Tichys Einblick
Lehrerin fassungslos

Genderverbot in Bayern: „Söder versaut mir die Osterferien“

Eine Gymnasiallehrerin ist über das Genderverbot an Bayerns Schulen fassungslos. Sie macht ihren Unmut über Ministerpräsident Markus Söder in der Münchner Abendzeitung recht deutlich: „Er versaut mir fundamental die Osterferien.“ Die Ferien dauern zwei Wochen. Und was ist dann?

IMAGO / Wolfgang Maria Weber

Ab 1. April ist in Bayern das Gendern mit Sonderzeichen (Schüler*innen, Schüler:innen u. Ä.) im amtlichen Schriftverkehr und an Schulen nicht mehr zulässig. Eine Gymnasiallehrerin für Deutsch, Englisch und Ethik ist darüber fassungslos und machte ihren Unmut über den bayerischen Ministerpräsidenten Söder in der Münchner Abendzeitung (28./29. März) deftig deutlich: „Er versaut mir fundamental die Osterferien“. Das sind zwei Wochen, vom 25. März bis 6. April. Und dann?

Das Genderverbot betrifft nicht den mündlichen Unterricht, sondern nur die schriftliche Kommunikation, und hier eine bestimmte Form des Genderns, nämlich die mit Sonderzeichen: Die Schulen können also zum Beispiel weiter in Elternbriefen die Gender-Paarform benutzen und „Lehrerinnen und Lehrer“ oder „Schülerinnen und Schüler“ schreiben, aber nicht mehr mit Genderstern Lehrer*innen bzw. Schüler*innen. Was ist der Unterschied? In „Lehrerinnen und Lehrer“ werden weibliche und männliche Personen sprachlich explizit genannt; Lehrer*innen ist eine graphische Kompaktform, die Männer (Lehrer), Frauen (-innen) und Personen nicht binären oder „diversen“ Geschlechts (*) bezeichnen soll.

Söder macht Ernst
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Der Genderstern ist kein Schriftzeichen, sondern ein weltanschauliches Bekenntnissymbol, dessen Bedeutung die Universität Bielefeld 2019 ihren Studenten so erklärte: „Symbolisch stehen die Strahlen des Sternchens, die in verschiedene Richtungen zeigen, für die unterschiedlichen Geschlechtsidentitäten.“ Es geht beim Gendern mit Stern also nicht um die sprachliche Gleichstellung von Männern und Frauen, sondern um das sogenannte „dritte Geschlecht“, jenseits von Mann und Frau, dem in Deutschland nach Schätzungen deutlich weniger als 1 Prozent der Bevölkerung angehören. In die politische Kommunikation kam diese Form des Genderns 2015 durch die Grünen, die damals beschlossen, innerparteiliche Anträge nur noch mit Genderstern zu formulieren, „um inter- und transgeschlechtliche Personen nicht zu diskriminieren“.

Der Staat ist zu weltanschaulicher und religiöser Neutralität verpflichtet, Bekenntnissymbole haben in seinen Einrichtungen grundsätzlich keinen Platz, vor allem nicht, wenn sie – wie der Genderstern – im schulischen Unterricht (Lesebücher, schriftliche Arbeiten) laufend vorkommen würden. Insofern ist das bayerische Verbot des Genderns mit Sonderzeichen eine politische Selbstverständlichkeit.

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Was wird aus der Gymnasiallehrerin, wenn sie aus den Ferien in die Schule zurückkommt? Immerhin hat sie ihren Arbeitgeber, das Land Bayern, wegen des Genderverbotes übel beschimpft: „Das ist eine unfassbare Frechheit, so infam und perfide, dass ich es eigentlich nicht in Worte fassen kann.“

Nun, sie wird – wie es in Mecklenburg einer 16-jährigen Gymnasiastin geschah, die angeblich rechtslastige Posts verbreitet hatte – sicher nicht von drei Polizisten aus dem Unterricht geholt und zum Direktorat geführt werden und dort eine „Gefährderansprache“ erhalten bzw. (mit Genderstern) „Gefährder*inansprache“. In Bayern dürfte der Hinweis „Dienst ist Dienst, und Schnaps ist Schnaps“ genügen, und dass man in einer Schnapslaune sich nicht über dienstliche Vorgänge äußern sollte.

Gendermäßig wird die Lehrerin allerdings keine sprachlichen Probleme haben, wenn sie sich im Unterricht in so normalem Deutsch äußert wie im Interview: „Jeder kann von mir aus schreiben und sprechen wie er will.“ Vom Gendersternverbot – „Jede*r kann von mir aus schreiben und sprechen wie er*sie will“ – wäre sie dann überhaupt nicht betroffen.

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