Tichys Einblick
Die AfD und der Populismus

Angst vor Deutschlands »blauem Wunder«?

Loswerden wollen AfD-Wähler weniger die Demokratie als vielmehr ihre gouvernantenhaften Politiker- und Journalistenschaft. Was die meisten – wenn auch wohl nicht alle – durch ihr Stimmkreuz bei der AfD bekunden, ist einfach der Wunsch, besser regiert zu werden.

»Berlin ist nicht Weimar!« So lauten Deutschlands angesichts von Politikturbulenzen bürgertröstende Worte. Oder stehen doch wieder Zerfallszeiten einer deutschen Demokratie ins Haus? Geschichtserinnerungen kommen da auf. Etwa gellte durch Italiens Städte im Zweiten Punischen Krieg der Schrei »Hannibal ad portas!«, warnend vor dem schrecklichen Feldherrn Karthagos. Nun erschallt quer durch Deutschland der Ruf: »Nach der Macht greift Höcke!« Als gerichtszertifizierter Faschist ruiniert er Thüringens Parlamentarismus, und seine SPD-beglaubigten Nazis machen sich ans Erobern auch von Sachsen und Brandenburg. Erst gehört ihnen der Osten, und dann … Schon haben sie eine zweite Wannsee-Konferenz abgehalten und die millionenfache Deportation von Migranten geplant, reden sie wieder vom »tausendjährigen Deutschland«, jagen andersdenkende Parlamentarier. Gerade noch können »Demonstrationen gegen rechts« der braunen Flut wehren, auch dank »Rock gegen rechts« und »Omas gegen rechts«. Wann endlich verbietet man eine AfD oder trocknet sie wenigstens finanziell aus, die sich ans Zerstören all dessen macht, was am postnationalen Deutschland so gut war!

Doch wie wahrscheinlich ist es wohl, dass nach einer kommenden Bundestagswahl ein AfD-Kanzler einem rechten Koalitionskabinett vorsteht, ja gar mit eigener Mehrheit regieren kann? Und was mag wohl geschehen, wenn einer wie Björn Höcke in einem ostdeutschen Bundesland eines Tages zum Ministerpräsidenten gewählt werden sollte, womöglich von keinem Koalitionspartner ausgebremst? Mit welcher Katastrophe wäre dann zu rechnen?

Die Kompetenzen deutscher Länder sind beschränkt. Sie umfassen vor allem das Kommunal- und Polizeirecht, das Ordnungs- und Versammlungsrecht, die Wissenschafts-, Bildungs- und Medienpolitik, zudem die Besoldung und das Laufbahnrecht von Landesbeamten und Richtern. Obendrein werden nicht nur die Landesgesetze, sondern auch die Bundesgesetze von den Landesverwaltungen ausgeführt. Außerdem hat ein Land wie Thüringen vier der 69 Stimmen im Bundes- rat – und Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsreiches Bundesland auch nur sechs. Durchaus eröffnen Bundesratsstimmen Gestaltungsmöglichkeiten, freilich meist in Formen, die man anderswo Erpressung nennen würde. Doch länderseitiges Druckpotential findet sich kaum auf den Gebieten der Migrations-, Europa-, Russland- oder Verteidigungspolitik, die AfD- Wählern so sehr am Herzen liegen. Und zum Aufbau einer gesamtdeutschen Diktatur reichen die Kräfte eines Bundeslandes schwerlich aus.

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Natürlich könnten AfD-Regierungen Medienstaatsverträge kündigen und in ihren Ländern die jetzige Form eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks abschaffen. Sie dürfen in ihrem Zuständigkeitsbereich das Gendern verbieten. Im Landeshaus- halt vermögen sie umzuschichten, soweit es nicht um bundesgesetzlich vorgeschriebene Leistungen geht. Zumal bei den Inhalten und beim Personal politischer Bildungsarbeit ließen sich tiefgreifende Veränderungen vornehmen. Auch könnte man die Anwendung unliebsamer Bundesgesetze durch ministeriell angeordneten »Dienst nach Vorschrift« sabotieren. Doch immer noch gäbe es unabhängige Richter, dazu bundesweite Medien außerhalb des unter AfD-Macht gefallenen Landes. Gegen die könnte sich nicht einmal ein Höcke-Thüringen wirkungsvoller abschotten als einst die DDR gegen Hörfunk und Fernsehen aus dem Westen.

Und falls die AfD ohnehin in einer Koalition regieren müsste, dürfte es ihr so gehen wie der CDU in Bündnissen mit den Grünen: Der medial ins Übergroße gezoomte Schwanz wedelt mit dem unwillkommenen Hund. Auch müsste nach Art. 28,1 des Grundgesetzes die politische Ordnung eines AfD- Landes weiterhin »den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen«. Das aber setzt jeder Umgestaltung ihre Grenzen. Und sollte ein AfD-Land die ihm »nach dem Grundgesetz oder einem anderen Bundesgesetz obliegen- den Bundespflichten« nicht erfüllen, so kann gemäß Art. 37 des Grundgesetzes die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates den »Bundeszwang« durchführen, also einen Staatskommissar samt Tross in die Landeshauptstadt entsenden. Der wäre dann weisungsbefugt gegenüber dem Land samt dessen Regierung und Behörden. (…)

Wie wahrscheinlich ist eigentlich eine solche »Bundesexekution« in deutschen Bundesländern nach AfD-Wahlsiegen? Und ist zu erwarten, dass ein AfD-Ministerpräsident die Landespolizei anwiese, gegen Berliner Befehle Widerstand zu leisten? Bräche er wohl einen Bürgerkrieg vom Zaun? Oder wäre eher zu erwarten, dass es dann wochen- und monatelang zahlenstarke, auch gewalttätige Demonstrationen gegen eine jeweilige AfD-Regierung gibt?

Solche Unruhen könnten Berliner Amtsinhaber womöglich bewegen, auf sie verursachende Wahlausgänge mit dem berüchtigten Merkel-Satz von 2020 zu reagieren: »Das Ergebnis muss rückgängig gemacht werden … es war ein unverzeihlicher Vorgang!« Derlei Verhalten würde anschließend vielen selbst- ernannten Antifaschisten den Grundgesetzartikel 20,4 in den Sinn bringen: »Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung [des Grundgesetzes] zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.« Beriefen sich dann viele auf diese Ermächtigung, wäre man wirklich im Vorhof eines Bürgerkrieges angelangt.

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Doch wem aus den Reihen von Union, SPD, Grünen oder Linken wollte man die Schaffung dieses Aufstandsrisikos zutrauen – zumal die Karlsruher Richter die damalige Forderung der Kanzlerin nach dem Rückgängigmachen einer demokratisch vollzogenen Wahl als mit staatlichen Neutralitätspflichten unvereinbar und somit für verfassungswidrig erklärt haben? Nur wenn es wirklich zu anhaltenden Anti-AfD-Unruhen quer über Deutschland käme, drohte der Berliner Republik die Degeneration zur Lage des Staates von Weimar. Antwortete die AfD dann wohl mit dem Verlangen nach einer Diktatur, die mit harter Hand die Ordnung wiederherstellt? Das hätte nur Erfolg, wenn jene deutsche Zivilgesellschaft, die seit vielen Jahren hingebungs- voll gegen Rechtspopulisten demonstriert, vor allem aus Opportunisten bestünde. Oder wenn die meisten Mitglieder, Wähler und Sympathisanten der AfD unsere für »linksgrün versifft« erklärte Demokratie wirklich durch eine rechte Diktatur abgelöst haben wollten.

Doch was die meisten – wenn auch wohl nicht alle – durch ihr Stimmkreuz bei der AfD bekunden, ist einfach der Wunsch, besser regiert zu werden. Viele länger schon im Land Lebende wollen nämlich ihre alltagskulturellen Selbstverständlichkeiten nicht durch weitere Zuwanderung gefährdet sehen, auch nicht Deutschlands Wohlstand durch eine deindustrialisierende Energie- und Wirtschaftspolitik, oder gar den jahrzehntelangen Frieden durch riskante Schachzüge in der Außen- und Sicherheitspolitik. Loswerden wollen AfD-Wähler weniger die Demokratie als vielmehr ihre gouvernantenhafte Politiker- und Journalistenschaft.

Die belehrt unentwegt, weist zurecht und stellt vor die Wahl, entweder den Mund zu halten oder ausgegrenzt zu wer- den. Wenn anschließend Politiker beklagen, sie könnten die Leute nicht mehr »für die Demokratie erreichen«, dann sollten sie schon auch Reue darüber empfinden, dass man als CDU viele Konservative durchs Hofieren der Grünen gegen sich aufgebracht, als die politische Linke große Bevölkerungsteile durch demonstrativ woke Politik lustvoll provoziert hat. Zu den Folgen gehören heute massenhafte innere Kündigungen gegenüber Deutschlands »Altparteien«, desgleichen aggressiver Verdruss über rituelle Diskursformeln sowie routiniert aneinander gereihte Worthülsen, falls sie nur entschlossen genug klingen.

Außerdem scheinen viele in Deutschland immer noch nicht zu wissen, dass es die Vorbedingung politischer Freiheit ist, niemals »Regierung« und »Verfassung« gleichzusetzen. Denn sehr wohl kann man ein scharfer Gegner der jeweiligen Regierung sein, zugleich aber jene Verfassung schätzen, unter der zwar die abgelehnte Regierung an die Macht kam, gemäß deren Regeln man aber diese Regierung auch wieder ablösen kann, sobald die dafür nötigen Wählerstimmen gewonnen sind. Regierungskritik ist jedenfalls keine Systemfeindlichkeit, und Fundamentalopposition ist nicht verfassungswidrig. In einer pluralistischen Demokratie muss sich Opposition weder für ihre Existenz noch für die Schärfe ihrer Kritik rechtfertigen. Doch leider werden heutige Debatten – gar unter Beihilfe der Ämter für Verfassungsschutz – gerade so geführt, als laufe polemische Regierungskritik hinaus auf eine »verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates«. Delegitimierend ist allerdings eher die staatsgeförderte Durchsetzung von politisch opportunen »Grenzen des Sagbaren«, desgleichen manch klammheimliche Freude über psychische, gar körperliche Gewalt gegen die eigenen Gegner. (…)

Versagen der Parteien
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Freilich versteht man, dass jene ganz unerfreut auf gute Wahlergebnisse der AfD reagieren, die über Jahrzehnte ihre intellektuelle und moralische Hegemonie genossen haben, nun aber ihre Felle davonschwimmen sehen. Das Imperium schlägt eben zurück. Derzeit trifft es vor allem jene, die mit dem Ignorieren bislang zu grüßender Geßlerhüte begonnen haben, oder die sich gar die Freiheit nehmen, vorgegebene Diskursgrenzen nach eigenem Ermessen zu verschieben. Derlei Wechselspiel von nachwirkender Machtarroganz und vorfreudiger Protestlust könnte zwar als verändernde Praxis politischer Freiheit willkommen sein, solange Vorsicht als politische Tugend praktiziert wird. Doch keineswegs hinnehmbar, zumindest nicht ohne publizistische und rechtliche Gegenwehr, sind die sich mehren- den Versuche, die Ansichten regierender Parteien mit der Staatsräson gleichzusetzen – oder gar die Interessen der jeweils Regierenden mit dem Gemeinwohl. (…)

Anders als zu Weimarer Zeiten sind die deutschen Institutionen jetzt allerdings gut gebaut, an vielen Stellen auch gut bemannt. Durchaus nicht ist die heutige pluralistische Demokratie so zerbrechlich wie die von Weimar. Auch wird Deutschlands Bundesrepublik nicht nur durch viele Vernunftrepublikaner getragen, sondern ebenfalls von sehr vielen Herzensdemokraten. Anders als das Deutsche Reich nach dem Ersten Weltkrieg ist unser Land auch kein Pariastaat, dessen Selbstwertgefühl und innere Dynamik durch gern gezeigte Verachtung seiner Nachbarländer geschädigt wird. Vielmehr ist Deutschland das wirtschaftliche und politische Kraftwerk der Europäischen Union. Allenfalls seine eigensinnige Migrations- und Energiepolitik in Verbindung mit hochmoralischen Vorbildansprüchen und bisweilen merkwürdig anmutenden Spitzenpolitikern sorgen weithin für Verwunderung. Also gibt es viele Gründe, sich von geschichtsmissbräuchlichen Beschwörungen Weimarer Untergangserlebnisse fernzuhalten und weder hysterisch Höcke als Hannibal noch analogiesüchtig die AfD als neue NSDAP zu fürchten. Die Nachrichten vom drohenden Tod der deutschen Demokratie sind schlicht übertrieben. (…)

Natürlich ist praktizierter Pluralismus mitunter schwer zu ertragen, vor allem dann, wenn die eigene Position von einer hegemonialen zu der einer Minderheit wird. In einer solchen Lage kann es schon verlockend sein, den verlangten Minimalkonsens auf das von einem selbst Gewünschte auszudehnen und die machtbewehrten »Grenzen des Sagbaren« immer weiter um die eigene Position herum auszudehnen. Das freilich endet im Totalitarismus, also darin, dass eine einzige Weltsicht oder ein einziges Wertesystem gegen aufkommendes Widerstreben umfassend – und nötigenfalls auch gewaltsam – durchgesetzt wird. Wer dabei auf der Siegerstraße zieht, wird zwar solches Verhalten nicht als freiheitsgefährdend, sondern als nichts weiter denn die Durchsetzung des Richtigen wahrnehmen. Wahrscheinlich wird er die mit dosierbarem Wohlwollen gekoppelte kulturelle Hegemonie des eigenen Lagers sogar genießen. Doch weiser ist es wohl, die Folgen von Politik stets auch aus der Warte jener zu beurteilen, deren Ansichten und Interessen immer wie- der unterliegen. Solche Leute aber reizt es viel weniger zum Auf- stand, wenn der verpflichtende Konsens auf jene Inhalte beschränkt bleibt, ohne deren Verwirklichung ein Leben in Würde und Freiheit schlicht nicht gelingen kann.

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Zudem kann man nicht oft genug wiederholen, dass die Gegnerschaft zur amtierenden Regierung etwas sehr anders ist als eine Ablehnung der jeweiligen Verfassung. Deshalb ist es hysterisch, wenn die stets scharfe, mitunter unflätige Kritik von AfDlern an Regierungspolitikern schlicht als verfassungsfeindlich oder als »Extremismus« ausgeflaggt wird. Wenn man nämlich diesen Begriff nicht zum bedeutungsleeren Schimpfwort abschleifen will, dann hat man unter ihm – wie das Bundesverfassungsgericht – allein den aktiven Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verstehen, nicht aber auch schon jegliche Form von Radikalismus oder anstößig schlechtem politischen Benehmen. Allein die vom Verfassungsgericht formulierten, oben wiederholten Prinzipien umschreiben den unbedingt durchzusetzenden Minimalkonsens. (…)

Merkwürdig kommen sie einem schon vor, diese Deutschen. Da unterschreiben sie gern, dass die Demokratie vom Machtwechsel lebt, geraten aber ins demonstrative Zittern, wenn die AfD nicht – wie bei der Bundestagswahl von 2013 – an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert, sondern zur stärksten Oppositionsfraktion wird wie 2017 im Bundestag, oder wenn die Wählerschaft sie gar zur stärksten Partei macht wie 2024 in Thüringen. Da loben viele Deutsche die direkte Demokratie so lange, wie Volksabstimmungen als den eigenen Anliegen nützlich erscheinen, nennen Forderungen nach plebiszitären Instrumenten aber sogleich demokratiefeindlich, sobald »die Falschen« sie erheben. Da verzweifelt man in Deutschland an der repräsentativen Demokratie, sobald eine unwillkommene neue Partei jene Repräsentationslücke schließt, welche die etablierten Parteien gar nicht erst hätten aufreißen lassen müssen. Und da singen deutsche Politiker Loblieder auf die wehrhafte Demokratie, sind aber zu feige, sich in öffentlichen Debatten persönlich mit AfD-Leuten zu messen. Anscheinend ist die schönste Demokratie eben doch jene, in der man unbehelligt unter seinesgleichen bleibt, journalistischen Beifall in die eigene Politik einpreisen kann und neue Konkurrenz politisch zu ersticken vermag.

Doch natürlich sind solche Vorstellungen von Demokratie alles andere als normal. Zur Normalität einer Demokratie gehört es vielmehr, dass Parteiensysteme nicht verkrustet sind, sondern anpassungsfähig, und dass Wahlen wirkliche Politikwechsel herbeiführen können. Und weshalb müssen in einem stabilen Rechtsstaat mit funktionierender Gewaltenteilung und Demokratie ausgerechnet jene Leute angesichts einer Möglichkeit von AfD-Ministern gleich in Panik ausbrechen, die schon seit Jahren meinten, nichts dagegen unternehmen zu sollen, dass Hundert- tausende von Leuten mit unklarer Identität und nicht immer guten Absichten ins Land einwanderten?

Jedenfalls muss sich Deutschlands Demokratie nach so langen Jahrzehnten gesicherter Stabilität nicht vor scharfen Protesten mancher Passagiere auf dem Staatsschiff fürchten. Sehr wohl kann sie hitzige Debatten über dessen Kurs ertragen. Und sie wird auch durch den Austausch jenes Teils der Besatzung nicht zum Kentern gebracht werden, mit dessen Leistungen viele Schiffseigner nicht zufrieden sind.

Gekürzter und um die im Buch enthaltenen Fussnoten bereinigter Auszug aus:
Werner J. Patzelt, Deutschlands blaues Wunder. Die AfD und der Populismus. LMV, Klappenbroschur, 320 Seiten, 26,00 €.


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