„Die verbundenen Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen werden im gesamten Wahlgebiet für ungültig erklärt“, sagte die Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichtshofs, Ludgera Selting. Die Wahl muss nun wiederholt werden. Die Richter bestätigen damit das historische Ausmaß des Berliner Wahl-Debakels.
Bei den gleichzeitig stattgefundenen Wahlen zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen am 21. September 2021 war es zu unzähligen Pannen und Problemen gekommen. TE hatte die Protokolle dazu gemeinsam mit dem früheren Abgeordneten Marcel Luthe recherchiert und öffentlich gemacht.
Viele Wähler mussten stundenlang warten, konnten dann erst nach der offiziellen Schließungszeit um 18 Uhr wählen, in vielen Wahllokalen fehlten Stimmzettel, oft wurden falsche ausgegeben. Viele Wähler konnten gar keinen gültigen Stimmzettel abgeben.
Die Entscheidung des Berliner Gerichts steht im Gegensatz zur Entscheidung des Bundestags, dass die Bundestagswahl in Berlin nur in einigen Bezirken wiederholt werden soll. Die festgestellten Missstände betrafen schließlich die gleichzeitig stattfindenden Wahlen gleichermaßen.
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