Tichys Einblick
Gesellschaftsumbau

Worum es bei der Aufnahme von „Kinderrechten” in das Grundgesetz wirklich geht

Das eigentliche Motiv, das hinter der Kampagne der Aufnahme von „Kinderrechten” in das Grundgesetz steht, ist die „Familie gänzlich überflüssig“ zu machen.

© Piron Guillaume

Wieder einmal kommt die CDU der SPD, dem Sachwalter eines rotgrünen Gesellschaftsumbaus, entgegen, weil Bundeskanzlerin Angela Merkel diesen Umbau von jeher nach Kräften unterstützte. De facto wird Deutschland rotgrün regiert, erinnert man sich daran, dass unter der Bundeskanzlerin Angela Merkel rotgrüne Projekte verwirklicht und die rotgrünen oder dunkelrotrotgrünen NGOs auch aus Steuergeldern üppig unterstützt werden.

Die Abschaffung der Wehrpflicht, die Energiewende, die Griechenlandrettung, die aktivistische Passivität und die Maßnahmen, die seit 2015 eine Masseneinwanderung in die Sozialsysteme fördern – das reicht von den offenen Grenzen, über den Migrationspakt bis zur Unwilligkeit, Abschiebungen vorzunehmen -, das Bürgerausplünderungs- und Wirtschaftszerstörungsgesetz, das unter dem Namen Klimaschutzgesetz soeben den Bundestag passierte, die Aussetzung der Hartz-IV-Sanktionen und schließlich die Vorbereitung, die auf Hochtouren laufen, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen, sind alles keine Projekte der Mitte, der arbeitenden und leistungserbringenden Mehrheit der Gesellschaft, die nach dem Chef der Bundeszentrale für politischen Bildung, Thomas Krüger, die größte Gefahr für die Gesellschaft darstellt. Für die leistungserbringende Mehrheit der Gesellschaft hatte die CDU – und auch die SPD – einmal Politik gemacht. Long, long ago. Die SPD ergrünte in der „Enkelgeneration“, die CDU unter der Kanzlerin Merkel.

"Kulturarbeit"
Linke Museums-Lernziele für Kinder: Demos, Masken, Schleudern und Graffiti
An der Wahrnehmung der Öffentlichkeit vorbei berät eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe über die Aufnahme von „Kinderrechten” in das Grundgesetz und will bis Ende 2019 Vorschläge unterbreiten. Seit Jahren treiben die rotgrünen Sender ARD und ZDF gebührenfinanzierte Werbung dafür, dass diese Grundgesetzänderung kommt. Der Kinderkanal von ARD und ZDF wurde nicht müde, in Sendungen wie „Respekt für meine Rechte“ für dieses Ziel zu trommeln. Man engagierte sogar einen Schreikomiker, der ein jeweils ausgewähltes Kind dazu befähigte, seine Forderungen in die Kamera zu brüllen. Wäre nicht das Erlernen von Argumentation demokratisch wertvoller, aber die Erfahrung lehrt, wer keine Argumente hat, der schreit.

Beim ersten Hinhören klingt die Aufnahme von „Kinderrechten” ins Grundgesetz erst einmal sympathisch, zumindest ungefährlich, denn wer sollte etwas dagegen haben, dass man das Kindeswohl stärkt, Eltern bestimmt nicht, doch ausgerechnet Eltern sollten sich zum Wohl ihrer Kinder gegen dieses semitotalitäre Projekt wehren.

Im Koalitionsvertrag wird das Projekt damit begründet, dass Kinder „Grundrechtsträger“ seien und ihre Rechte „Verfassungsrang“ hätten. Wenn man diese Feststellung zur Begründung für die Notwendigkeit der Grundgesetzänderung erhebt, lügt man mit der Wahrheit, denn diese Feststellung beschreibt bereits die gegenwärtige Rechtslage und wäre mithin das Argument dafür, dass eine Grundgesetzänderung überflüssig ist, wie es in dem juristischen Gutachten des Bundesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ) nachgewiesen wird. Im Gutachten des BACDJ heißt es: „Vielmehr sind Kinder kraft ihres Menschseins unter der Geltung des Grundgesetzes bereits heute selbstverständliche Träger der Grundrechte.“ Es scheint, dass diejenigen, die diese Verfassungsänderung vorantreiben, Kinder nicht als Menschen sehen, sondern als Objekte einer neuen Staatsauffassung. Demzufolge ist auch die Behauptung, dass mit der Aufnahme von Kinderrechten eine „verfassungsrechtliche Schutzlücke“ geschlossen würde, gleißnerisch. Denn Kinder haben als Grundrechteträger Teil „an allen „grundrechtlichen Gewährleistungen – vom grundgesetzlichen Würdeschutz über das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit bis hin zum Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.“ Mithin auch auf Bildung.

Marxismus durch die Hintertür
Innenpolitischer Kulturkampf
Im Gegensatz hierzu behandelt das Grundgesetz Kinder rechtlich eben nicht als Objekt, sondern „verfügen“ Kinder „entgegen mancher Behauptung bereits heute über eine Subjektstellung“. Im Gutachten heißt es: „Der gelegentlich erhobene Vorwurf, Art. 6 GG vermittle Kindern keine subjektive Rechtsposition, sondern behandle sie lediglich als Objekt des elterlichen Erziehungsauftrages und des staatlichen Wächteramtes, wird durch einen Blick auf die verfassungsgerichtliche Judikatur wiederlegt. Das BVerfG entnimmt Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG nicht nur ein „Recht auf staatliche Gewährleistung elterlicher Pflege und Erziehung“ sondern auch den Schutz davor, „durch staatliche Maßnahmen von der spezifisch elterlichen Hinwendung abgeschnitten zu werden“ (BVerfGE 135, 48 [84 f.]).“

Das Grundgesetz schützt Kinder vor „elterlichen Versagen und familiärer Gewalt“. Es ist die Aufgabe des Staates, dass dieser grundgesetzverbriefte Schutz auch durchgesetzt wird. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass den Jugendämtern qualifizierte Mitarbeiter in ausreichender Zahl zu Verfügung stehen. Es ist ein durchsichtiges Unterfangen, vom Versagen des Staates im Konkreten durch einen „Akt symbolischer Konstitutionalisierung“ im Abstrakten abzulenken. Dabei hat der Staat beispielsweise durch die entweder aktivistische Inkaufnahme oder Förderung der Masseneinwanderung zusätzlich die Jugendämter in unverantwortlicher Weise belastet, weil durch die große Anzahl unbegleiteter jugendlicher Flüchtlinge deutschen Kindern in Not nicht mehr die notwendige Aufmerksamkeit zuteil wurde.

Damit stellt sich die Frage, wenn die Aufnahme von „Kinderrechten” lediglich ein „Akt symbolischer Konstitutionalisierung“ und nicht notwendig ist, weshalb politisch, medial, intellektuell und politisch so sehr in das Projekt investiert wird? Was wird mit dieser Initiative bezweckt?

Ein Blick auf die der Öffentlichkeit eher fremde Rechtsmethodik zeigt, dass es sich bei diesem Projekt nicht um die Stärkung von „Kinderrechten”, nicht um das Kindeswohl handelt, sondern um die Schwächung der Elternrechte, um den Angriff auf die Familie. Bisher geht das Grundgesetz eben davon aus, dass das Kindeswohl in der Regel von den Eltern am besten gewährleistet wird. Der Artikel 6 des Grundgesetz stellt Ehe und Familie „unter den besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“ (Art 6 GG).

Das ist doch wohl nicht evangelisch - oder?
Kinderehen in Deutschland dulden, um Homoehen im Ausland nicht zu gefährden?
Doch durch die „Ehe für alle“ wird bereits der Schutz der Ehe ausgehöhlt und Hand an den „besonderen Schutz“ der Familie gelegt. Mit der Aufnahme von „Kinderrechten” ins Grundgesetz würde nun der „besondere Schutz“ der Familie ausgehebelt. Bisher durfte das Elternrecht nur eingeschränkt werden, wenn eine ernsthafte Beeinträchtigung des Kindeswohls vorlag, mit der Aufnahme von „Kinderrechten” wird hingegen sperrangelweit das Tor für die Zurückdrängung der Elternrechte geöffnet, wenn aus ideologisch manifester Sicht die vermeintlich optimale Entwicklung des Kindes nicht mehr gewährleistet wird. Dem steht der Artikel 6 GG, Absatz 2 entgegen, in dem es unmissverständlich heißt: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

Auf dieser Grundlage urteilte bis jetzt das Bundesverfassungsgericht. Sollte es zu dieser Grundgesetzänderung kommen, würden die objektiv kindeswohlfeindlichen „Kinderrechte” zu einer Relativierung der kindeswohlintendierten Elternrechte führen. Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes würde dem dann schließlich Rechnung tragen. In dem Gutachten des BACDJ heißt es hierzu: „Denn dass auf der einen Seite das Erfordernis einer Verfassungsergänzung postuliert wird, mit einer solchen Ergänzung auf der anderen Seite aber keine Modifikation der Verfassungsrechtslage verbunden sein soll, erscheint wenig plausibel. Daher gilt: Wer geändertes Verfassungsrecht sät, wird eine geänderte Verfassungsrechtsprechung ernten.“

Es geht im Klartext unter dem Deckmantel von „Kinderrechten” darum, systemwidrig ein Sondergrundrecht zu schaffen. Noch kennt das Grundgesetz auch ausgehend vom Gleichheitsgrundsatz keine Sondergrundrechte.

Die Schaffung von Sondergrundrechten gehört zur Strategie der Rotgrünen für den angestrebten Systemwechsel von der pluralistischen, repräsentativen Demokratie zur gelenkten Gemeinwohldemokratie, die sich nicht am Mehrheitswillen der Bürger, sondern an dem, was für die Bürger als gut dekretiert wird, orientiert.
Bereits 2016 hatte die damalige Integrationsbeauftragte Aydan Özoguz versucht Integration als Staatsziel im Grundgesetz festzuschreiben. Neuerdings wird gerade von den Grünen gefordert, Klimaschutz und Klimaziele ins Grundgesetz als Sonderverpflichtung aufzunehmen.

Denn sie wissen nicht, was sie tun
Nach einer Quote ist vor der nächsten Quote
Dass die Aufnahme von Sonderzielen (Integration), von Sonderverpflichtungen (Klimaschutz und Klimaziele) und von Sondergrundrechte, („Kinderrechten”) in das Grundgesetz die Rechtssystematik des Grundgesetzes stört, zu einem Rechtegegensatz führt, der zu einem Rechtepatt wird, ist durchaus gewollt. Dieses Vorgehen entspricht der von dem Kommunisten Antonio Gramsci entlehnten Taktik, Parallelstrukturen zur Auflösung der bestehenden Strukturen zu schaffen. Übrigens werden den Kinderrechten mit Sicherheit weitere Sonderrechte für Migranten, für Personen mit Migrationshintergrund, für queere Personen etc. folgen, für alle Gruppen, die man in den akademischen Gefilden der Identitätspolitik kreieren wird.

Eine Rechtekollision im Grundgesetz führt notwendig dazu, der Interpretation und mithin den von den Herrschenden eingesetzten „Interpretationseliten“ einen größeren Spielraum einzuräumen. So ist es auch kein Zufall, dass der Steinmeier-Biograph Torben Lütjen in der FAZ forderte, dass es erste Bürgerpflicht wäre, den „Interpretationseliten“ zu vertrauen, schließlich sei es überheblich, das eigene Urteilsvermögen zu bemühen, zumal der „mündige Bürger“ ohnehin AfD-Sprech sei.

Fragt man auf welcher Grundlage die „Interpretationsleiten“ urteilen, wenn Elternrechte mit dem rotgrünen Retortenprodukt der Kinderrechte kollidieren, muss man sich nur ins Gedächtnis rufen, dass die Familienministerin Franziska Giffey, die lieber die Amadeo Antonio Stiftung u.a. reichlich mit Finanzen versorgt, anstatt das Geld im Kampf gegen die Kinderarmut einzusetzen, das Vorwort zur Spitzelbroschüre der AAS schrieb, die eine Handreichung und Aufforderung an Kita-Erzieher darstellt, die ihnen anvertrauten Kinder über die politische Gesinnung der Eltern auszuspionieren.

Der Verfassungsschutz richtete vor kurzem eine Telefonummer ein und forderte jeden dazu auf, seinen Nachbarn zu denunzieren, wenn er seinen Nachbarn oder einen Menschen seines Umfeldes für rechts hält. Anonymität wurde für die Denunziation zugesichert.

Gender durchdringt alle akademischen Fächer
Die sogenannte Gender-Forschung greift um sich
Nach geänderter Grundgesetzeslage wird folgender, gottseidank noch konstruierter Fall möglich: Eine Kita-Erzieherin ist nach der Lektüre der AAS-Broschüre heftig vom Verlangen vom Kampf gegen rechts erfüllt. Sie glaubt, bei einem Kind Verdachtsmomente anhand der AAS-Kriterien für die rechte Gesinnung der Eltern auszumachen und meldet das dem Jugendamt. Das Jugendamt erkundigt sich beim Verfassungsschutz. Und in der Tat liegt aufgrund einer anonymen Denunziation auch hier ein Verdacht vor. Dass die Familie aufgrund eines Nachbarschaftsstreites, in dem es um die Benutzung des Rasenmähers am Samstagsnachmittag ging, aus Wut denunziert wurde, spielt keine Rolle mehr. Die Begründung des missgünstigen Nachbarn könnte darin bestanden haben, dass der Denunzierte nicht daran glaubt, dass der Klimawandel vom Menschen verursacht wurde, was eindeutig auf eine rechte Gesinnung hinweist.

Da in der Familie von Rechten, von „Klimaleugnern“ keine optimale Entwicklung des Kindes gegeben ist, müsste das Jugendamt das Kind seinen liebevollen Eltern entgegen des Kindeswohls aus rein ideologischen Gründen entziehen und aus der Familie nehmen. Vor kurzem wurde übrigens in der ZEIT zustimmend eine jubelnde Bini Adamczak mit den Worten zitiert: „Wenn Kinder von großen demokratischen und antiautoritären Institutionen aufgezogen werden, Essen nicht mehr in Kleinküchen, sondern öffentlichen Kantinen zubereitet wird, Alte und Kranke nicht länger von sogenannten Angehörigen gepflegt werden und die Reinigung der Wohnungen nicht mehr privat organisiert wird, dann ist die Familie gänzlich überflüssig“,

Bereits 2002 schrieb die WELT über die Familienministerin, Renate Schmidt (SPD): „„Ihr Ziel ist ein Staat, der den Großteil der Kindererziehung übernimmt. Ihre Devise: „Wir müssen lernen, was Liebe ist. Da kann der Staat helfen.“ Möglichst schon im Kleinkindalter.“ Zweimal hatten wir in Deutschland die Idee, dass der Staat ein Großteil der Kindererziehung zu übernehmen hätte und sich geeignet fühlte, die Kinder zum Lieben zu befähigen – und zwar zur Liebe zum Staat -, bereits an der Regierung.

Und darin besteht das eigentliche Motiv, das hinter der Kampagne der Aufnahme von „Kinderrechten” in das Grundgesetz steht: die „Familie gänzlich überflüssig“ zu machen, durch die Verschiebung der Suprematie der Elternrechte zu „Kinderrechten” dem Staat rechtlich zu ermöglichen, bis in die Familien hinein „durchzuregieren“, oder wie es Olaf Scholz einmal in militärischer Diktion formulierte, „die Lufthoheit über den Kinderbetten zu erobern“. Gegen wen eigentlich? Die Antwort gibt sich von selbst: gegen die Eltern! Gegen die Familien! Gegen die Meinungsfreiheit! Für den grundsätzlichen Umbau der Gesellschaft.

Eine CDU, die dem Vorschub leistet, die das ermöglicht, wäre keine bürgerliche, sondern eine linke Partei.

Anzeige
Die mobile Version verlassen