Tichys Einblick
Nachspiel in der Causa Aiwanger

Wegen Flugblatt-Affäre: Disziplinarverfahren gegen ehemaligen Lehrer

Nachdem die strafrechtlichen Ermittlungen eingestellt wurden, droht einem bayerischen Lehrer ein Disziplinarverfahren: im schlimmsten Fall die Aberkennung der Pension. Ihm wird vorgeworfen, das berüchtigte Flugblatt der Anti-Aiwanger-Affäre an die Süddeutsche Zeitung weitergeleitet zu haben.

picture alliance / SVEN SIMON | Frank Hoermann / SVEN SIMON

Die „Flugblatt-Affäre“, die die Süddeutsche Zeitung gegen den bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) initiiert hatte, droht nun ein Nachspiel zu haben. Nicht jedoch für Aiwanger selbst, sondern für den Lehrer, der verdächtigt wird, das berüchtigte Flugblatt aus Aiwangers Schulzeit an die Süddeutsche weitergegeben zu haben. Bei der Staatsanwaltschaft Regensburg gingen mehrere Anzeigen wegen Verletzung von Dienst- und Privatgeheimnissen ein.

Vergangene Woche waren die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Mann eingestellt worden, weil man nicht nachweisen konnte, dass er das Flugblatt an die Redaktion weitergeleitet habe. Die Süddeutsche hatte aus Gründen des Quellenschutzes keine Angaben gemacht. Der Beschuldigte verweigerte die Aussage. „Unser Disziplinarverfahren wird nach dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens nun zeitnah fortgesetzt werden“, sagte ein Sprecher der Landesanwaltschaft Bayern der Deutschen Presse-Agentur.

Nun soll geprüft werden, ob der Lehrer gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen hat. Sie gilt auch für Beamte im Ruhestand. Sollte sich der Verdacht bestätigen, dann droht ihm die Kürzung oder gar Streichung der Pension.

Die Flugblatt-Affäre war kurz vor der Landtagswahl in Bayern 2023 von der Süddeutschen Zeitung forciert worden und artete in einer regelrechten Kampagne gegen den stellvertretenden Ministerpräsidenten Aiwanger aus. Markus Söder (CSU) entließ Aiwanger jedoch wider Erwarten nicht. Geschadet hat die Affäre Aiwanger nicht. Die Freien Wähler verbesserten ihr Ergebnis von 11,6 Prozent (2018) auf 15,8 Prozent.

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