Ist Deutschland etwa gerade erst wirklich ins Fadenkreuz des religiösen Fanatismus geraten? Oder erfahren wir schlicht mehr von dem, was sich auch früher schon ereignet hat, ohne dass jemand näher davon Notiz genommen hätte? Nach Mannheim und Solingen folgten islamisch motivierte Anschläge in München und der kleinen Stadt Linz in Rheinland-Pfalz. Eine muslimische Schweizer Grünen-Politikerin schoss zum „Abschalten“ auf ein Bild der Jungfrau Maria mit Jesuskind. Auch auf dem Stuttgarter Weindorf wird eine Gruppe von Wirten nach Feierabend fast zum Opfer eines messerschwingenden Mannes (23), der ihnen droht: „Ich bringe euch alle zu Allah!“ Die Sicherheitsleute konnten Schlimmeres abwenden. Die Kombination aus Weindorf und lauter Musik (in einsamer Gasse) nach Mitternacht scheint den Angriff ausgelöst zu haben.
Im oberfränkischen Hof wurde nun am Freitag ein 27-jähriger Syrer festgenommen, der einen Anschlag auf Bundeswehrsoldaten plante. Dazu hatte sich der Syrer zwei rund 40 Zentimeter lange Macheten beschafft. Er wollte die Soldaten während ihrer Mittagspause in der Innenstadt von Hof angreifen und so viele wie möglich von ihnen töten.
Die Generalstaatsanwaltschaft München, die die Festnahme angeordnet hatte, teilte mit: „Durch die Tat wollte der Beschuldigte Aufsehen erregen und in der Bevölkerung ein Gefühl der Verunsicherung hervorrufen.“ Das ist die Definition von Terror. Der Mann hatte laut dem Landratsamt Hof seit 2015 Flüchtlingsstatus und hat derzeit eine Wohnung im Landkreis Hof angemietet. Er war aber auch schon straffällig geworden (laut Bild im Ausland) und hatte deshalb in Haft gesessen. Daneben soll er drogenabhängig sein. In Hof sind rund 450 Soldaten der Bundeswehr stationiert. Es ist folglich normal, Uniformierte in der Innenstadt zu sehen.
Die Hofer Oberbürgermeisterin Eva Döhla (SPD) fiel sozusagen aus allen Wolken angesichts dieses massiven Anschlagsplans. „Etwas Vergleichbares gab es bei uns in Hof bislang noch nie. Das Zusammenleben mit mehr als 48.000 Menschen aus 127 Ländern verlief stets friedlich, und wir werden alles tun, dass dies auch in Zukunft so bleibt“, sagte sie laut ntv.
Umrisse des radikal-islamischen Angriffs auf Europa
Der Hofer Landrat und promovierte Jurist Dr. Oliver Bär (CSU) teilte mit: „Unsere Strafverfolgungsorgane werden nun das Verhalten des Aggressors nach den Regeln des Rechtsstaates ahnden.“ Der Gesetzgeber müsse „sicherstellen, dass Personen, die unsere Rechtsordnung nicht anerkennen, unser Land verlassen“. Damit meint der Landrat offenbar, dass es neue Gesetze für effektivere Abschiebungen braucht.
Allmählich werden so die Umrisse des radikal-islamischen Ausgreifens und Angriffs auf Deutschland – wie Europa insgesamt – in der Breite des Landes deutlich. Der gezielte Angriff auf Polizei (wie im Mai in Mannheim) oder Bundeswehr, also auf Ordnungs- und Sicherheitskräfte, bedeutet das Bestreben, die offensichtlich wehrhaften Teile des Staats auszuschalten. Das aber entspricht einem kriegerischen, nicht mehr bloß einem terroristischen Akt. Beides ist nicht scharf voneinander zu trennen.
In Großbritannien wurde jüngst ein uniformierter Offizier der Royal Engineers auf offener Straße angegriffen und lebensgefährlich verletzt. Täter war der 24-jährige Anthony Esam. Angeblich war die Tat nicht mit Terror zu verknüpfen. Die Streitkräfte stellten fest, dass sie ihre Politik in Bezug auf das öffentliche Tragen von Uniformen nicht ändere: „Die Armee sagt, dass Uniformen trotz des Messerangriffs auf einen Offizier weiterhin in der Öffentlichkeit getragen werden können.“
Junge Union: Es kann uns alle treffen
Bei diesem Konflikt bleibt allerdings der Kontrahent regelmäßig noch ziemlich im Dunkeln. Nur manchmal – wie beim Solinger Terroranschlag – meldet sich der IS mit einem glaubwürdigen Bekentnnisschreiben oder -video. Oft sind es scheinbare Einzeltäter, die eine terrorartige Tat ausführen. Die entsprechenden Berichte senden ihre Schockwellen aber dennoch in das Land hinaus und verändern die allgemeine Stimmung.
Wie steht es etwa um den Angriff an der Raststätte Stolper Heide, in direkter Nähe der nördlichen Berliner Stadtgrenze? Schon am Samstagabend vor einer Woche verübte ein 40-jähriger Syrer einen massiven Messerangriff auf dem Gelände des Rasthofs. Mit einem Messer attackierte der Attentäter zuerst Personen im Innenraum der Tankstelle. Danach stürmte er auf den Vorplatz und fügte einem 57-jährigen Lastwagenfahrer Stiche am Rücken und unter dem Auge zu. Nur weil ein Sanitäter zufällig am Ort war, überlebte der polnische LKW-Fahrer.
Laut dem Bericht von Mitgliedern der Jungen Union Mecklenburg-Vorpommern, die zufällig am Rasthof waren, hatte der Täter „mit eindeutigem Migrationshintergrund“ zudem „Allahu akbar“ gerufen, als er auf die Tankstelle zu rannte. Die JU postete zu dem Vorfall auf Instagram unter dem Titel „Die islamistische Gewalt selbst erlebt“. Darunter heißt es: „Wir mußten erleben: Islamistische Gewalttaten sind real. Es kann uns alle treffen.“
Was aber für Unmut und Erstaunen sorgte: Als die JU-Mitglieder mit ihrem Augenzeugenbericht an die Öffentlichkeit gingen, waren schon einige Tage seit der Polizeimeldung vergangen. Und darin war keine Rede von „Allahu akbar“ oder einem radikal-islamischen Motiv gewesen. All das kurz vor den Wahlen zum brandenburgischen Landtag am 22. September.
Verbot gegen „Glutnester der Steinzeitkultur“
Dem CDU-Innenminister von Brandenburg Michael Stübgen fiel in diesen Tagen ein, das Islamische Zentrum Fürstenwalde al-Salam zu verbieten und die gleichnamige Moschee zu schließen – auch seltsam, so kurz vor der Wahl. Dabei war doch bis jetzt alles in Ordnung gewesen in Fürstenwalde (siehe unten). Dazu sagte Stübgen: „Die Glutnester der Steinzeitkultur Islamismus müssen bereits im Keim erstickt werden, um einen Flächenbrand zu verhindern.“ Man müsse dieses Übel an der Wurzel packen. „So schützen wir unsere Freiheit und die Menschen in unserem Land. Das sind wir auch denjenigen Muslimen schuldig, die bei uns rechtschaffen leben und einst vor Islamisten geflüchtet sind.“
Die anfangs gewählte Metapher „Glutnester“ stellt immerhin klar, dass der Flächenbrand nicht mehr ganz weit entfernt ist. Das ordnet das Phänomen auch im internationalen Kontext passend ein. Dieser Kontext wird aber auch im nationalen Rahmen immer deutlicher, wie oben bemerkt. Die Nähe zu Muslimbruderschaft und Hamas kann nicht mehr als etwas Seltenes gelten, seit Proteste zugunsten der Terrororganisation in allen großen Städten stattfinden und der Neptunbrunnen in Berlin-Mitte von jungen Männern im Triumph eingenommen wurde. Die Sympathie geht dabei über die hier lebenden Palästinenser hinaus, vereint vielmehr Muslime aus vielen Ländern. Die Pro-Gaza-Demonstrationen waren Demos für den radikalen Islam.
Der Fürstenwalder Bürgermeister bemerkte zur Schließung der al-Salam-Moschee, nicht alle, die zu dieser Moschee gegangen seien, hätten damit extremistische Bestrebungen gezeigt. Ist das noch Naivität oder schon Vorsatz? Der in Fürstenwalde beherbergte Verein verbreitete laut Welt „Inhalte von Organisationen, die der islamistischen Muslimbruderschaft nahestehen“ sowie antisemitische Inhalte. „Diejenigen, die ihr Glauben ausüben wollen und dafür eine Moschee brauchen, versuchen wir mit unseren Mitteln zu unterstützen.“ Es gibt noch eine zweite Moschee in Fürstenwalde, weiß die Tagesschau.
Abschieben wie Macron in Frankreich
Im Grunde ist aber ein Betätigungsverbot für die beteiligten Vereine, wie von Stübgen und Faeser nun angewandt, nur das zweitstärkste Mittel im Kampf gegen solche Bestrebungen. Um die „Glutnester“ zu beseitigen, wäre am ehesten die Ausweisung und Abschiebung der verantwortlichen Führungspersonen und sonstigen Mitglieder vernünftig, so wie sie in Frankreich bei radikalen Predigern gelegentlich angewandt wird. Im Februar wurde so der tunesische Imam Mahjoub Mahjoubi, Salafist, misogyne Sexist und Verächter der „dekadenten westlichen Gesellschaft“, abgeschoben, der aus den Moscheen erneut „Kämpfer wie zur Zeit der Propheten“ hervorgehen lassen wollte. Er sprach gerne von der „satanischen Trikolore“, die „gar keinen Wert neben Allah“ habe.
Im Juli kündigte Innenminister Darmanin zudem die Ausweisung eines radikalisierten senegalesischen Imams an. Dabei sagte der Minister laut der türkischen Agentur Anadolu: „Wir haben die Möglichkeit, radikalisierte Imame innerhalb von 24 Stunden auszuweisen. Das ist Effizienz zugunsten des Schutzes der Franzosen.“ Vor einer Woche wurde die Abschiebung des nigerianischen Imams Abdourahmane Ridouane bekannt, wegen seiner „den Werten und Institutionen der Französischen Republik feindlich gesinnten“ Ideologie.
Neuankömmlinge ohne Kenntnis deutscher Gesetze
Bild berichtet aktuell aus dem Erstaufnahmelager Eisenhüttenstadt, wo der Reporter Peter Hell auf eine Gruppe von Afghanen traf. Einer von ihnen sagt: „Wir wissen noch nichts von den neuen Gesetzen in Deutschland. Aber wir wollen auf jeden Fall bleiben.“ Darüber, woher sie die 4000 Euro für die Schlepperkosten aus dem Iran über die Türkei in die EU bekamen, wollen sie nicht sprechen. Vielleicht stammt das Geld aus kriminellen Aktivitäten. Zur Erinnerung: Der Betrag entspricht etwa acht Jahresverdiensten in Afghanistan. Dass die fünf Afghanen künftig nicht mehr in Deutschland bleiben können, ist keineswegs sicher. Niemand weiß, ob Faesers Plan der Dublin-Ankerzentren klappt. Es ist sogar eher unwahrscheinlich, weil Italien und Griechenland ihre Vorbehalte gegen Rücknahmen kaum aufgeben werden. Noch eins von Faesers Luftschlössern.
Die Deutschen werden auch angesichts solcher Reportagen immer entschiedener in ihrer Zustimmung für grenzsichernde Beschlüsse. Laut einer YouGov-Umfrage befürworten 71 Prozent die unmittelbare Zurückweisung aller unerlaubt einreisenden Ausländer an der Grenze. Bisher verhindert nicht einmal eine Registrierung oder ein Asylgesuch in einem anderen EU-Land die Einreise. Nur eine Einreisesperre oder das Ausbleiben des Zauberworts „Asyl“ hat derzeit die Zurückweisung durch die Bundespolizei zur Folge.
Laut der Jungen Freiheit waren 73 Prozent der Befragten gar für eine vollständige Schließung der Grenzen – ganz im Sinne der AfD, die die sofortige Errichtung von Grenzzäunen zum Schutz der deutschen Grenzen fordert. Die beauftragende Deutsche Presse-Agentur (dpa) erlebte demnach ihr blaues Wunder. Dass man die Umfrage flugs versteckte – geschenkt! Was sollte man auch sonst damit tun. Nur YouGov macht ein wenig Werbung dafür (siehe Tweet). Auch erfragt wurde: 82 Prozent der Deutschen fordern die Abschiebung von Ausländern ohne Bleiberecht. Und es gab zwar keinen Ost-West-Unterschied bei den Antworten, aber ältere (also erfahrenere) Semester waren sogar zu 95 Prozent für die Rückreise von Migranten ohne Aufenthaltstitel.
Bundesregierung verschenkte 40 Millionen Euro an Rückkehrer
Derweil hat die Bundesregierung in den Jahren seit 2015 fast 40 Millionen Euro für die freiwillige Rückkehr von Migranten ausgegeben – also für Flüge wie den jüngsten nach Kabul, bei dem eine Ausreiseprämie von 1000 Euro an Kindsvergewaltiger und andere Schwerverbrecher gezahlt wurde. Vielleicht wurde die Prämie auch von den Taliban eingezogen.
Nicht ganz so hoch waren die Kosten in den letzten neun Jahren bei einem „Handgeld“ von durchschnittlich 550 Euro pro freiwilliger Rückreise. Das ergibt sich aus einer Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner, über die NIUS berichtet. Es ging dabei um die Unterstützung „mittelloser Migrantinnen und Migranten“ bei der „freiwilligen Rückkehr in ihr Herkunftsland oder der Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Drittstaat“. Gezahlt wurden auch hier 1000 Euro pro Erwachsenem, 500 Euro pro Kind und maximal 4000 Euro pro Familie.
Insgesamt kehrten so knapp 70.000 Migranten in das Ausland zurück, aus dem sie gekommen waren. Stephan Brandner kritisiert die Zahlung eines „Belohnungstaschengelds“ an die illegalen Migranten, das in ihren Heimatländern „für viele Monate ein auskömmliches Leben ermöglicht“. Genau das ist die Absicht hinter dem Handgeld, so die Bundesregierung in ihrer Antwort. Wieder einmal fürchtet sich der Staat vor Gerichten, die eine Abschiebung „aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse in dem Herkunftsland“ für rechtswidrig erklären könnten. Die „Versorgung einer betreffenden Person in den ersten Monaten“ muss demnach gewährleistet sein.
Es trifft nicht immer die Richtigen
Abgeschoben werden allerdings zum Teil auch durchaus verdiente Metöken. Denn es kann jeden ehrbaren Einwohner treffen, der hier arbeitet und Steuern zahlt, es aber versäumt, einen Gang aufs Ausländeramt anzutreten – so etwa die Japanerin Mizuki Iyeka, die in Deutschland Orgel studierte und ihr Studium durch widrige Umstände nicht abschließen konnte. Damit erlosch ihr Studentenvisum und konnte offenbar durch keinen anderen Titel ersetzt werden. An Iyeka scheint die Stadt Stuttgart ein Exempel statuieren zu wollen. Oder man will etwas für die Landesabschiebestatistik tun, während eine syrische Familie mit breitem Kriminalregister (über 100 Straftaten seit 2016) als nicht abschiebbar gilt.