Das Bundesverfassungsgericht ignoriert mit seinem Urteil den mit hohen Unsicherheiten behafteten, wissenschaftlichen Diskussionsstand, erweckt den Eindruck einer Gefahrenlage, die so nicht existiert und die federführende Richterin ist das, was man normalerweise als »befangen« bezeichnen würde.
Professor Fritz Vahrenholt und Dr. Sebastian Lüning haben die Argumentation der Richter sorgfältig auf fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität geprüft und belegen mittels einer Fülle von Quellen, dass dieses Urteil sehr wohl inhaltlich wie formal anfechtbar ist. Darüber hinaus haben sie gravierende Verfahrensmängel festgestellt, die in »Klimaschau – Folge 43« ausführlich erläutert werden.
Neben der mit einem grünen Klimapolitiker verheirateten Richterin sind weitere Konstellationen in diesem Verfahren bemerkenswert. So wurden die Einzelkläger u.a. von der Klimaaktivisten-Gruppierung ›Germanwatch‹ unterstützt. ›Germanwatch‹ bezog 2018 und 2019 vom Bundesumweltministerium jeweils mehr als eine halbe Million Euro. Und auch das Bundeskanzleramt von Angela Merkel überwies in den beiden Jahren jeweils höhere fünfstellige Euro-Beträge an ›Germanwatch‹. Gleichzeitig unterstützte ›Germanwatch‹ die Klimaklagen gegen die deutsche Bundesregierung.
Vielleicht begrüßte es die Bundesregierung sogar, verklagt zu werden. Denn so lieferte das Bundesverfassungsgericht einen Anlass, das Regierungsprojekt ›Energiewende und Dekarbonisierung‹ weiter zu verschärfen. Dabei konnten mühsame Beratungen zur technischen und wirtschaftlichen Umsetzbarkeit elegant umgangen werden. Dazu passt ins Bild, dass der seinerzeit von der CDU/CSU nominierte Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth Wunschkandidat von Klimakanzlerin Merkel war. Harbarth war von 2009 bis 2018 CDU-Abgeordneter im Bundestag, zuletzt sogar Fraktions-Vize. Der Bundestagsabgeordnete Niema Movassat von den Linken kritisierte seinerzeit, dass aktive Politiker nicht an das Bundesverfassungsgericht gehörten, da Interessenskonflikte vorprogrammiert seien.
›Im Rückblick erscheint der Weg zu dem Verfassungsbeschluss fast zwangsläufig. So etwas passiert, wenn der Beklagte aufseiten des Klägers steht. Eine Verteidigung erübrigt sich dann. (…) Innerhalb der Bundesregierung ist Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) zuständig für Klimapolitik. In der Rechtssache Klimaaktivisten gegen Bundesrepublik Deutschland verteidigten die vom Umweltministerium gewählten Juristen.‹ Alles spricht für eine Art Koproduktion – wobei die Grenzen der Gewaltenteilung aufweichten.«
Am peinlichsten ist, dass die Richterin Gabriele Britz ganze Teile des Urteils von der Website ihres Ehemanns, einem aktiven, grünen Politiker, übernommen hat. So ergibt sich ein seltsames Zusammenspiel von Richtern mit Aktivisten, von Bundesverfassungsgericht mit der Bundesregierung und mit NGOs. Das Vertrauen in die Institution Bundesverfassungsgericht wird damit erschüttert, die deutsche Wirtschaft und Deutschlands Wohlstand erheblich gefährdet.
Dieses Buch über einen Skandal, dessen Umfang und Auswirkungen noch gar nicht erfasst werden können, ist ein Lese-Muss!
Vahrenholt/Lüning, Unanfechtbar? Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz im Faktencheck. LMV, 128 Seiten, 10,00 €.