Um Opfer, die nicht gezeigt werden, über die niemand spricht, die es gar nicht zu geben scheint oder nicht geben darf, geht es bei: „Covid-Impfopfer – Geschädigte, die es nicht geben darf“ auf Servus TV. Dass solche ‚Impfungen‘ gesetzlich verpflichtend sein sollen, mit dieser Entscheidung spalten die Herrschenden die Gesellschaft noch mehr als schon durch den indirekten Impfzwang. Auch das Schicksal der im zweiten Teil der Servus Reportage portraitierten Impfgeschädigten und ihrer Angehörigen ist seelisch und sozial noch erschütternder als körperlich – wie bereits im ersten Teil: „Im Stich gelassen – die Covid-Impfopfer“. Zum ersten Teil schrieb ich, die gängige Abwiegelung lautet: Nur bei ganz wenigen gibt es Nebenwirkungen. Das nützt den Einzelnen, die Servus TV interviewte, und allen anderen Betroffenen nichts. Ich möchte diese Abwiegelung von niemandem mehr hören. Diese Feststellung muss ich nach dem nun in Teil zwei Gehörten wiederholen.
Der 44-jährige Handwerker mit anhaltender Gesichtslähmung, massiver Sehkraftschädigung und schweren Ermüdungserscheinungen hat mit der 26-jährigen Restaurantfachfrau, deren EKG nach der ‚Impfung‘ ausschaut wie nach einem Herzinfarkt, der 40-jährigen Krankenschwester, die auch nach Monaten nicht auf die Beine kommt, und der 36-jährigen Ausdauersportlerin, die dazu auch acht Monate nach der zweiten ‚Impfung‘ nicht mehr fähig ist, gemeinsam, dass sie vorher noch nie krank, sondern stets fit gewesen waren. Die 44-jährige Krankenpflegerin leidet nach der ersten ‚Impfung‘ an Herzschmerzen, Atemnot wie schneller Ermüdung und hat große Angst vor einer zweiten ‚Impfung‘. Im Krankenhaus wird ihr wegen Thrombosegefahr von einer weiteren Impfung per Attest abgeraten, aber nach der nun kommenden Impfpflicht gilt das Attest nicht mehr, es darf nur noch der Amtsarzt, der Epidemiearzt oder der Arzt in einer Spezialambulanz eine Befreiung von der Impfpflicht in das zentrale Impfregister eintragen. Da kein Arzt es tut, meldet sie ihre ‚Impf‘-Folgen selbst an das zuständige Bundesamt, mehr als eine Eingangsbestätigung kriegt sie nicht. Sie hat Angst, ihre Arbeit zu verlieren.
Der 64-jährige Rentner erleidet kurz nach der ersten ‚Impfung“ einen Schlaganfall, trotzdem raten ihm Ärzte zur zweiten ‚Impfung‘, nach der er den zweiten Schlaganfall hat und seitdem im Rollstuhl sitzt.
Die Anwältin, die ein Portal für Impfgeschädigte betreut, weil es keine andere Anlaufstelle gibt, nennt die drei Kontraindikationen, die derzeit als Impfpflicht-Befreiung gelten:
- Eine Organtransplantation in den letzten sechs Monaten.
- Immunsuppression.
- Autoimmunerkrankung.
Selbst ihre Klienten, die an ‚Impf‘-Folgen leiden, können nicht mit einer Befreiung von weiterer Impfpflicht rechnen, selbst dann nicht, wenn ihr Antrag auf Impfschaden anerkannt wird. Um ihre Klienten kümmern sich weder Ärzte, weil sie keine Therapie kennen, noch Ämter, weil sie nur zur Durchsetzung der Impfpflicht da sind.
Mit welchen staatlichen Leistungen Impfgeschädigte rechnen können, war nicht Gegenstand dieser Reportage von Servus TV. Weitere Reportagen folgen, schon deshalb, weil sich nicht nur neue Impfgeschädigte beim Sender melden, sondern zunehmend auch Ärzte, die bei der vorgeschriebenen Richtung nicht mehr mitmachen wollen.
Noch einmal: Nun mit gesetzlicher Impfpflicht, wer haftet da für die Folgen von Impfschädigungen? Ganz konkret fragt ein guter Freund: Wenn ich und/oder meine Frau vor der Impfpflicht kapitulieren und dann nach dem ‚Impfen‘ teilweise oder ganz, vorübergehend oder andauernd erwerbsunfähig werden, wer ersetzt uns den Verdienstausfall? Wovon leben wir dann, bestreiten unsere Lebenshaltungskosten? Oder schickt uns der Staat dann nur noch in eine Pflegeheim genannte Sterbewarteeinrichtung?