Extremisten hatten gestern einen Anschlag auf den Berliner Flughafen und die Flugsicherheit verübt. Sie hatten einen Maschendrahtzaun durchgeschnitten, waren durch das Loch auf das Gelände des Berliner Flughafens eingedrungen und sind auf das Rollfeld marschiert. Dort hatten sie sich festgeklebt.
Zehn Minuten nach Beginn des Anschlages war die Polizei dort und beseitigte die Attentäter vom Rollfeld. Dies gilt als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr, so Rechtsanwalt Oliver Allesch gegenüber Bild. Wenn ein Flugzeug dabei im Landeanflug gewesen wäre, hätte das ein Unglück verursachen können. Ausweichprozeduren beherrscht das System Luftfahrt, aber wenn Maschinen in lange Warteschleifen oder zu Ausweichflughäfen geschickt werden, verbrennen dabei Tonnen von Treibstoff.
Doch ein Unglück ist in der Regel Ergebnis einer Verkettung »unglücklicher« Umstände, die für sich allein genommen noch nicht kritisch sind, im Zusammenwirken jedoch eine Katastrophe auslösen können. Sehr kritisch wäre es etwa für Ambulanzflüge geworden, die beispielsweise ein Herz zur Transplantation sehr schnell transportieren müssen, ein Vorgang, der am Berliner Flughafen häufiger vorkommt. Wenn ein solches Flugzeug mit einem lebenden Herz im Kühlkoffer nicht starten oder landen kann, ist nach zwei Stunden das Herz zerstört. Auf Leben kommt es den Extremisten nicht mehr an.
Wieso können die Extremisten ungehindert auf das Gelände kommen und darüberhinaus noch in aller Seelenruhe live über soziale Netzwerke Szenen ihres Anschlages verbreiten? Das Land ist nicht mehr in der Lage, seine Infrastruktur zu sichern. Deutschland ist Mitgliedsland der internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO, die die Luftfahrt standardisieren soll, für gleiche Luftverkehrsregeln und funktionierende Infrastrukturen sowie vor allem für Sicherheit in der Luftfahrt sorgen soll. Dazu gibt es einen eigenen Anhang 17 über Luftsicherheit, in dem nicht nur die Durchsuchung von Passagieren und Gepäck geregelt sind, sondern die Eigensicherungspflichten der Flughafenbetreiber.
Danach ist Deutschland verpflichtet – und nicht »hat sich selbst verpflichtet«, wie Klima-„aktivisten“ gern ausrufen –, seine Flughäfen gegen Terrorismus zu schützen. Verantwortlich dafür ist das Innenministerium unter Nancy Faeser.
Dagegen muss sich jeder Pilot bis auf die Unterwäsche filzen lassen, bevor er an seinen Arbeitsplatz, in das Cockpit darf. Regelmäßig muss er eine sogenannte »ZÜP« über sich ergehen lassen, eine »Zuverlässigkeitsüberprüfung«, bei der auch schon eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Straße zulasten des Piloten ausgelegt wird und er dadurch seine Lizenz verliert.
»Der Schutz des Luftraums, der Bahnanlagen und des Grenzgebietes stellen wichtige sonderpolizeiliche Aufgaben dar, denen sich die Bundespolizei täglich stellt«, so heißt es beim Bundesinnenministerium. Sabotageaktionen bei der Bahn und jetzt dieser Anschlag zeigen, das dies nicht mehr funktioniert.
Passagiere werden im Flughafen peinlich kontrolliert, dürfen aus angeblichen Sicherheitsgründen nicht einmal mehr Wasserflaschen mit ins Flugzeug nehmen und bezahlen Luftsicherheitsgebühren – doch mit einem einfachen Seitenschneider kommt jeder leicht in sicherheitskritische Bereiche.