Die gesamte deutsche Presse, auch die Mainstream- und „Woke“-Presse, ist sich einig: Das Urteil des Landgerichts München I über das ZDF-/Böhmermann-Machwerk vom 7. Oktober 2022 ist eine riesige Klatsche für das ZDF und für Jan Böhmermann. Das Landgericht hat dem ZDF und Böhmermann soeben die weitere Verbreitung von vier „Fake News“ über den damaligen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, untersagt. Dass Schönbohm kein Schmerzensgeld erhält, ist belanglos. Vielmehr zeigt das Gericht überdeutlich auf, dass ZDF-Mann Böhmermann eklatant gegen Presse- und Persönlichkeitsrecht verstoßen hat.
Niemand sieht das anders. Doch, Böhmermann ist dieser Niemand. Nun biegt er sich das Urteil in seiner „Parallel“-Welt so hin, wie er es gerne gehabt hätte. In den sozialen Netzwerken schreibt er: „Unsere (pluralis majestatis! -TE) Meinung zur mangelnden Eignung des Klägers als BSI-Präsident bleibt unverändert und ist gut begründet … Alles andere ist Schaum und Quatsch bzw. Clickbait“ („clickbait“ ist ein „bait“, also ein Köder, um Klickzahlen in den Netzwerken zu generieren).
Para-Welten produziert Böhmermann gerne, um sich wichtig zu machen. Wobei „para“ bekanntermaßen auch im Wort „paranoia“ steckt. Paranoiker neigen ja dazu, alle reale Welt in ihre Welt, ihren „nous“ (= Verstand) „ver-rückt“ neben die Realität, einzuordnen. Und sich in der Folge im Besitz höherer Wahrheiten zu wähnen und jede Kritik an der eigenen Person als Blasphemie zu werten. Wenn es für solche pseudojournalistischen Produkte dann auch noch „journalistische“ Preise zuhauf gibt, dann liegt hier ein „Greta“-Syndrom Nummer 2 vor. Die schwedische Schulschwänzerin wurde ja ebenfalls von aller Welt hochgejubelt, von Kirchenoberen gar zur Prophetin erklärt, bis sie selbst glaubte, solches zu sein. Aber lassen wir die Psychodiagnostik.
Was Böhmermann nun via Mastodon und Co. produziert, ist der Versuch, ein Gericht pseudosatirisch lächerlich zu machen. Nun ja, er klammert sich daran, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. Wahrscheinlich hofft er, dass die teuren, von Zwangsgebühren finanzierten ZDF-Anwälte das Urteil in einer Revision noch herumdrehen. Das dürfte nach Lage der Dinge sehr unwahrscheinlich sein, zumal sich das Münchner Landgericht sehr intensiv mit der Causa ZDF/Böhmermann befasste und den kompletten Mail-Verkehr von ZDF/BSI/Faeser-Ministerium vorliegen hatte.
Böhmermann in seiner Abgehobenheit verkraftet es nicht, dass ein Landgericht an seinem selbstgestrickten Unfehlbarkeitsdogma rüttelt. Deshalb assoziiert Böhmermann das Gerichtsurteil mit „Schaum und Quatsch“. Legt man die sonst so strengen Maßstäbe einer Bundesinnenministerin Faeser (SPD) an, dann betreibt Böhmermann hier eine „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“, namentlich eines Gerichts. Aber Faeser und der ihr unterstellte Verfassungsschutz werden diesbezüglich nicht tätig werden, steckt Faeser doch bis über beide Ohren mittendrin in diesem Skandal.
Das Problem bei all dem: Der Zwangsgebührenzahler blecht für solche öffentlich-rechtliche Polit- und Fake-Clownerei Millionen pro Jahr. Für das ZDF sind es pro Jahr 2,3 Milliarden Euro. Es sind ja nicht nur die mehr als 700.000 Euro, die Böhmermann als Jahressalär vom ZDF bekommt, sondern es kommen Millionen für Böhmermanns bis zu 70-köpfige Entourage (Technik, Redaktion, Tanzkapelle usw.) hinzu. Bei aktuell 33 Sendungen im Jahr 2024 war das für Böhmermann persönlich ein Honorar von gut 20.000 Euro pro 30-Minuten-Sendung.
Man darf gespannt darauf sein, wann ZDF-Intendant Norbert Himmler und seine willigen Helfer im 16-köpfigen ZDF-Verwaltungsrat (darunter vier Ministerpräsidenten) endlich kapieren, dass sich das ZDF mit Böhmermann mehr und mehr zum Junk-Sender entwickelt. Die Zeiten, in denen man mit dem „Zweiten“ besser sieht, sind jedenfalls – falls es sie je gab – vorbei.