. Wenn sie es denn verweigern wollen. Privatpartys, Massagesessel, Edelvertäfelungen, horrende Gehälter, absurde Abfindungen und fette Boni wären ein erster Ansatz – seit sechs Jahren zu hoch angesetzte Zwangsgebühren ein zweiter Ansatz. Seit über drei Jahren sinkende Kaufkraft ein dritter.