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Ein Masterplan für den Weg in die ökologische Demokratie

Ein Strategiepapier des Sachverständigenrates für Umweltfragen zeigt, was im Namen der Ökologie droht: Neue Planungsbehörden sollen über den demokratischen Verfahren und individuellen Freiheiten stehen. Das wäre nicht nur das Ende der sozialen Marktwirtschaft.

imago Images/Uwe Steinert

Die Grünen haben angekündigt, dass sie die Gesellschaft umzubauen gedenken. Nimmt man ihre Ankündigungen ernst, wird deutlich, dass das Leben von 80 Millionen Deutschen sich nach den Worten von Katrin Göring-Eckardt „drastisch“ verändern wird. Begründet wird das mit einer Klimaapokalyptik, die immer drastischer werden muss, umso weniger sie mit der Realität übereinstimmt. Wie einst die Kommunisten die sozialistische Demokratie an die Stelle der bürgerlichen Demokratie setzten, die sie mit ihren individuellen Freiheitsrechten verachteten, scheint das Ziel der Grünen in der Installierung einer ökologischen Demokratie zu bestehen, in der zugunsten von zweifelhaften ökologischen Zielsetzungen individuelle Freiheitsrechte suspendiert und die Mechanismen der bürgerlichen Demokratie über die Schaffung demokratisch nicht legitimierter Strukturen sukzessive aufgelöst werden.

Allerdings hatten die Kommunisten nie einen Zweifel daran gelassen, dass sie im Kern unter sozialistischer Demokratie die Herrschaftsform der Diktatur des Proletariats verstanden, die sich als Diktatur der Partei realisierte. Wenn die Grünen allen Ernstes verlangen, dass die Regierung die Forderungen von Demonstranten unter Ausschaltung des parlamentarischen Verfahrens zu erfüllen hat, dann befinden wir uns nicht mehr auf dem Boden der repräsentativen Demokratie, dann wird das Gesetzgebungsverfahren zu einer Beute des Straßenkampfes. Unter einem schon mittelalterlich zu nennenden Irrationalismus, in dem realitätsfern Apokalypsen beschworen und Ängste erzeugt werden, sollen Gängelung, Verbote, die Kontrolle des gesellschaftlichen Diskurses durchgesetzt werden. Es hat schon einige grimmige Komik, dass die Grünen, die gern anderen vorwerfen, Angst zu verbreiten, in der Verbreitung von Ängsten an der Spitze marschieren. 

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Wie der Weg in die ökologische Demokratie durch die Schaffung neuer, nicht demokratisch legitimierter Strukturen vollzogen werden kann, zeigt das vor kurzem bekannt gewordene Strategiepapier des Sachverständigenrates für Umweltfragen unter dem Titel: „Demokratisch regieren in ökologischen Grenzen – zur Legitimation von Umweltpolitik“. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen propagiert die Begrenzung, also die Einschränkung der Demokratie. Ursprünglich wurde der Sachverständigenrat für Umweltfragen als ein wissenschaftliches Beratungsgremium der Bundesregierung ins Leben gerufen, heute agiert er, urteilt man nach dem Konzeptpapier, als Interessenvertreter der Grünen. Ursprünglich wurde der Sachverständigenrat für Umweltfragen als ein wissenschaftliches Beratungsgremium der Bundesregierung ins Leben gerufen, heute agiert er, urteilt man nach dem Konzeptpapier, als Interessenvertreter der Grünen. Schaut man sich den Sachverständigenrat an, entstehen erhebliche Bedenken an der Ausgewogenheit seiner Zusammensetzung und an seiner wissenschaftlichen Neutralität. 
Aus unserem Rechtsstaat würde ein Rätesystem

Ein genauerer Blick auf das Papier lohnt sich, denn es ist gelungen, die weitreichenden Konsequenzen zu verharmlosen und als gesetzeskonform und juristisch einwandfrei darzustellen. Wenn es allerdings so wäre, stellt sich die Frage, weshalb zur Umsetzung des Konzeptpapiers umfangreiche Gesetzesänderungen notwendig sind, die massiv das Haushaltsrecht und die Geschäftsordnung des Bundestages und schließlich das Grundgesetz betreffen? Der Umbau des Rechtstaates, die Überführung in ein Rätesystem mit dafür notwendigen Verfassungsänderungen wird als „Ergänzung der sozialen Marktwirtschaft und des sozialen Rechtsstaates um eine ökologische Komponente“ verharmlost. Ginge es nach den Sachverständigen, würde der Ökologie die entscheidende Kompetenz, die über allen anderen Bereichen stehende Hegemonie eingeräumt. 

Gerechtfertigt wird der Umbau mit dem morgigen oder übermorgigen Untergang der Menschheit, der erfolge, wenn nicht sofort und radikal gehandelt werde. Wie viel Zeit bis zur Apokalypse verbleibt, wird übrigens operativ nach politischer Opportunität und Nützlichkeit entschieden. So heißt es im Papier „Die Entwicklung der Menschheit ist an einem kritischen Punkt: Globale Umweltveränderungen haben ein Ausmaß erreicht, das die natürlichen Lebensgrundlagen gefährdet.“ 

Die Aussage ist selbst mit größter Freundlichkeit betrachtet allenfalls eine Hypothese. Die Grenzen der wissenschaftlichen Seriosität erreicht das Papier, wenn es behauptet, dass die Erde das Holozän verlässt. Unter Holozän wird allgemein das etwa vor 11 700 Jahren einsetzende Nacheiszeitalter verstanden. Das Zeitalter nach dem Eiszeitalter kann folglich nur eines der Erwärmung sein. Aber ausgerechnet mit der Erderwärmung sehen die Klimaapokalyptiker die Notwendigkeit gekommen, von einem neuen Zeitalter zu sprechen, obwohl das doch das Kennzeichen des Holozäns ist. Durch die Erwärmung verlässt die Menschheit also das Erderwärmungszeitalter? 

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Und weil nun nicht mehr die Sonne, die man nicht regulieren kann, schuld sein darf an der Erderwärmung des Holozäns, muss das Schuldzeitalter des Menschen, das Anthropozän anbrechen. Wenn der Mensch durch seine Aktivitäten, durch seine Art zu leben, zum Beispiel Kinder zu bekommen und großzuziehen, das Klima zerstört, dann sind alle Maßnahmen zum Klimaschutz gegen den Menschen und gegen seine Art zu leben von einer höheren Warte aus gesehen gerechtfertigt. Die Installation einer höheren Moral, die alle gesellschaftlichen Maßnahmen heiligt, die ihren Postulaten entspricht, bedeutet Totalitarismus, weil diese höhere Moral beispielsweise als Klimaschutz, dem alle anderen Belange unterzuordnet wären, nichts anderes dulden dürfte. 

Dass die verschiedenen Erdzeitalter sich durch große Veränderungen im Klima, in der Geographie, in der Flora und Fauna unterscheiden und dass diese großen Veränderungen erst die Entstehung der Flora und Fauna ermöglicht haben, bleibt genauso unbeachtet wie die Tatsache, dass diese Umwälzungen andere Ursachen als die Tätigkeit des Menschen hatten, was zumindest nahelegt, dass gravierend andere, extrahumane Faktoren zu großen Klimaveränderungen führen, die aus Gründen der Ideologie nicht mehr betrachtet werden, jedenfalls nicht vom Sachverständigenrat. 

Statt einer komplexen Beschreibung der Veränderung des Klimas und der Betrachtung aller in Frage kommenden Faktoren wird in der Art mittelalterlicher Bußprediger und Ablasshändler das Anthropozän – kaum als Kategorie halluziniert – sofort zum „Verwüstungsanthropozän“ deklariert, um deutlich zu machen, „dass die Veränderung nicht allein von starkem Klimawandel verursacht wird“, der ja auch von den Sonnenaktivitäten hervorgerufen werden könnte, „sondern sich aus dem Zusammenspiel verschiedener massiver Umweltbelastungen ergibt.“ Damit wird behauptet, dass der Mensch, der die Umwelt belastet, die Schuld am Klimawandel trägt und deshalb eine „starke Steuerung der gesellschaftlichen Stoff- und Energieströme“ notwendig wird. 

Bevor jedoch in der Stilistik einer drittklassigen Bußpredigt ein „Verwüstungsanthropozän“ propagiert wird, müsste eine umfangreiche und vor allem pluralistische und offene Diskussion über die Leistungsfähigkeit der Kategorien erfolgen, denn die Erdzeitalter sind keine Tatsache der Natur, sondern der legitime Versuch, Entwicklungen in der Natur zu beschreiben, epistemologisch handhabbar zu machen, so wie das Klima der statistische Ausdruck komplexer Prozesse ist, die sich meteorologisch äußern. 

Wahrheitswidrig setzt das Konzeptpapier den Menschen als Verursacher des Klimawandels als wissenschaftlich erwiesen voraus. Was als wissenschaftlich ausgegeben wird, ist es oft jedoch nicht. Im Jahr 2007 hat die ARD entlarvt, dass der Weltklimarat IPCC keine wissenschaftliche, sondern eine politische oder ideologische Einrichtung ist, die gegründet wurde, um eine bestimmte Politik durchzusetzen.

Nigel Calder bezeichnete die IPCC als Versammlung von Bürokraten, nicht von Wissenschaftlern. Die ARD zeigte, wie Wissenschaftler, die den gewünschten Erklärungen mit wissenschaftlichen Resultaten widersprachen, marginalisiert und rausgedrängt worden sind, und wie die wissenschaftlich fragwürdige Apokalyptik des IPCC zu seiner eigenen Bedeutungssteigerung beiträgt. Klimaapokalyptik und Bedeutungssteigerung des IPCC oder des Potsdamer Instituts für Klimafolgenforschung sind selbstreferentielle Systeme zur eigenen Bedeutungssteigerung. 

Deshalb verwundert es auch nicht, dass im Konzeptpapier des Sachverständigenrates für Umweltfragen die These vom Menschen als Verursacher des Klimawandels als wissenschaftlich bewiesene Tatsache hingestellt wird, über die man nicht einmal mehr diskutiert. 

Die Einschränkung der Freiheit wird, wie man es aus der kommunistischen Demagogie kennt, als Erweiterung der Freiheit oder als die wahre Freiheit dargestellt und einfach behauptet, dass die Mehrheit der Bürger das auch so will. Und wer das nicht möchte, ist ein Populist. Im Gegenzug, wen wunderts, würden die umweltpolitischen und vor allem institutionellen Maßnahmen, die der Sachverständigenrat für Umweltfragen vorschlägt, das Klima retten, sogar Freiheit und Demokratie erhalten und dem Populismus den Boden entziehen. Man sieht in der Art der Verknüpfung von Klima, Freiheit und Demokratie, dass die Ökologie oder die Klimaideologie zur Weltanschauung wurde und alle Bereiche der Gesellschaft umfasst, dass sie so etwas wie den Marxismus unserer Zeit darstellt. Der Kampf gegen den Populismus muss die weitreichenden Maßnahmen des Sachverständigenrates für Umweltfragen rechtfertigen. Was für den Marxismus der Klassenfeind war, wird für die Klimaideologie der Populist. Wer dem mühsam und fahrlässig elaborierten Zusammenhang zwischen Klimakatastrophe und Populismus nicht zu folgen vermag, ist natürlich rettungslos im Populismus versunken. Das eine hat soviel mit dem anderen zu tun, wie Kaffeesatz und Satz des Pythagoras. 

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Wie wirtschaftsfeindlich das Papier ist, zeigt sich, wenn behauptet wird: „Ökonomisches Wachstum“ zehrt „ökologische Effizienzgewinne“ auf. Statt Brot auf dem Tisch werden eines Tages auf selbigen Statistiken mit Effizienzgewinnen kommen. Die Zerstörung der Wirtschaft durch eine so atavistische, wie totalitäre Klimaideologie ist an den Daten zur Rezession, zu Firmenschließungen, zu drohenden Massenentlassungen heute schon abzulesen. Die Autoindustrie ist das erste Opfer der Klimagerechten. 
Totaler Vorrang für den Umweltschutz

Die totalitäre Wendung des Papiers liegt in der Vorstellung, dass alle Bereiche der Ökologie unterzuordnen und von so etwas wie, nennen wir sie mal, Ökologieräten zu begutachten seien. Es geht um „einen integrierten Ansatz, bei dem alle Politikbereiche die Verantwortung für die ökologischen Folgen ihres Handelns wahrnehmen müssen.“ Um das zu können, müssen „politische Entscheidungsträger“ „Wissenslücken aktiv schließen“, heißt, sie werden durch, nennen wir sie mal,  Ökologiesekretäre geschult, damit sie das „Gemeinwohl als Leitlinie für staatliches Handeln gegen Partikularinteressen durchzusetzen“ vermögen. Man muss sich nicht daran erinnern, dass einer der Kernsprüche des Dritten Reiches hieß: „Gemeinnutz  geht vor Eigennutz“, um zu erkennen, dass die Forderung zur Durchsetzung einer höheren Ideologie gegen den Willen der Bürger, denn vom wem käme sonst das Partikularinteresse, nicht unserer liberalen Rechtsauffassung entspricht. Laut unserem Grundgesetz geht alle Macht vom Volke und nicht vom Staat aus. 

Demzufolge ist eine Änderung des Grundgesetzes zwingend erforderlich, um diesen Umbau realisieren zu können. „Schließlich sollte die bislang eher schwache Rechtsposition von Umweltbelasteten in der verfassungsrechtlichen Abwägung gestärkt werden.“ Es trifft sich gut, dass in dem aus Umweltfachleuten zusammengesetzten Sachverständigenrat für Umweltfragen auch Verwaltungsjuristen sitzen, die an den brisanten Stellen gekonnt nebulöse Begriffe wie „Umweltbelastete“ setzen. „Umweltbelastete“ können auch „Klimaflüchtlinge“ sein, die Deutschland aufzunehmen hätte, wie Hans Joachim Schellnhuber, Direktor Emeritus des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung es auf dem Parteitag der Grünen verkündete.

Es wird weiter gefordert, dass im Grundgesetz ein umweltrechtliches Integrationsprinzip verankert wird, d.h. in allen Politikbereichen sollen Belange des  Umweltschutzes berücksichtigt werden. Das klingt erstmal gut – und das soll es auch, denn wer ist schon gegen Umweltschutz. In Wahrheit will man aber à la Gramsci neue Strukturen schaffen, Strukturen, in denen Entscheidungsprozesse von den Ökologieräten, wie sie hier genannt sein sollen, ausgehen.

Um die Zusammenarbeit zwischen den Ministerien zu intensivieren, sollen Projektgruppen gebildet werden, Räte also, Gremien also, die alle Maßnahmen der Ministerien vom übergeleiteten Interesse des Umwelt- oder Klimaschutzes aus zu überprüfen haben. Die „personelle Mobilität zwischen den Ressorts“ soll „gesteigert werden.“ Damit arbeiten keine Fachleute mehr in den Ministerien, sondern Allerweltsfunktionäre. So projektiert dürfte den Klimakontroll- oder Projektgruppen kein fachliches Veto aus den Ministerien mehr drohen. Damit diese Klimakontrollgruppen auf allen politischen Ebenen tätig werden können, will man sowohl das Haushaltsrecht, als auch die Geschäftsordnung des Bundestages ändern. Die Nachhaltigkeitsprüfung soll aufgewertet, d.h., zum Alpha und Omega gemacht werden. Die Ressortkoordinatoren erhalten ein suspensives Vetorecht und eine Mitzeichnungspflicht beim Gesetzgebungsverfahren innerhalb der Ministerien. Ohne sie geht also nach dem Vorschlag des Sachverständigenrates für Umweltfragen nichts mehr. Kein Gesetzentwurf verlässt dann das Ministerium, den die Ressortkoordinatoren nicht abgenickt haben. Das Umweltministerium wird zum Superministerium, zur Obersten Behörde, zur Suprema, das auch außerhalb des eigenen Geschäftsbereiches ein Gesetzesinitiativrecht und analog zum Finanzministerium ein suspensives Widerspruchsrecht für alle Gesetzesinitiativen erhält. Zudem soll ein Rat für Generationengerechtigkeit eingeführt werden, der verfassungsrechtlich verankert wird. Seine Mitglieder aus externen „Fachleuten“ berufen zur Hälfte der Bundesrat und zur Hälfte der Bundestag für 12 Jahre. Diesem Rat sollen alle Gesetzesentwürfe zugeleitet werden. „Um seine Funktion zu stärken, sollte ihm ein inhaltlich begrenztes, aufschiebendes Vetorecht zugestanden werden.“ Einem demokratisch nicht legitimierten Gremium, das noch dazu auf 12 Jahre, also drei Legislaturperioden des Bundestages personell unverändert im Amt bleibt, eine Art ökologischer Wohlfahrtsausschuss, wird ein Vetorecht über alle Gesetzesvorhaben der Bundesrepublik Deutschland eingeräumt? 

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Die Demontage des demokratischen Rechtsstaates wird aufgrund einer zweifelhaften Ideologie als „notwendiger Veränderungsprozess“ ausgegeben. Natürlich fordert der Sachverständigenrat für Umweltfragen, die Fördermittel für Nachhaltigkeitsforschung zu erhöhen, zumal Mitglieder des Sachverständigenrates für Umweltfragen sich mit Nachhaltigkeitsforschung befassen. 
Es droht das Ende der sozialen Marktwirtschaft

Die vielleicht wirkungsvollste Forderung besteht in der Erstellung eines Inventars aller wichtigen „Stoffströme“ und zwar „von der Entnahme aus der Umwelt über ihre Verarbeitung zu Produkten, ihre Nutzung, bis hin zur Freisetzung bzw. Entsorgung.“ Zur Erstellung dieser Inventarliste wird, steht zu vermuten, eine große Bürokratie aufgebaut. Worum es geht, wird deutlich im Papier benannt, um die eigentliche Macht im Staat: „Ein Inventar der Stoffströme trägt dazu bei, effektivere Maßnahmen zur Steuerung der Ströme zu entwickeln…“ Eine Behörde, die Maßnahmen zur Steuerung der Stoffströme entwickelt, besäße eine ungeheure Macht. Sie könnte und würde die Wirtschaft vollständig über die „effektiveren Maßnahmen zur Steuerung der Ströme“ regulieren wie die Staatliche Plankommission der DDR die Wirtschaft in Ostdeutschland. In der DDR erzählte man den Witz: Was passiert, wenn die staatliche Plankommission in die Wüste kommt? Die Antwort lautete, dann wird der Sand knapp. 

Würde dieser Vorschlag in die Praxis umgesetzt, würde er das Ende der sozialen Marktwirtschaft bedeuten. Die Wirtschaft würde nach dem Diktat der Ideologie gegängelt und schließlich erdrosselt. Die Freiheit des Einzelnen würde enden, denn der Staat muss unter der Vorgabe des Gemeinwohls Partikularinteressen niederhalten. Verbote, Gängelungen und Denunziationen wären die Folge. Die unter möglichst harmlosen Worten versteckten Forderungen stellen in Wahrheit einen Masterplan für den Weg in die Ökodiktatur dar, denn alles, was im Land geschieht, wird der Ideologie der „Klimarettung“ und „Nachhaltigkeit“ unterworfen und von demokratisch nicht legitimierten Klimakommissaren auf allen Ebenen und in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens kontrolliert, denn „nur wenn die ökologische Krise durch eine Politik der ökologischen Nachhaltigkeit verhindert wird, können Freiheitsrechte, rechtsstaatliche Verfahren und demokratische Entscheidungsprozesse langfristig gewährleistet werden.“ Heißt das, Freiheitsrechte – also Partikularinteressen – müssen stark eingeschränkt, rechtstaatliche Verfahren deformiert und demokratische Entscheidungsprozesse zu oligarchischen Akten transformiert werden, damit sie langfristig gewährleistet werden können?

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