Tichys Einblick
"Demokratieprinzip eindeutig verletzt"

Düsseldorfer OB erleidet Schlappe gegen AfD – weil er zu „Demo gegen Rechts“ aufrief

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat dem CDU-Bürgermeister eine eindeutige Verletzung des Demokratieprinzips attestiert: Stephan Keller hatte städtische Mitarbeiter zu einer Anti-AfD-Demo aufgerufen. Auch einen unliebsamen AfD-Antrag muss er im Stadtrat zulassen. Stadt und Bürgermeister bleiben uneinsichtig.

Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU), Düsseldorf, 22. November 2023

IMAGO / Michael Gstettenbauer

Die AfD hat sich mit zwei Eilanträgen beim Verwaltungsgericht gegen Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) durchgesetzt. In einem Eilbeschluss rügte das Gericht das Verhalten Kellers. Der Oberbürgermeister soll im Januar städtische Mitarbeiter dazu aufgerufen haben, an der Demonstration „Gegen die AfD. Wir schweigen nicht. Wir schauen nicht weg. Wir handeln“ teilzunehmen.

Damit habe Keller „offenkundig und eindeutig die durch das Demokratieprinzip gesetzten Grenzen verletzt“, stellte das Gericht fest. „In diesem Zusammenhang wird aus gegebenem Anlass erinnert an die sich aus dem Rechtsstaatsgebot und dem Demokratieprinzip ergebenden, auch für kommunale Wahlbeamte in ihrer Eigenschaft als Amtsträger geltenden Grenzen einer Beteiligung an politischen Debatten.“ Das Demokratieprinzip sei „eindeutig“ verletzt worden.

Oberverwaltungsgericht Weimar
Entzug der Waffenbesitzkarte allein wegen AfD-Mitgliedschaft nicht rechtens
Die Düsseldorfer AfD hatte für den 10. Februar einen Antrag in die Ratssitzung einbringen wollen, der jedoch nicht auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Darin hatte die AfD erfahren wollen, wie der Oberbürgermeister die Begriffe „rechts“, „rechtsradikal“ und „rechtsextrem“ definiere. Überdies sollte Keller klarstellen, welche „konkreten ‚rechtsradikalen‘ und/oder ‚rechtsextremen‘ Aussagen“ ihm von der AfD-Ratsfraktion oder dem Kreisverband vorlägen. Keller hatte diese Vorwürfe ohne Beleg gegenüber der AfD erhoben.

Da der Antrag verhindert worden war, ging die AfD vor Gericht. Dieses gab der AfD auch in dieser Causa Recht: Der Vorgang sei rechtswidrig und verletzte die Rechte der Opposition. Der Rat muss den Antrag nun doch auf die Tagesordnung setzen.

Die Stadt hat die Entscheidung des Gerichts kritisiert. Der OB habe nicht zur Teilnahme an der Demo gegen Rechtsextremismus aufgerufen. Er habe stattdessen zu der Teilnahme an einer anderen Kundgebung aufgerufen, nämlich der für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, zitiert der WDR aus einem Schreiben.

Auch Oberbürgermeister Keller zeigt sich nicht einverstanden mit dem Urteil. „Die Meinung, ein Oberbürgermeister dürfe nicht zur Stärkung von Demokratie und Rechtstaat aufrufen, ist eine bemerkenswerte juristische Auffassung“, sagte er. Vor dem Beschluss hatte Keller noch betont, er werde sich „nicht rechtswidrig verhalten, denn dann machen wir uns als Demokraten unglaubwürdig“.

Anzeige
Die mobile Version verlassen