Noch im Dezember sprach sich Jens Spahn gegen „Sonderrechte“ für Geimpfte aus, schreibt Wolfgang Kubicki im Tagesspiegel: „Es sei ein Akt der Solidarität, wenn die zuerst Geimpften auf die Noch-Nicht-Geimpften Rücksicht nähmen, so Spahn damals.”
Wolfgang Kubicki und Ulrich Battis: keine Grundrechtseinschränkungen für Geimpfte
Battis und Kubicki sagen, wenn jemand nicht mehr ansteckend sei, dürfe man seine Grundrechte nicht mehr einschränken. Goergen meint: Die Impfpflicht kommt mindestens durch die Hintertür von „privaten” Zugangsbedingungen und das augenzwinkernde Hinnehmen der Politik.
Dann müsse ihm bekannt geworden sein, „dass die Beschränkung der Grund- und Freiheitsrechte in unserem Rechtsstaat gar nicht zulässig ist, wenn von Menschen nachweislich keine Infektionsgefahr mehr ausgehen kann.”
Das machte sich nicht gut, also kürzte das RKI auf politischen Druck die notwendige Zeit für wissenschaftlichen Studien radikal ab und erklärte, dass Geimpfte nicht nur gegen Covid-19 geschützt, sondern auch nicht mehr infektiös für alle anderen sind.
Doch Spahn sagt nun: „Wer vollständig geimpft wurde, kann also in Zukunft wie jemand behandelt werden, der negativ getestet wurde.“
Das reicht Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) nicht: „Es gibt keinen Grund, für geimpfte Menschen die Einschränkungen der Grundrechte aufrechtzuerhalten“, sagte sie dem Tagesspiegel, „Diese müssen mit der zweiten Impfung ihre vollen Freiheiten leben können, da sie das Virus nicht mehr übertragen können.“
Staatsrechtler Ulrich Battis hat sich im Interview mit Bayern 2 gleich ausgesprochen wie Kubicki, wenn jemand nicht mehr ansteckend sei, dürfe man seine Grundrechte nicht mehr einschränken.
Battis und Kubicki halte ich entgegen: Die Impfpflicht kommt durch die Hintertür von „privaten” Zugangsbedingungen und das augenzwinkernde Hinnehmen der Politik. Das Recht regiert hierzulande nicht.
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