Tichys Einblick
"Sicher-Wohnen-Hilfe"

Wie der Berliner Senat versucht, die Mietendeckel-Schlappe auszubügeln

Die rot-rot-grüne Regierung in Berlin – beziehungsweise der Steuerzahler – übernimmt einen Großteil der Kosten des kassierten Mietendeckels. Einen schönen Namen dafür hat man jedenfalls.

Es war zu erwarten, dass der rot-rot-grüne Berliner Senat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen den sogenannten Mietendeckel nicht einfach auf sich sitzen lassen würde. Nun versucht der Senat die für Berliner Mieter höchst unangenehmen Folgen seiner von den Verfassungsrichtern korrigierten Kompetenzanmaßung (nur der Bund hätte nämlich eine solches Gesetz erlassen dürfen) zu kaschieren. Einen schönen Begriff dafür hat die Senatsverwaltung jedenfalls bereits: „Sicher-Wohnen-Hilfe“.

Es geht um Mieter, deren Miete mit Inkrafttreten der zweiten Stufe des Mietendeckels am 23. November 2020 abgesenkt wurde, die nun angesichts der Nichtigkeit dieser Vorgabe teilweise mit Rückforderungen der Vermieter konfrontiert sind. „Derzeit geht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen von rund 40.000 Berliner:innen aus, die potentiell finanzielle Unterstützung benötigen könnten“, heißt es auf deren Website.

Wer auf staatliche Sozialleistungen angewiesen ist, kann sich sowieso darauf verlassen, dass „rechtmäßige Nachforderungsansprüche der Vermieter:innen vom zuständigen Amt grundsätzlich übernommen“ werden. Für „Bezieher:innen von Wohngeld“ gilt das womöglich auch, wenn sie „kurzfristig einen Änderungsantrag an das zuständige Bezirksamt stellen“.

Für andere Haushalte gibt es ein zinsloses Darlehen der staatlichen Investitionsbank Berlin (IBB) – sofern sie nicht mehr als 280 Prozent der „Bundeseinkommensgrenze“ verdienen. In diesem Fall sind das für einen Berliner Einpersonenhaushalt bis zu 33600 Euro jährlich. Die Befürchtung der potentiellen Empfänger, das Darlehen tatsächlich zurückzahlen zu müssen, dämpft der Senat mit den Worten: „Sollten Mieter:innen unverschuldet nicht in der Lage sein, das Geld ganz oder teilweise zurückzahlen zu können, kann das Darlehen in einen Zuschuss umgewandelt und auf dessen Rückzahlung (teilweise) verzichtet werden.“

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