Seit 8. Dezember 2021 hat Deutschland eine „Bundesministerin des Innern und für Heimat“ (BMI) namens Nancy Faeser (53, SPD). In dieser Funktion ist sie aus linker Sicht eine Traumbesetzung, denn sie wirkt aktiv oder passiv mittels „laissez-faire“ mit großem „Erfolg“ an der gesellschaftlichen Transformation Deutschlands mit. Wenige ausgewählte (amtliche) Zahlen dazu (Stand: 23. November 2023):
- Vom ersten Halbjahr 2022 bis zum ersten Halbjahr 2023 hat es vor allem im öffentlichen Raum eine erhebliche Zunahme an Gewaltdelikten gegeben, insgesamt um rund 14 Prozent. Bei deutschen Tatverdächtigen betrug die Zuwachsrate 8, bei nichtdeutschen Tatverdächtigen 23 Prozent; bei deutschen Kindern und Jugendlichen 12, bei nichtdeutschen Kindern und Jugendlichen 37 Prozent.
- Im Jahr 2022 gab es 244.132 Asylanträge, im Jahr 2023 waren es 351.915 solcher Anträge.
- Den beim Bundesinnenministerium angesiedelten Expertenkreis „Politischer Islamismus“ hat Faeser im September 2022 abgeschafft. Und auch nach den Hamas-Schlächtereien vom 7. Oktober 2023 und nach den Pro-Hamas-Randalen auf deutschen Straßen nicht wieder eingerichtet.
Das ist Faesers Bilanz als Innenministerin. Als Wahlkämpferin fällt ihre Bilanz ebenso miserabel aus. In Hessen war sie zur Landtagswahl vom 8. Oktober 2023 als SPD-Kandidatin für das Amt der Ministerpräsidentin angetreten. Ihre SPD landete hinter CDU und AfD mit 15,1 Prozent (minus 4,7 Prozent gegenüber 2018) auf Platz 3. Die Hessen-SPD gelangte zwar in eine Regierungskoalition, Faeser aber hatte ein Rückfahrticket ins Bundeskabinett in der Tasche.
All das Mehrfachdesaster, das sie auf Bundesebene und in Hessen hinterlässt, hindert Faeser nicht daran, vollmundig die Retterin des Rechtsstaates und der Demokratie zu geben. Vor allem ist sie schnell dabei, vollmundig alle ihr widerstrebenden Ereignisse, Treffen und Wortmeldungen als rechtsradikal, verfassungsfeindlich, verfassungswidrig, rassistisch, faschistisch, muslimfeindlich usw. zu etikettieren.
Strafversetzung nach ZDF-Böhmermann-Denunziation
Selbst aber trickst sie gern. Dass eine Sendung des ZDF-Clowns Jan Böhmermann vom 7. Oktober 2022 der Auslöser für die am 18. Oktober 2022 („Entbindung“) bzw. am 5. Dezember 2022 erfolgte Strafversetzung („Abordnung“) des bisherigen Chefs des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, gewesen sei, bestritt Faeser. Böhmermann hatte Schönbohm in die Nähe russischer Geheimdienstkreise gerückt.
Die Aufarbeitung des Skandals zog sich hin. Einem Untersuchungsausschuss blieb Faeser am 8. September 2023 „wegen eines Arztbesuches“ fern, während sie in Wiesbaden als Wahlkämpferin ein Interview gab. In einer anderen Sitzung des Untersuchungsausschusses am 20. September 2023 verschwieg sie, dass es eine Schweigegeldvereinbarung (seit dem 17. Januar 2023!) zwischen ihr und Schönbohm gebe. Wir haben hier auf TE ständig über Faeser Personalpolitik nach Gutsherrinnenart berichtet.
Erinnerungslücken?
Und siehe da: Es gibt diese geheime Schweigegeldvereinbarung doch! Hat sich Faeser etwa die Gedächtnisausfälle ihres Chefs, Kanzlers und Parteigenossen Olaf Scholz zu eigen gemacht? Jedenfalls hatte Faeser noch im Herbst 2023 von einer Sprecherin erklären lassen: „Es trifft nicht zu, dass eine Stillschweigensvereinbarung honoriert worden sei.“
Nun liegt dieser Geheim-Vertrag schwarz auf weiß auf dem Tisch! Er ist datiert auf den 17. Januar 2023. Geschlossen hat den Vertrag Faesers Abteilungsleiter „Z“, Ministerialdirektor Martin von Simson. Simson ist zugleich Vermieter der Berliner Wohnung der Ministerin. „Bild“ hat die „Außergerichtliche Vereinbarung“ öffentlich gemacht.
Darum geht es: Das Bundesinnenministerium zahlte 20.000 Euro an den früheren Cyberabwehr-Chef Arne Schönbohm. Eine Anwältin des BMI hat die Stillschweigevereinbarung am 18. Dezember 2023 dem Verwaltungsgericht Köln vorgelegt. Dort klagt Schönbohm gegen das BMI wegen Mobbings. Die Anwältin erklärt, Schönbohm habe einen Geldbetrag erhalten, um ihn „infolge der negativen Berichterstattung entstandenen Anwaltskosten teilweise zu entlasten“. Das Ministerium sei dem Kläger im Vergleich „aus Fürsorgeerwägungen (sic!!!) finanziell entgegengekommen. Es wurde vereinbart, dass Schönbohm unter anderem keine rechtlichen Schritte hinsichtlich der Abordnung und Versetzung ergreifen dürfe. Arne Schönbohm hat die Vereinbarung eigenhändig unterschrieben. Warum auch immer!? Und warum ein BMI, ein Haus voller Spitzenjuristen, eine eigene Anwältin braucht, fragen wir auch nicht weiter.
Hier Auszüge aus der zweiseitigen, als „Vergleich“ deklarierten „Außergerichtlichen Vereinbarung“:
§1 – Kostenregelung hinsichtlich des laufenden Rechtsstreits (VG Köln)
Das BMI gewährt dem Beamten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen einmaligen Zuschuss zu dessen außergerichtlichen Kosten nach folgenden Parametern:
- Der Beamte weist gegenüber BMI seine anwaltschaftlichen Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Eilverfahren selbst stehen, auf geeignete Weise nach.
- Das BMI beteiligt sich mit einer Zahlung von 20.000,– EUR an diesen dem Beamten entstandenen Rechtsverfolgungskosten (insbesondere Rechtsanwaltskosten).
§3 – Vertraulichkeit
Die Parteien vereinbaren Stillschweigen über die hier getroffene Vereinbarung. Dies gilt unbefristet.