Zu etwa 500.000 Einsätzen sind die uniformierten Polizisten der deutschen Bundeshauptstadt im vergangenen Jahr ausgerückt. Und das sind nur die akuten Einsätze. Dazu kommen noch unzählige Zeugenbefragungen und sonstige Gespräche mit freundlichen oder auch weniger freundlichen Bürgern und Nicht-Bürgern.
Das sind eine halbe Million direkte Kontakte zu mindestens einem, meist aber mehreren Menschen – und das überwiegend in Stresssituationen. Das merken wir uns bitte mal kurz, wir brauchen es gleich wieder.
Die links-grüne Szene in Berlin hat ja bekanntlich eine recht ausgeprägte Polizei-Allergie. Das mag daran liegen, dass Angehörige dieser Szene überproportional oft mit Berliner Ordnungshütern in Konflikt geraten. Der handelsübliche Bürgergeld-Autonome hat, mit Verlaub, durchschnittlich halt einfach mehr Probleme mit fremdem Eigentum oder mit der körperlichen Unversehrtheit Andersdenkender als der arbeitende Steuerzahler.
Parallel zur Abneigung gegen die Polizei hat diese links-grüne Szene einen gewissen Opfer-Fetisch. Auch das lässt sich nicht ernsthaft bestreiten. Überall sieht man Opfer – gerne auch da, wo nun beim besten Willen keine sind. Aber für Linke ist die Welt eben ausschließlich Wille und Vorstellung.
Beide Fehlwahrnehmungen zusammen erzeugten vor ein paar Jahren die Wahnvorstellung von einer „strukturellen Diskriminierung“ bei der Berliner Polizei. Für Normalmenschen übersetzt: Angeblich sollen die Ordnungshüter der Hauptstadt systematisch bestimmte Menschen diskriminieren.
Zaghafte Nachfragen, wen genau diese „strukturelle Diskriminierung“ denn eigentlich betreffen soll, wurden damals empört zurückgewiesen – so wie heute die Fragen danach, wofür die unzähligen sogenannten NGOs denn eigentlich die vielen Milliarden an Steuergeld ausgeben, die die Bundesregierung über sie herniederregnen lässt.
Im Jahr 2020 regierte in Berlin ein Senat aus SPD, Grünen und der „Linken“. Das Bündnis begriff sich weitgehend als parlamentarischer Arm des deutschen Wokismus. Folgerichtig machte es sich auch die Kritik an der „strukturellen Diskriminierung“ in der Berliner Polizei zu eigen.
Es kam, was kommen musste: Die rot-dunkelrot-grüne Regierungskoalition von Berlin erschuf ein bürokratisches Monster mit dem nicht weniger monströsen Namen „Antidiskriminierungsgesetz“. Solche Wörter sind übrigens der Grund dafür, dass niemand gerne Scrabble mit Deutschen spielt.
Schon damals war die Empörung in den ideologisch nicht völlig verblendeten Teilen der Stadt groß. Schließlich wurde durch das Gesetz die Berliner Polizei unter den Generalverdacht der systematischen Diskriminierung gestellt – ohne dass es dafür irgendeine empirische Grundlage gegeben hätte.
Es gab eine riesige Diskussion. Polizisten beschwerten sich, ihre politischen Dienstherren wiesen die Beschwerden zurück. Leider sind die Vernünftigen in der Hauptstadt schon ziemlich lange in der Minderheit: Das Gesetz wurde verabschiedet und trat in Kraft.
Jetzt, fünf Jahre später, hat der aktuelle Senat von Berlin eine Bilanz über die Wirksamkeit des Gesetzes gezogen. Im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses – so heißt das Berliner Parlament – trug Staatssekretär Christian Hochgrebe die Zahlen vor. Das hätte er sich sicher gerne erspart.
Denn auf Grundlage des „Antidiskriminierungsgesetzes“ sind bislang 227 Beschwerden über Polizisten eingegangen. Davon waren nach juristischer Überprüfung 17 berechtigt. In Worten: siebzehn. Die anderen waren unhaltbar.
Der Clou: Die Zahlen beziehen sich nicht etwa nur auf 2024 – sondern auf die vergangenen fünf Jahre zusammen.
Wir erinnern uns: Eine halbe Million Einsätze haben Berlins Polizisten jedes Jahr. Und in fünf Jahren hat es insgesamt 17 Fälle von Diskriminierung gegeben. Eine „strukturelle Diskriminierung“ bei der Polizei sei nicht zu erkennen, räumte der Staatssekretär denn auch leicht zerknirscht ein. Der Mann ist SPD-Mitglied, und man konnte beinahe Mitleid mit ihm haben.
Aber auch nur beinahe.