Die AfD hat sich mit zwei Eilanträgen beim Verwaltungsgericht gegen Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) durchgesetzt. In einem Eilbeschluss rügte das Gericht das Verhalten Kellers. Der Oberbürgermeister soll im Januar städtische Mitarbeiter dazu aufgerufen haben, an der Demonstration „Gegen die AfD. Wir schweigen nicht. Wir schauen nicht weg. Wir handeln“ teilzunehmen.
Damit habe Keller „offenkundig und eindeutig die durch das Demokratieprinzip gesetzten Grenzen verletzt“, stellte das Gericht fest. „In diesem Zusammenhang wird aus gegebenem Anlass erinnert an die sich aus dem Rechtsstaatsgebot und dem Demokratieprinzip ergebenden, auch für kommunale Wahlbeamte in ihrer Eigenschaft als Amtsträger geltenden Grenzen einer Beteiligung an politischen Debatten.“ Das Demokratieprinzip sei „eindeutig“ verletzt worden.
Da der Antrag verhindert worden war, ging die AfD vor Gericht. Dieses gab der AfD auch in dieser Causa Recht: Der Vorgang sei rechtswidrig und verletzte die Rechte der Opposition. Der Rat muss den Antrag nun doch auf die Tagesordnung setzen.
Die Stadt hat die Entscheidung des Gerichts kritisiert. Der OB habe nicht zur Teilnahme an der Demo gegen Rechtsextremismus aufgerufen. Er habe stattdessen zu der Teilnahme an einer anderen Kundgebung aufgerufen, nämlich der für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, zitiert der WDR aus einem Schreiben.
Auch Oberbürgermeister Keller zeigt sich nicht einverstanden mit dem Urteil. „Die Meinung, ein Oberbürgermeister dürfe nicht zur Stärkung von Demokratie und Rechtstaat aufrufen, ist eine bemerkenswerte juristische Auffassung“, sagte er. Vor dem Beschluss hatte Keller noch betont, er werde sich „nicht rechtswidrig verhalten, denn dann machen wir uns als Demokraten unglaubwürdig“.