Tichys Einblick
Lokale Berichterstattung

Die Zeitungs-Verlage liegen mit der ARD im Clinch

Eine Abmahnung gegen den SWR, ein Schlichtungsverfahren gegen den MDR und Radio Bremen. Die Zeitungs-Verleger werfen der ARD unzulässige Konkurrenz vor. Sie fürchten um ihr zukünftiges Geschäftsmodell.

IMAGO / Christian Grube

Die Zeitung stirbt. Zumindest die gedruckte. Die Auflagen gehen von Quartal zu Quartal zurück. Zwar verkaufen die Verlage auch immer mehr digitale Abos. Doch der Zuwachs an dieser Stelle gleicht den Rückgang bei der gedruckten Ausgabe nicht aus. Allerdings wäre das gar nicht so schlimm für die Verlage. Denn bei der digitalen Zeitung machen sie auch mit geringeren Auflagen ein gutes Geschäft: Der große Kostenpunkt Druck und Papier fällt weg, die Kosten für den Vertrieb machen nur einen Bruchteil dessen aus, was es kostet, die Zeitung zum Kiosk oder zum Briefkasten zu bringen.

Kritik an den Öffentlich-Rechtlichen
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Nun ist aber dieses Geschäftsmodell in Gefahr. Nicht nur wegen neuer Medien, die sich nur oder vor allem im Internet bewegen. Sondern auch wegen der öffentlich-rechtlichen Angebote. Vor allem wegen der Angebote der Sender der ARD. Das trifft oft die lokalen Tageszeitungen. Denn die Dritten Programme berichten im Netz regional. Auch mit Nachrichten in Textform. Allerdings dürfen sie das nur bedingt. „Presseähnliche“ Texte sollten tabu für sie sein.

Die Rundfunkverträge sehen vor, dass die öffentlich-rechtlichen Medien Funkmedien sind. Sie sollen sich auf Ton- oder Bildbeiträge beschränken. Diese Abgrenzung ließ sich in den Zeitaltern des Radios und des Fernsehens leicht einhalten. Doch mit dem Internet verwischen die Grenzen. Ein Beispiel zeigt die Internet-Seite von „Buten und Binnen“, das regionale Nachrichtenangebot von Radio Bremen. Die präsentiert am Mittwochmorgen prominent neun regionale Nachrichten. Davon stehen drei Beiträge ohne Ton- oder Bewegtbild-Angebot im Netz.

Das dürften sie eigentlich nicht. Denn Texte sollen im Netz eigentlich nur das Programm der Sender begleiten. Doch diese Auflage hebeln die Öffentlich-Rechtlichen gerne aus. Wenn die Nachricht des digitalen Textes auch in den Funkangeboten gelaufen sei, sei der Text ja programmbegleitend. Diese Bezüge wirken mitunter konstruiert. Damit stehen die Zeitungen dann aber in direkter Konkurrenz zu einem Anbieter, der jährlich über 8,5 Milliarden Euro Zwangsgebühren verfügen kann und so jeden Wettbewerb unfair macht.

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Für den nicht fachkundigen Leser ist meist nicht zu erkennen, worin das Problem liegt. So lauten die drei Textnachrichten von Radio Bremen: In der Nacht sei der Polizeifunk für zehn Minuten ausgefallen; Hauke Hilz wird Spitzenkandidat der FDP in Bremerhaven, und den Schlachthöfen geht das Kohlendioxid aus, das sie zum Betäuben und Schlachten brauchen. Was spricht dagegen, dass Radio Bremen diese Nachrichten auch anbietet? Wird dadurch eine Zeitung weniger verkauft?
Nun: die Zeitung vielleicht nicht. Aber das Digitalabo stellen solche Nachrichten schon in Frage.

Lange haben die Zeitungen auf ein Mischangebot gesetzt: Allgemein verfügbare Nachrichten wie Polizeimeldungen gab es umsonst für alle Interessierten, nur besonders spannende und qualitativ wertvolle Artikel verschwanden hinter der Bezahlschranke. Für sie sollten die Interessierten bezahlen, wenn sie sich weiter informieren wollten. Mittlerweile gehen viele Zeitungen dazu über, nahezu alle Beiträge hinter Bezahlschranken zu stellen.

Das hat Ursachen: Die Verlage, gerade im Lokaljournalismus, haben in den letzten 20 Jahren das Personal massiv ausgedünnt. Zeitgleich haben die Aufgaben zugenommen, etwa in der Vermarktung der Texte in den sozialen Netzwerken. Obendrein sind die meisten Verlage aus dem Tarif ausgestiegen, sodass junge Journalisten heute oft schlecht verdienen. Was den Job für leistungsfähige junge Menschen weniger attraktiver macht. Die harten Storys, die nur die Zeitungen liefern können, werden dadurch weniger. Also sollen die digitalen Abonnenten für Angebote zahlen wie gehottete Polizeiberichte oder umgeschriebene Pressemitteilungen. Das ist so schon nur ein bedingt attraktives Angebot. Wenn die ARD-Anstalten dann den Unfall auf der A3 oder die Verlautbarung des Bürgermeisters umsonst anbieten, warum soll dann jemand einem Verleger dafür Geld überweisen?

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Der Bundesverband Deutscher Zeitschriftenverleger hat nun eine Schlichtung angestrengt. Die erste Sitzung dazu findet am 14. Oktober statt, wie der Verband auf TE-Anfrage geantwortet hat. Anlass dafür seien Angebote, die der MDR und Radio Bremen machen. Mehr wolle der Verband vor der Schlichtung nicht sagen. Doch die Seite Übermedien hat bereits über dieses Thema berichtet. Demnach sind die Verleger auch mit dem SWR im Streit. Der habe eine Abmahnung wegen seines Angebotes „Newszone“ erhalten. Das schickt Nutzern Nachrichten als App. Zeitungen wie die Stuttgarter Zeitung sehen laut Übermedien darin einen unzulässigen, durch Zwangsgebühren finanzierten Wettbewerb.

An der Stelle wird es sensibel für die ARD. Denn die Marktführerschaft von ARD und ZDF im Fernsehen beruht vor allem auf den Gewohnheiten älterer Menschen. Der ehemalige RTL-Chef Helmut Thoma meinte einst, die Tagesschau sei keine Sendung, sondern ein Ritual. Doch die jungen Menschen zelebrieren dieses längst nicht so zuverlässig wie die älteren. Im Netz sind solche Rituale kaum eingeübt. Entsprechend schwer tun sich die Öffentlich-Rechtlichen, die Menschen unter 50 oder gar die unter 20 Jahren dort abzuholen. Polizeimeldungen zu Unfällen oder Gewalttaten sind da ein gutes Lockmittel. Nun muss die Schlichtungsstelle entscheiden, inwiefern die ARD ohne Ton- oder Bild-Beiträge auf dieses Material zurückgreifen darf.

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