Tichys Einblick
Friseurdienstleistungenpreisfestlegungsgesetz

Gleichbehandlungsanwaltschaft vulgo Gender-Marxismus – Zum Haare raufen

EuGH-Entscheidungen verbieten eschlechterspezifischen Rabatte und Preisdifferenzierungen bei Versicherungen. Hier wird nicht nur die individuelle Vertragsfreiheit ignoriert, sondern objektive Differenzierungsmerkmale wie die geringere Unfallhäufigkeit von jungen Frauen im Vergleich zu jungen Männern bei der Kfz-Versicherung oder höhere weibliche Lebenserwartungen bei Risikolebensversicherungen und vice versa die geringere männliche bei Krankenversicherungen.

In Österreich gibt es eine staatliche Gleichbehandlungsanwaltschaft. Angesiedelt beim Bundeskanzleramt. Schon seit 1991. Zusammen mit der aus drei Senaten bestehenden Gleichbehandlungskommission ist die Gleichbehandlungsanwaltschaft gesetzlich vorgeschrieben.

Die Gleichbehandlungsanwältinnen und Gleichbehandlungsanwälte – so muss es heißen, auch wenn tatsächlich ausschließlich Frauen hier tätig sind – beraten und unterstützen kostenlos jeden, der sich nach dem Gleichbehandlungsgesetz benachteiligt fühlt. Für beanstandete Unternehmen besteht gegenüber der Gleichbehandlungsanwaltschaft Auskunftspflicht. Ein Senat der Gleichbehandlungskommission kann eine Gleichbehandlungsanwältin mit Ermittlungstätigkeiten beauftragen. Sie darf hierzu Betriebsräume betreten, hat ein Recht auf Einsicht in alle Firmenunterlagen und es müssen ihr auf Verlangen Abschriften oder Ablichtungen dieser Dokumente zur Verfügung gestellt werden.

So zum Beispiel bei Friseuren. Und weil es beim Friseur offenbar besonders gleichbehandlungsbenachteiligend zugeht, hat die Gleichbehandlungsanwaltschaft extra eine Empfehlung herausgegeben, die „Empfehlung zur geschlechtsneutralen Auspreisung von Friseurdienstleistungen“. Das will was heißen, denn ausdrückliche Empfehlungen dieser Behörde gibt es nicht viele und nicht zu vielen Themen. Zur Einkommenstransparenz, zur geschlechtergerechten Sprache, zur Personalauswahl, zum Zugang von Lokalen, zur sexuellen Belästigung in Fahrschulen und eben zur geschlechtsneutralen Auspreisung von Friseurdienstleistungen.

Eigentlich eine alte Kamelle. Dieses Papier gibt es bereits seit 2011. Die Sache ist aber deswegen nicht minder aktuell: Die Gleichbehandlungsanwältinnen wollen seitdem die Bevölkerung entsprechend aufwiegeln – zur sozialen Kontrolle und zu Denunziantentum. Vor ein paar Tagen zum Beispiel wieder im ORF-Radiosender FM4, der besonders von jüngerem Publikum gehört wird. Früh übt ein, wer ordentlich indoktrinieren will.

Konkret geht es darum, dass „vergleichbare Friseurdienstleistungen in Österreich nach wie vor geschlechtsspezifisch unterschiedlich ausgepreist“ werden. Ein Gutachten der Gleichbehandlungskommission stellt fest, dass „die Preisgestaltung von Friseurdienstleistungen auf Basis des Geschlechts nicht zulässig ist“. Der zu erbringenden Leistung wären vielmehr „ausschließlich objektive und geschlechtsneutrale Kriterien zugrunde zu legen“. Im Zuge des Prüfverfahrens hätte man den Eindruck gewonnen, „dass die höheren Preise für Frauen vor allem auf einem traditionellen Rollenverständnis basieren und von der Zuordnung geschlechterspezifischer Stereotypen gekennzeichnet sind“.

Gesetzeskonform dürfte für eine „Differenzierung bei der Preisfestsetzung lediglich der jeweilige Aufwand bei der Leistungserbringung“ berücksichtigt werden. „Es ist also bei der Preisfestsetzung an der konkreten Leistung anzuknüpfen und nicht an das Geschlecht der Kundin oder des Kunden.“ Gleichwertige Friseurleistungen dürften, im Gegensatz zur regelmäßigen Praxis, für Frauen nicht teurer sein als für Männer. Kurzum Frauen würden von den Friseurinnen und Friseuren geschlechterdiskriminierend über den Tisch gezogen.

Man könnte es Gender-Marxismus nennen, was hier versucht wird, mit staatlichen Mitteln durchzusetzen. Auch Karl Marx sah nach der Arbeitswerttheorie den ökonomischen Wert eines Produktes auf die verausgabte Arbeitsleistung beschränkt. Dass sich freie Individuen über Angebot und Nachfrage auf einen Preis einigen, ist bei solchem vorvorgestrigem Denken unvorstellbar.

Tatsächlich ist ja keine Frau gezwungen, die höheren Preise beim Friseur zu zahlen. Und dass die Preise im Vergleich zu den Herrenpreisen höher sind, ist ja nun wirklich jedem voll und ganz bewusst (auf unlauteres Verschleiern und Ausnutzen von Ahnungslosigkeit kann man sich also nicht herausreden). Frauen ist das Frisiert-Werden – aus mannigfaltigen Gründen – schlicht und einfach mehr wert als Männern. Und nach dieser Wertschätzung richten sich die Preise und weil es den Damen das wert ist, bezahlen sie es auch. Wären Frauen nicht bereit, relativ mehr als Männer für den Friseur auszugeben, käme es sehr rasch zu einem anderen Preisgefüge. Der Damenfriseurpreis ist Resultat einer freien Präferenzentscheidung mündiger Kundinnen.

Das ist genauso wie Frauen bereit sind für it bags – angesagte Damenhandtaschen – exorbitante Summen auszugeben (etwa für die aktuelle aus Veloursleder zusammengestückelte Flickschusterei von Chloé zu 1.690,- Euro ), weit jenseits der Arbeits- und Materialkosten und noch weiter jenseits eines männlichen Verständnisses dafür. Umgekehrt dürften unter den Kunden, die bereit sind, für eine Apple-Watch bis zu 18.000 Euro auszugeben, äußerst wenige Frauen zu finden sein.

Wenn man hier unbedingt meint, von einer Ungleichbehandlung sprechen zu müssen, dann könnte man das allenfalls eine Selbstdiskriminierung nennen. Und das geht, bitte schön, keinen freiheitlichen Staat etwas an, wie ich mich selbst behandle.

Aber auch das wäre schon eine überzogene Perspektive. Menschen unterscheiden sich in ihren Präferenzen und daraus entstehen auf Märkten über Angebot und Nachfrage unterschiedliche Preise. Menschen mit ähnlichen Charakteristika haben ähnliche Präferenzen, deswegen entstehen in manchen Bereichen unterschiedliche Preise für unterschiedliche Gruppen von Menschen. Männer und Frauen sind sehr unterschiedliche Gruppen von Menschen. Das zu ignorieren, ist nicht gleichbehandeln oder gleichstellen, sondern gleichmachen. Ein himmelweiter Unterschied.

Solches Gleichmachen geht nur totalitär. Geschlechter-Konformismus kann nur erzwungen werden – die Grundfesten der individuellen Freiheit erschütternd. Daraus resultiert Kollektivismus. Hier glaubt der Staat alles besser zu wissen, auch den richtigen Preis. Eine Anmaßung von Wissen hat das Friedrich August von Hayek zurecht genannt. Im gegebenen Fall müsste man es sogar eine widernatürliche Anmaßung von Wissen nennen.

Mit der Empfehlung zur geschlechtsneutralen Auspreisung von Friseurdienstleistungen rüttelt die Gleichbehandlungsanwaltschaft an den Grundfesten einer Demokratie souveräner Bürger. Die absurde Gewalt dieses inneren Zerstörungsprozesses wird deutlich, wenn die Gleichbehandlungskommission feststellt, dass in ihrem Verständnis des Gleichbehandlungsgesetzes einer durch geschlechterspezifisch unterschiedliche Preise diskriminierten Friseurkundin nicht nur die Differenz zu einem gleichbehandlungsgesetzkonformen Preis zu erstatten wäre, sondern zudem ein „immaterieller Schadenersatz für die Beeinträchtigung durch die Diskriminierung“. Schmerzensgeld weil man als Frau als Frau behandelt wird.

Die Damenfriseurpreisdiskriminierung ist nur eine Kuriosität aus einem wachsenden Gruselkabinett dieses Gender-Marxismus. In Österreich gibt es ansonsten auch schon Urteile gegen Frauenrabattaktionen in Discos, gegen Damentage in Casinos oder Möbelhäusern oder gegen unterschiedliche Alterseinstufungen der Geschlechter bei SeniorInnen-Tickets des Personennahverkehrs. Aufgrund vom EuGH-Entscheidungen sind außerdem – auch in Deutschland – die geschlechterspezifischen Rabatte beziehungsweise Preisdifferenzierungen bei Versicherungen verboten. Da geht es dann sogar noch einen Schritt weiter, weil hier nicht nur die individuelle Vertragsfreiheit ignoriert wird, sondern objektive Differenzierungsmerkmale wie die geringere Unfallhäufigkeit von jungen Frauen im Vergleich zu jungen Männern bei der Kfz-Versicherung oder höhere weibliche Lebenserwartungen bei Risikolebensversicherungen und vice versa die geringere männliche bei Krankenversicherungen.

Angesichts der EuGH-Rechtsprechung bleibt einem dann schon fast das Lästern über Felix Austria im Halse stecken. Und dann erst recht, wenn man feststellt, dass, wenn auch offenbar mit weniger Durchsetzungskraft ausgestattet, wir doch auch hier eine hochoffizielle Antidiskriminierungsstelle des Bundes haben. Eine wesentliche Aufgabe dieser Stelle ist es, die Legislative zu beraten, wie die wahrgenommenen Benachteiligungen noch besser vermieden werden könnten. Auf ein deutsches Friseurdienstleistungenpreisfestlegungsgesetz können wir also warten. Mit Empfehlungen werden sich deutsche Ministerialbeamte nämlich sicher nicht begnügen.

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