Am Donnerstag, dem 20.02.2020 um 16:00 Uhr las ich auf BR24: »Laut Generalbundesanwalt Peter Frank hatte der Todesschütze eine „zutiefst rassistische Gesinnung“. Das gehe aus den Videobotschaften und „einer Art Manifest“ auf der Homepage des Mannes hervor.«
Heute, am 21.02.2020 um 12:09 lese ich auf t-online.de: »Der mutmaßliche Terrorist von Hanau adressierte bereits vor Monaten ein Schreiben an den Generalbundesanwalt. Es ist in weiten Teilen mit seinem Bekennerschreiben identisch. Nun bestätigt die Behörde den Eingang … Das Schreiben habe aber keine rechtsextremistischen oder rassistischen Ausführungen enthalten und man habe wegen des Briefes kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.«
— Jonas Mueller-Töwe (@JMuellerToewe) February 21, 2020