Tichys Einblick
Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin:

Wahlprüfungsbeschwerde von TE beim Bundesverfassungsgericht eingegangen

Tichys Einblick wehrt sich gegen die unvollständige Wahlwiederholung der Berliner Bundestagswahl. Das Gericht bestätigt nun den Eingang.

IMAGO / U. J. Alexander

Die Bundestagswahl in Berlin muss vollständig wiederholt werden – diesen Standpunkt vertritt TE seit Monaten. Die von unserem Team festgestellten Mängel, Ungereimtheiten, Fehler und Manipulationen haben eine Tragweite, dass eine teilweise Wiederholung von wenigen hundert Wahllokalen nicht ausreicht. Der Vertrauensverlust lässt sich dadurch nicht beheben. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat dies genauso gesehen – und die komplette Wiederholung der Wahl zum Abgeordnetenhaus und der Bezirksverordnetenversammlung angeordnet.

TE hat deshalb eine Wahlprüfungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Sie ist dem Bundesverfassungsgericht am 5. Januar per Fax und am 7. Januar per Brief zugegangen. Am Donnerstag, dem 26. Januar, hat das Gericht den fristgerechten Eingang bestätigt und der Beschwerde ein Aktenzeichen (2 BvC 15/23) gegeben.

Berlin-Wahl
TE legt wegen Berlin-Wahl Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein
Der Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau, der die Causa vor Gericht vertritt, schätzt, dass 20 bis 25 Wahlprüfungsbeschwerden fristgerecht eingegangen sind. „Das wundert mich eigentlich, ich hätte beinah mit hunderten von Beschwerden gerechnet, nachdem es ja allein wegen der Berlin-Wahl über 2.000 Einsprüche gegeben hat“, erklärt Vosgerau. Das Verfassungsgericht gebe zwar über die Zahlen bisher keine Auskunft, er habe aber mit verschiedenen Kollegen kommuniziert und die Aktenzeichen verglichen. Die „überlangen Transportzeiten“ beim Verfassungsgericht seien überdies „nicht selten“.

Beschwerdeführer Jan Kopfmann zeigte sich erfreut, dass „wir nun durch das Aktenzeichen Klarheit haben, dass die Verfassungsbeschwerde eingegangen ist und angenommen wurde“. Er bedauerte jedoch, dass offenbar nur wenige Beschwerden eingegangen seien. „Es ist schade, dass angesichts der richtigen Entscheidung, einen Widerspruch zu formulieren dann so wenige Bürger das Ganze weiterführen.“ Er hoffe auf eine „sorgfältige Prüfung“ und eine „weise Entscheidung“ in der Sache.

Interessant sei auch, wie das Gericht mit der von Vosgerau gestellten Frage nach der Briefwahl umgehen werde, so Kopfmann. Diese habe mit 47 Prozent ein „unfassbar hohes Ausmaß“ angenommen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2009 entscheiden, dass die Briefwahl nicht zum Regelfall werden dürfe. „Das Gericht wird sich ja wohl nicht aus den eigenen damaligen Formulierungen herauswinden können. Wir sind gespannt.“

Der Deutsche Bundestag hatte am 10. November 2022 eine Wahlwiederholung in 431 Berliner Wahllokalen angeordnet. Der Beschluss ging vornehmlich auf die Stimmen der Fraktionen der Ampel-Koalition zurück. Die Oppositionsfraktionen CDU/CSU und AfD haben ebenfalls eine Beschwerde eingereicht. In Berlin wird die komplette Wahl zum Abgeordnetenhaus und der Bezirksverordnetenversammlung am 12. Februar wiederholt.

Die gesamte Wahlprüfungsbeschwerde können Sie hier nachlesen.


Roland Tichy, Herausgeber von TE, hat eine Initiative gegründet, um die Wiederholung der Bundestagswahl in allen Berliner Bezirken einzuklagen. Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wird von Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau im Namen von zwei Tichys-Einblick-Lesern geführt. Die Finanzierung hat „Atlas – Initiative für Recht und Freiheit“ übernommen.

Unterstützen Sie bitte die Öffentlichkeitsarbeit dieses Vorhabens.

Für Spenden haben wir bei der Commerzbank Köln das Konto mit der IBAN DE14 3704 0044 0543 2000 02 eingerichtet (Empfänger: TE Sonderkonto Rechtsstreitigkeiten).

Anzeige
Die mobile Version verlassen