Tichys Einblick
Correctiv-Skandal zieht seine Kreise

Ulrich Vosgerau erfolgreich gegen SWR: Gericht verbietet Falschbehauptungen in Correctiv-Bericht

Immer noch beschäftigt das Correctiv-Dramolett die Gerichte: Weil der SWR von der weiteren Verbreitung nicht wahrheitsgemäßer Behauptungen nicht absah, erwirkte Ulrich Vosgerau nun eine einstweilige Verfügung gegen drei Falschbehauptungen.

IMAGO

Erneut verliert der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk vor Gericht gegen Ulrich Vosgerau: Bereits mehrfach war dem ÖRR die Falschberichterstattung im Zusammenhang mit dem Correctiv-Skandal um angeblich geplante Massendeportationen untersagt worden.

Nach ZDF und NDR unterliegt nun der SWR in Bezug auf einen Artikel, der Anfang Februar 2024 veröffentlicht worden war. Darin hatte der Sender die bereits umfänglich als Fake-News entlarvten Behauptungen wiederholt und zum einen von einer „anvisierten“ Regierungsübernahme durch die AfD gesprochen, im Rahmen derer „maßgeschneiderte Gesetze“ geplant gewesen seien, um nicht nur „deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund“, sondern auch „unliebsame Deutsche“, etwa solche, die sich für Flüchtlinge einsetzen, auszuweisen. Gleich drei Falschbehauptungen, die das Landgericht Hamburg nun per einstweiliger Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro verboten hat.

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Die Kanzlei Höcker, die Vosgerau vertritt, kritisiert, dass der SWR „zuerst monatelang zahlreiche Berichte von kritischen Journalisten und Rechtsexperten, die früh die Behauptungen im SWR-Artikel widerlegen“ ignoriert habe. Sie erinnert daran, dass Correctiv selbst vor Gericht eingeräumt hatte, dass die „irreführenden Wertungen“, die das Recherche-Portal mit Blick auf deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund „zusammengeschrieben“ habe, keinen Tatsachenbericht darstellten.

In einer Stellungnahme weisen die Rechtsanwälte insbesondere darauf hin, dass der SWR den Anforderungen journalistischen Handwerks nicht entsprochen habe, da die Falschberichterstattung durch Kontaktaufnahme mit Ulrich Vosgerau hätte vermieden werden können – eine solche fand der Kanzlei Höcker zufolge indes nicht statt, der SWR verließ sich trotz der bereits bestehenden Zweifel auf die Corretiv- „Recherche“.

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Harsche Kritik wird überdies an der Tatsache geübt, dass der SWR entgegen dem journalistischen Anliegen wahrheitsgemäßer Berichterstattung nur unwillig und unzureichend zur Korrektur der Falschbehauptungen bereit war: Zwar habe der SWR den Text inzwischen korrigiert, er verschleiere aber die Gründe. Anstatt offen die Fehlberichterstattung zuzugeben, spricht der SWR von „missverständlichen Formulierungen“, die man „präzisiert“ habe, und bezeichnet dies als „Transparenzhinweis“. Tatsächlich aber werde die Leserschaft gerade nicht präzise und transparent informiert, da sie „im Unklaren darüber [gelassen wird], welche Informationen falsch waren und wie die richtigen Informationen lauten.“

Auf X schreibt Dr. Carsten Brennecke von der Kanzlei Höcker:

„Gericht verbietet SWR falsche Behauptungen in Correctiv-Bericht

Anfang Februar veröffentlicht der #SWR einen Artikel über den #Correctiv-Bericht, der hunderttausende Menschen Anfang des Jahres zu Demos auf die Straßen lockt. Unter dem Titel „Darum geht es in dem Correctiv-Bericht, das ist bekannt!“ schreibt der SWR etwa drei Wochen nach Erscheinen des aufsehenerregenden Berichts zusammen, was seiner Meinung nach Fakt ist. Dabei unterlaufen dem öffentlich-rechtlichen Sender zahlreiche Fehler, er verbreitet Falschmeldungen statt Fakten. Diese hat das Landgericht Hamburg jetzt mit einstweiliger Verfügung verboten (n.rk.).

Die Fantasien des SWR:

Und damit zurück zum Artikel vom 04.02.2024: Darin fasst der SWR
sein Verständnis der im Correctiv-Bericht skizzierten Pläne des Potsdam-Treffens wie folgt zusammen: Die Regierungsübernahme der AfD sei „anvisiert“ worden. Der Plan habe den Erlass „maßgeschneiderter Gesetze“ vorgesehen, mit denen „deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund ausgewiesen“ werden sollten. Doch damit nicht genug, auch die Ausweisung von „unliebsamen Deutschen“ sei geplant worden, wenn sie sich bspw. für Flüchtlinge einsetzen.

Das alles ist falsch! In Potsdam wurde keine Regierungsübernahme der #AfD anvisiert. Erst recht gab es keinen Plan, mit maßgeschneiderten Gesetzen, deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund auszuweisen. Und auch ein Plan „unliebsame Deutsche“ auszuweisen, wenn sie sich bspw. für Flüchtlinge einsetzen, ist pure Erfindung. Der SWR hat damit ein Verbot zu gleich drei Falschbehauptungen kassiert.

SWR als schlechter Verlierer:

Mit der Korrektur der falschen Angaben hatte es der SWR nicht eilig. Der Sender ignoriert zuerst monatelang zahlreiche Berichte von kritischen Journalisten und Rechtsexperten, die früh die Behauptungen im SWR-Artikel widerlegen: Mit Blick auf die Ausweisung deutscher Staatsbürger hat Correctiv nie Tatsachen verbreitet, sondern lediglich irreführende Wertungen zusammengeschrieben. Außerdem entgeht dem SWR das Einknicken von Correctiv vor Gericht: Correctiv.org gab zu, dass man nicht als Tatsache über eine Ausweisung deutscher Staatsbürger berichtet hat.

Erst die Abmahnung des durch HÖCKER vertretenen Teilnehmers am Potsdam-Treffen Dr. Ulrich Vosgerau (CDU) bringt Bewegung in die Sache. Der SWR korrigiert seinen Bericht im September, also sieben Monate nach Erscheinen des Artikels.

Wir halten fest: Der SWR tut sich schwer, andere Texte zu verstehen und korrekt wiederzugeben. Damit ist er nicht allein, denn zahlreiche andere Journalisten hatten Probleme mit der Trennschärfe zwischen Fakt und Wertung im Correctiv-Bericht. Diese Schwäche hätte der SWR allerdings durch einfaches journalistisches Handwerk ausgleichen können. Ein Anruf oder eine schriftliche Anfrage bei Dr. Vosgerau, in dessen Namen das Verbot gegen den SWR ergeht, hätte Klarheit bringen können und eine falsche Berichterstattung vermieden. Doch auch hier blieb das Postfach leer und das Telefon stumm.

SWR vertuscht:

Der SWR hat den Text inzwischen korrigiert. Gegenüber seinen Lesern verschleiert er aber die Gründe: Der SWR, spricht von einem „Transparenzhinweis“ zur Textanpassung und von „missverständlichen Formulierungen“, die man verwendet und nun „präzisiert“ habe. Damit lässt er die Leserschaft im Unklaren darüber, welche Informationen falsch waren und wie die richtigen Informationen lauten. Ein ordentlicher Transparenzhinweis benennt Fehler konkret und korrigiert.

Der SWR-Bericht ist ein Musterbeispiel für schlechten Journalismus. Er zeigt, dass die SWR-Journalisten nicht in der Lage waren, bei der Lektüre des Correctiv-Berichts zwischen wolkigen Wertungen und tatsächlich recherchierten Fakten zu unterscheiden. Hinzu kommt, dass der SWR keine ordentliche und faire Nachrecherche durch Befragung der Teilnehmer durchführte. Auch die Verschleierungsversuche nach der Anpassung des Berichts stärken nicht das Vertrauen in den SWR.“

Der Umgang des ÖRR mit dem Recherche-Skandal um die Plattform Correctiv hatte weithin Empörung und Kritik hervorgerufen, da bei den Öffentlich-Rechtlichen Sendern keine Korrektur oder Einsicht bezüglich der Falschberichterstattung erkenntlich war. Wie im neuerlichen Verfahren vor dem Landgericht Hamburg hatten auch die anderen betroffenen Sender versucht, an den von Correctiv kolportierten Behauptungen festzuhalten, die Massenproteste „gegen rechts“ ausgelöst hatten.


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