Tichys Einblick
Zwei Morde – ein Leitspruch

„Wer diese Werte nicht vertritt, kann jederzeit dieses Land verlassen“

Dass ein Beamter Bürgern, die sich beschweren, den Rat gibt, ihr Land zu verlassen, wenn es ihnen nicht passt – das ist ungewöhnlich und ungehörig. Gegenüber Islamisten kann der Hinweis durchaus gegeben werden. Aber das geschieht nicht – im Namen einer Willkommenskultur, die auch für den Mannheimer Messerstecher galt.

picture alliance / CHROMORANGE | Christian Ohde

Gestern, am 5. Jahrestag der Ermordung des Hessischen Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke, begann Bundespräsident Steinmeier seine Gedenkrede mit einem Zitat des Ermordeten: „Es lohnt sich, in unserem Land zu leben. Da muss man für Werte eintreten.“ Ebenfalls gestern starb ein Polizist, der am 31. Mai auf dem Mannheimer Marktplatz von einem islamistischen Gewalttäter niedergestochen wurde.

Das Zitat Lübckes fiel am 14. Oktober 2015 auf einer Bürgerversammlung im nordhessischen Lohfelden, wo – im Zuge der seinerzeitigen Massenmigration aus Syrien – eine Flüchtlingsunterkunft errichtet werden sollte. Lübcke als Regierungspräsident begründete diese Maßnahme und schloss seine Ausführungen mit den Worten:

„Es lohnt sich, in unserem Land zu leben. Da muss man für Werte eintreten. Wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist. Das ist die Freiheit eines jeden Deutschen.“

Nach einer im Netz kursierenden Tonaufnahme war es während dieser Aussage Lübckes im Publikum ziemlich ruhig, und auch Lübcke sprach in einem ruhigen Ton. Als er endete, herrschte einige Sekunden Schweigen, dann brach Gelächter aus, das in Protestrufe und Pfeifen überging.

Dass ein Beamter Bürgern, die sich beschweren, den Rat gibt, ihr Land zu verlassen, wenn es ihnen nicht passt – das ist ungewöhnlich und auch ungehörig; denn laut Grundgesetz (Art. 16) kann die deutsche Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden, der Staat kann also keinen Deutschen zwingen, Deutschland zu verlassen.

Gegenüber Zugewanderten, in diesem Fall konkret: Islamisten, kann der Hinweis, man könne „jederzeit dieses Land verlassen“, politisch und rechtlich durchaus gegeben werden. Aber das geschieht nicht – im Namen einer „Willkommenskultur“, die auch für den Mannheimer Messerstecher galt und gilt.

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