Tichys Einblick
SUPERSCHLUCK AUS DER STEUERGELDER-PULLE

Berlin: Super-Rente für Abgeordnete

Die Diäten der Berliner Abgeordneten steigen um fast 60 Prozent. Ebenso werden die Altersbezüge deutlich angehoben. Und noch ganz andere profitieren von den Diätenerhöhungen, nämlich die Parteien, allen voran die Grünen.

imago images / Christian Ditsch

Nein, wir haben uns nicht verlesen, und haben auch gründlich genug recherchiert. Es sind Fakten: Rund 58.000 Beamte beschäftigt das Land Berlin, und die erhalten rückwirkend zum 1. April 2019 sowie noch einmal ab Februar 2019 zum bisherigen Salär 4,3 Prozent dazu.

Doch vor allem die Berliner Abgeordneten genehmigen sich einen kräftigen Schluck aus der Steuergelder-Pulle. In ihrer Sitzung vom 26. September beschloss das Parlament – gegen die Stimmen der AfD: Die Diäten steigen von bisher 3.944 Euro im Monat ab 2020 auf 6.250 Euro. Das sind fast 60 Prozent oder auch 2.300 Euro pro Monat und Abgeordneten mehr.

Bei 160 Abgeordneten beläuft sich der zusätzliche Schluck aus der Steuergelder-Pulle auf 4,4 Millionen Euro pro Jahr. Wobei hinzugefügt werden darf, dass in Berlin das Ganze nicht gerade mit höherer Politikqualität verbunden ist.

Die Diäten werden versteuert, jedoch zahlen Abgeordnete weder in die Arbeitslosen- noch in die Rentenversicherung ein. Die Pensionen für die Volksvertreter kommen aus einem anderen Topf, nämlich wiederum aus dem Steuergeldertopf.

Eine Kostenpauschale kommt hinzu, die wird zwar nicht erhöht, es sind 2.600 Euro im Monat für jeden Abgeordneten – für Schreibarbeiten, Porto, Telefon, Fahrkosten und den Betrieb eines Wahlkreisbüros.

Als Grund für die saftige Diätenerhöhung dient die Selbstverordnung vom bisherigen Teilzeitparlament in ein Vollzeitparlament. „Die Lebenslüge vom Halbzeitparlament“ sei nun beendet, meint etwa Paul Fresdorf von der FDP. Die Begründung liest sich dann so: Statt der bisher 16 Plenarsitzungen pro Monat sollen es 18 Sitzungen werden – Verzeihung, ein gedanklicher Irrtum. Im neuen Vollzeitparlament gibt es statt bisher 16 Plenarsitzungen im Jahr ab 2020 nun 18, so muss es heißen. Und ach, auch die Ausschüsse müssen nun drei statt zwei Stunden dauern. Eben wie es sich für ein Vollzeitparlament gebührt. Wer fehlt, wird mit Geldabzug bestraft werden – vermutlich mit dem Sitzungsgeld für den Ausschuss. Das macht schon was her.

Der Bund der Steuerzahler kritisiert, „die massive Erhöhung der Abgeordnetenentschädigungen bei der in Berlin sehr hohen Anzahl an Mandaten wird die Kosten jetzt komplett aus dem Ruder laufen lassen“, so Verbandschef Alexander Kraus. Das Parlament müsse sich entscheiden, ob es ein Teilzeitparlament mit vielen Abgeordneten oder ein Vollzeitparlament mit voller Vergütung sein wolle. „Dann müssen aber auch weniger Mandate reichen“.
Dem wird in Berlin entgegengehalten, man verstehe sich künftig als „erweitertes Teilzeitparlament“. Ja was denn nun? Teilzeitparlament? Vollzeitparlament? Oder erweitertes Teilzeitparlament?

Die saftigen Diätenerhöhungen ziehen auch gehörige Super-Renten für das Vollzeit-Teilzeit-erweitertes Teilzeitparlament nach sich. Am 26. September beschloss das bisherige Teilzeitparlament – gegen die Stimmen der AfD –, dass Mitglieder, die neun Jahre lang im Parlament saßen, ab dem 63. Lebensjahr 35 Prozent der Diäten als Pension erhalten: Das sind 2187 Euro pro Monat.

Nicht genug damit, die Altersbezüge aus dem Steuersäckel steigen auch mit den Jahren der Zugehörigkeit zum Parlament. Das muss man sich erst mal auf der Zunge zergehen lassen, denn gleichzeitig sinkt außerdem das Lebensalter, ab dem die Pension ausgezahlt wird. Wer beispielsweise 20 Jahre lang dabei gewesen ist, kann beim Ausscheiden mit 57 Jahren mit 65 Prozent der Diäten rechnen. Das sind bei den neuen 6.250 Euro Diäten im Monat mithin 4.062 Euro pro Monat Superrente im Ruhestand.

Um zu einem anderen Berliner Teilzeitparlament zu kommen, den Bezirksverordnetenversammlungen, kurz BVV: Auch deren Bezüge erhöhen sich. Die Verordneten bekommen zwar keine Pensionen, sondern monatliche Grundentschädigungen während ihrer Tätigkeiten als Verordnete in den Bezirken, doch deren Höhe richtet sich nach den Diäten des Abgeordnetenhauses.

Erhielten sie bisher 590 Euro / Monat Grundentschädigung, wird sie ab 2020 aufgestockt auf 937 Euro, ein Plus von 347 Euro / Monat. In den 12 Berliner Bezirken sitzen je 55 Verordneten, macht Summa summarum knapp 230.000 Euro im Monat oder 2,7 Millionen im Jahr.

Und noch ganz andere profitieren von den Diätenerhöhungen, nämlich die Parteien, allen voran die Grünen. Es sind die Pflichtabgaben der Abgeordneten und Bezirksverordneten, verschämt auch freiwillige Sonderbeiträge genannt – und die fließen in die Parteikasse. Bei den Grünen sind es 20 Prozent der Abgeordneten-Diäten und 50 Prozent der Grundentschädigung der Mitglieder in den Bezirksverordnetenversammlungen, nicht zu vergessen die Pflichtabgaben der politischen Beamten, der Bezirksbürgermeister und Stadträte. Da kommen hübsche Summen zustande. Die SPD ist da schon gnädiger. Sonderbeiträge der Abgeordneten in Berlin: 332 Euro/Monat, Sonderbeiträge der Bezirksverordneten 77 Euro/Monat.

Davon werden aber nicht, wie man meinen könnte, die Mitarbeiter in den Fraktionen bezahlt. Diese Aufwendungen fließen über die Fraktionszuschüsse vom Land Berlin.

Der Parteienspender wiederum kann davon 50 Prozent in seiner Steuererklärung geltend machen.

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