Ein Satz aus dem Wirtschaftsministerium liest sich wie ein Eingeständnis, dass die deutsche Energiepolitik versagt hat: „Der völkerrechtswidrige Angriff der russischen Föderation auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft.“ Ohnehin angespannte Lage. Also auch ohne den Krieg hätte das Land, das aus Atom- und Kohlekraftwerk ausgestiegen ist, ein Problem bekommen. Der Krieg habe die Probleme nur verschärft.
Nun schlägt Robert Habeck (Grüne) Alarm: „Die aktuelle Lage der Gasversorgung hat damit bereits das Stadium überschritten, in dem lediglich die Voraussetzungen für Vorsorgemaßnahmen gegeben sind.“ So heißt es in dem Entwurf für eine Verordnung, die TE vorliegt.
Dabei greift Habecks Sparliste zwar schon massiv ins Leben der Bürger ein, die Punkte wirken aber trotzdem nur wie der Tropfen auf dem heißen Stein: Beide Verordnungen sollen zusammen eine Einsparung von 20 Terawattstunden Gas bringen. Das entspricht zwei Prozent des (bisherigen) deutschen Gasverbrauchs. Im Bereich Strom rechnet das Wirtschaftsministerium mit einer weiteren Einsparung von zehn Terawattstunden.
Künftig schickt Habeck die Energie-Polizei, um die Einhaltung seiner Gesetze zu kontrollieren: Eigentümer, deren Gebäude mit Gas beheizt wird, müssen eine „Heizungsprüfung“ durchführen lassen. Auch wenn nur das Wasser mit Gas erwärmt wird. Das Ministerium will prüfen lassen, ob die „Energieeffizienz optimiert ist“. Dazu gehört die Frage, ob die Heizungspumpe effizient ist und die Armaturen und Rohre ausreichend gedämmt sind. Auch die Nachtabsenkung steht künftig unter staatlichem Prüfvorbehalt. Zudem müssen sich Hausbesitzer testen lassen, ob sie das Wasser nicht zu sehr erhitzen – die Legionellengefahr dürfen sie aber weiter abwehren.
In deutschen Städten wird es ab September dunkel: Denkmäler und öffentliche Gebäude dürfen nicht mehr beleuchtet werden. Ob Haltung-Zeigen als Grund für eine Ausnahme gestattet ist, regelt der Entwurf nicht. Nur die Verkehrssicherheit und die Abwehr von Gefahren erwähnt Habeck ausdrücklich. Ebenfalls verboten ist „das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen in Geschäftsräumen des Einzelhandels“. Ab wie viel Sekunden von „dauerhaftem Offenhalten“ gesprochen wird, lässt das Wirtschaftsministerium ungeklärt. Sicher ist: Leuchtreklame muss zwischen 22 und 6 Uhr ebenfalls ausgeschaltet werden.
Die folgenden Maßnahmen sollen laut Entwurf schon zum Monatswechsel in Kraft treten und (vorläufig) bis Anfang März gelten. So soll ein Heizverbot für Pools kurzfristig helfen. Wollen Privatleute trotzdem im warmen Wasser schwimmen, müssen sie nachweisen, dass dem Pool sonst ein Schaden drohe – oder der Pool für therapeutische Zwecke gedacht ist. Das Heizverbot gilt nicht ausschließlich für das Heizen mit Gas, sondern auch für das Heizen mit Strom.
Vermieter können ihre Mieter nicht mehr dazu zwingen, die Wohnung auf eine Mindesttemperatur zu heizen. Allerdings müssen die Mieter „angemessen“ heizen. Das heißt: Sie dürfen nicht so stark an der Energie sparen, dass es der Substanz Wohnung schadet.
Flure und Hallen in öffentlichen Gebäuden dürfen nicht mehr beheizt werden. Aber auch hier sieht das Gesetz ein Schlupfloch vor: Wenn die Heizkosten insgesamt steigen, indem ein einzelner Raum ausgelassen wird. Krankenhäuser und Pflegeheime sind ebenfalls vom Heizverbot ausgenommen, genau wie Kitas und „ähnliche Einrichtungen“ – ob dazu Schulen gehören, steht nicht ausdrücklich im Entwurf.
In der Pandemie galt Händewaschen noch als Königsweg zur Vermeidung einer Infektion. EU-Chefin Ursula von der Leyen zeigte den Bürgern in einem Video persönlich, wie das ging. Doch nun sagt Habeck: Kaltes Wasser genügt dafür auch. Zumindest in öffentlichen Räumen. Dort sind Durchlauferhitzer oder dezentrale Warmwasserspeicher auszuschalten. Aber eine Ausnahme gestattet Habeck im schönsten Beamtendeutsch: „Wenn dies nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik aus hygienetechnischen Gründen erforderlich ist.“ Auch soll die Wassertemperatur nicht so weit absinken, dass sich Legionellen breit machen können. Warmduschen dürfen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes weiterhin.
Soweit der erste Entwurf. Im zweiten Entwurf vorgesehen sind Maßnahmen, die laut Wirtschaftsministerium „mittelfristig“ helfen sollen, Strom zu sparen. Diese Maßnahmen sollen demnach auch mindestens zwei Jahre in Kraft bleiben. Einige davon zeigen laut Ministerium vor 2024 keine Wirkung. Zu dem „mittelfristigen“ Paket gehört auch die Energie-Polizei. Unternehmen müssen laut Entwurf das Energiesparen innerhalb eines Jahres umsetzen. Es sei denn, ein „Umweltgutachter“ attestiert dem jeweiligen Schritt eine „fehlende Wirtschaftlichkeit“.