Tichys Einblick
Verleumdungsversuch widerrufen

Verfassungsschutz muss nach Abmahnung durch TE verleumderischen Bericht zurückziehen

Nach Abmahnung von TE: Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz korrigiert eine fehlerhafte Darstellung über angebliche Desinformation durch verschiedene Medien und spricht von „Missverständnis“. TE wird auch gegen die Teilnehmer der Medienkampagne vorgehen.

picture alliance/dpa | Peter Kneffel

Es ist sicherlich eines der eklatantesten Beispiele, wie Staatsorgane versuchen, Medien herabzusetzen: Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat in einer sogenannten „Untersuchung“ erfasst, dass vermutlich russische Internet-Dienste und Fake-Webseiten Artikel aus deutschen Medien wie Tichys Einblick, Berliner Zeitung, Nachdenkseiten und Junge Freiheit verbreiten.

Es gehe darum, dass namentlich genannte publizistische Unternehmen wie Tichys Einblick „russische Narrative“ verbreiten und sich der Desinformation schuldig machen würden.

In einer Pressemitteilung hieß es:

„Laut einer Analyse des Bayerischen Verfassungsschutzes für den Zeitraum vom Mai 2023 bis Juli 2024 zählt Wallaschs Blog zusammen mit der Schweizer Weltwoche, der Berliner Zeitung, dem rechtsextremen Magazin Compact, der Website Tichys Einblick und anderen Presseorganen zu den einschlägigen Medien, die im Rahmen der russischen Auslandspropaganda Narrative des Kremls verbreiten, um die westlichen Gesellschaften zu spalten und den demokratischen Willensbildungsprozess zu beeinflussen.“

Das sind herabsetzende, durch nichts begründete und verleumderische Behauptungen, die ohne Beleg verbreitet und in einer Kampagne gegen TE eingesetzt wurden. Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel hat im Auftrag von TE den Freistaat Bayern und das Landesamt für Verfassungsschutz mit Verweis auf inhaltliche Unkorrektheit, fehlende Belege und wegen des erkennbaren Angriffs auf Pressefreiheit und Verletzung der Persönlichkeitsrechte abgemahnt. „Es ist ein ungeheuerlicher Vorgang, wenn eine Behörde eine angebliche Untersuchung ohne erkennbare Belege dazu benutzt, um regierungskritische Medien herabzusetzen und deren Ansehen mit Falschbehauptungen zu beschädigen,“ erklärt dazu TE-Gründer und Chefredakteur Roland Tichy.

Verfassungsschutz rudert zurück

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat jetzt den angegriffenen Bericht in den wesentlichen Teilen zurückgezogen und per Pressemitteilung von „Missverständnissen in der öffentlichen Rezeption“ gesprochen:

Dabei gehe es darum, dass der russische Fake-Betreiber regierungskritische TE-Artikel aus dem Zusammenhang gerissen und verbreitet habe, wenn sie ihm ins Konzept passten: 

„Einzelne Artikel, der in dieser Kategorie aufgelisteten Webseiten, wurden durch den Akteur weiterverbreitet. Es ist naheliegend, dass die betreffenden Inhalte aus Sicht des Akteurs das russische Narrativ unterstützen bzw. dass die Verbreitung entsprechender Inhalte anderweitig im Interesse des Akteurs liegt. Hierzu wurden manche der Artikel gezielt aus ihrem Kontext gerissen. Das BayLfV unterstellt explizit nicht, dass die Verantwortlichen der hier aufgelisteten Webseiten russische Propaganda verbreiten oder in Kenntnis darüber sind bzw. es gutheißen, dass ihre Inhalte im Rahmen der ‚Doppelgänger‘-Kampagne weiterverbreitet werden. Ferner nimmt das BayLfV keinerlei Wertung der Inhalte der betreffenden Webseiten vor.“

Das ist das genaue Gegenteil dessen, was das Amt zunächst behauptet hat, nämlich die aktive Verbreitung russischer Propaganda.

Damit hat das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz die Forderungen der Abmahnung durch TE erfüllt.

Der Vorgang ist allerdings noch nicht beendet.

Medienkampagne gegen Tichys Einblick

Mehrere Medien benutzten den Vorgang zu einer gezielten Kampagne gegen TE und andere Medien. So schreibt beispielsweise das dem SPD-Medienkonzern Madsack  zuzurechnende „Redaktionsnetzwerk Deutschland“, das viele Tageszeitungen in- und außerhalb des Medienkonzerns beliefert: „Doch mitunter waren Fälschungen auch gar nicht nötig. Die Desinformanten verbreiteten auch Inhalte einschlägiger Medien, der Schweizer ‚Weltwoche‘ zum Beispiel, der ‚Berliner Zeitung‘, des inzwischen verbotenen Magazins ‚Compact‘ und von ‚Tichys Einblick‘. Überrascht geben sich die Verfassungs­schützer, wie deutlich die Spuren der Desinformation nach Moskau führen.“

Das RND hat sich nicht um eine Stellungnahme von TE bemüht, sondern blind das Narrativ des Landesamts übernommen und verbreitet. Mit diesen und anderen suggestiven Formulierungen sowie Verweis auf angebliche Fachleute sollte Tichys Einblick in die Nähe russischer Desinformation und Propaganda gerückt werden. Die Leser von TE wissen, dass TE über den Ukraine-Konflikt fair und ausgewogen berichtet und die ukrainische Position zum Überfall der russischen Streitkräfte immer dargestellt hat.

Aber in der Medienkampagne geht es nicht um Russland oder die Ukraine: „Die regierungskritischen Beiträge von TE gefallen nicht und sollen deshalb diskreditiert und herabgesetzt werden. Davon werden wir uns nicht daran hindern lassen, weiterhin kritisch über die Politik der Ampel zu berichten,“ erklärt Roland Tichy dazu.

Auch in vielen Tweets und im von linksradikalen Aktivisten gesteuerten Wikipedia heißt es:

„Laut einer Analyse des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz für den Zeitraum vom Mai 2023 bis Juli 2024 zählt Tichys Einblick zu den einschlägigen Medien, die im Rahmen der russischen Auslandspropaganda Narrative des Kremls verbreiten, die die westlichen Gesellschaften spalten und den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen.“

Tichys Einblick wird gegen diese und andere Falschmeldungen juristisch vorgehen und Korrekturen erzwingen. Entsprechende Ansprüche gegen das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz bereitet Anwalt Steinhöfel vor.

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