Tichys Einblick
Täterschutz vor Opferschutz?

Vergewaltigungsfall erregt die Gemüter: Union und AfD fordern Abschiebung des Afghanen von Neustrelitz

Der Neustrelitzer Fall der Vergewaltigung einer Elfjährigen erregt weiter die Gemüter. Der afghanische (?) Täter profitiert von zahlreichen Ausnahmebestimmungen, seit er von einem Spezialinstitut auf 16 Jahre geschätzt wurde. Auch abgeschoben wird er deshalb nicht. Scharfe Kritik kommt aus Union und AfD.

Symbolbild

imago Images/Alexander Pohl

Vergewaltigungsfälle wie dieser fristen leider zu oft ihr Dasein in Lokalblättern und regionalen Nachrichtenportalen. In diesem Falle hat der Nordkurier die Aufgabe übernommen, einen Fall seit Beginn dieses Jahres journalistisch zu dokumentieren und so dem Vergessen zu entreißen. Die Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens im mecklenburgischen Neustrelitz entsetzt dabei noch heute die Öffentlichkeit – soweit sie Bescheid weiß.

Es geschah im Januar im Schlossgarten der einstigen Residenzstadt Neustrelitz. Der Täter war ein allein, „unbegleitet“ nach Deutschland gekommener Afghane, laut Expertenschätzung 16 Jahre alt, dessen Asylverfahren noch immer nicht abgeschlossen ist. Das Amtsgericht Waren sprach ihn im Juli schuldig und verurteilte ihn zu einem Jahr auf Bewährung. Dem Afghanen wurde ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt und vorerst der Aufenthalt in der Jugendgerichtshilfe Neubrandenburg zur Auflage gemacht.

Urteil sorgt für Empörung
Bewährungsstrafe für Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens
Für Vergewaltigung gibt es im Regelfall eine Mindeststrafe von zwei Jahren, möglich sind bis zu 15 Jahre. Der Ausschöpfung dieses Rahmens stand das von Sachverständigen geschätzte Alter des Täters entgegen. Damit aber nicht genug: Aus der Antwort auf die parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion ging hervor, dass der Afghane zuvor schon in Bulgarien einen Asylantrag gestellt hatte. Bulgarien wäre folglich auch für sein Asylverfahren zuständig.

Der klassische EU-Sekundärmigrant wurde aber nicht in das Balkanland zurückgeführt. Auf eine Nachfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Jan-Phillip Tadsen hin sagte Innenminister Christian Pegel (SPD), dass der Afghane aufgrund des „besonderen Minderjährigenschutzes innerhalb des Dublin-III-Abkommens“ noch in Deutschland sei. Auch die Staatsangehörigkeit des Mannes sei nicht geklärt. Es gebe hier „rechtliche Bedenken“, was immer das bedeuten mag, denn seine Identität als Afghane scheint gesichertes Wissen zu sein.

Schlupfloch für Minderjährige, aber auch Untätigkeit bei Erwachsenen

Zusammengefasst, bleibt zu sagen: Deutsche Bundesländer führen minderjährige Sekundärmigranten innerhalb der EU nicht zurück, weil es ein Schlupfloch im geltenden Dublin-Abkommen gibt. Warum alleinreisende Minderjährige anders behandelt werden sollten als erwachsene Zweifach-Antragsteller, bleibt rätselhaft – ist aber auch egal. Denn auch wenn Dublin greift, wird es in Deutschland schon längst nicht mehr angewandt, weil Rückführungen in südeuropäische Länder irgendwie nicht als opportun, vielleicht gar als unnütz gelten. Bekanntlich wollen die Asylmigranten ja ohnehin nach Deutschland oder in ein vergleichbares Land. Man nimmt sie lieber freiwillig auf, das spart Druckertinte und Papier.

Hinzu kommt in diesem Fall: Der junge Afghane, dessen wahres Alter niemand kennt, beging eine sehr ernstzunehmende und folgenreiche Straftat, wurde aber nicht zu einer realen Haftstrafe verurteilt, ebensowenig abgeschoben, beides wiederum wegen seiner vermuteten Minderjährigkeit. Könnte es sein, dass Sachverständige in diesen Fragen unter Druck stehen, Tatverdächtige nicht zu alt zu schätzen? Denn dann gerieten sie ja in die Gefahr, für ein strengeres Urteil verantwortlich zu sein.

Zahlreiche Politiker aus Union und AfD forderten die sofortige Abschiebung des Täters, darunter der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, und der AfD-Landesvorsitzende Leif-Erik Holm. Die Entscheidung sei „ein fatales Signal an alle Kriminellen, denn ihre Taten hätten keinerlei Konsequenzen, solange sie als Jugendliche gelten“, so Holm. Auf seiner Website schrieb der Politiker:

„Dieses Urteil bedeutet ganz sicher ein zweites Trauma für das elfjährige Mädchen und seine Eltern. Und es ist erneut ein fatales Signal an alle Kriminellen. Ihre Taten haben keinerlei Konsequenzen, solange sie als Jugendliche gelten. Wer ein Kind vergewaltigt, muss die ganze Härte des Rechtsstaats zu spüren bekommen. Und dazu gehört bei den Tätern, die illegal zu uns einreisten, um angeblich selbst ‚Schutz‘ zu suchen, die sofortige Ausweisung.“

Zum Urteil äußerte sich auch die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Andrea Lindholz (CSU) („vollkommen unverständlich“), ebenso der CDU-Abgeordnete aus dem vorpommerschen Torgelow, Philipp Amthor („im Rechtsempfinden vieler zu milde“).

Der frühere Neubrandenburger Amtsgerichtsdirektor und heutige AfD-Landtagsabgeordnete Horst Förster kommentierte das Urteil: „Der Erziehungsgedanke darf nicht dazu führen, dass letztlich der Täterschutz Vorrang vor dem Opferschutz einnimmt. Die Strafe muss auch im Jugendstrafrecht noch in einem vertretbaren Verhältnis zum Gewicht der Straftat stehen.“ Letztlich bleibe so „die Würde des Opfers“ auf der Strecke. In der deutschen Rechtsprechung sollen Jugendstrafen laut Bundesgerichtshof „nicht auf Abschreckung“ ausgerichtet sein, wie der Nordkurier bemerkt. Doch auch solche Prinzipien sind nicht unwandelbar und müssen oft einer veränderten Realität weichen.

Zuwanderer fallen vor allem durch Körperverletzungen und Sexualdelikte auf

Das „Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ aus dem vergangenen Jahr macht deutlich, dass solche Taten keinesfalls „Einzelfälle“ sind. Aus dem Jahr 2016 ist noch eine bequellte „Einzelfall“-Liste aufrufbar, die auf mehr als 2.000 Taten durch Zuwanderer im Bereich Sexualdelikte kam. Die Verbindung von Zuwanderung und Sexualdelikten bestätigt sich immer wieder in Zeitungsmeldungen und Statistiken. Laut dem „Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2021“ begingen Zuwanderer im vergangenen Jahr 20 Prozent mehr Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung als noch 2020. Daneben stiegen auch die von „Deutschen“ begangenen Sexualstraftaten, wobei unklar bleibt, ob es sich um Deutsche mit oder ohne Migrationshintergrund handelt – und wenn ja, mit welchem.

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Bekannt ist ebenfalls die Epidemie der Gruppenvergewaltigungen, an denen meist ausländische oder migrantische Täter beteiligt sind. Bei den gewissermaßen als verwandt anzusehenden Rohheitsdelikten – meist Körperverletzungen, daneben Nötigung, Bedrohung, Raub – bemerkt das Lagebild 2021 einen „deliktischen Schwerpunkt“, der etwa für Zuwanderer aus Somalia, Afghanistan und dem Irak gilt: „Annähernd jeder zweite tatverdächtige Zuwanderer“ aus diesen Ländern beging mutmaßlich ein Rohheitsdelikt.

Im April konnte eine 49-jährige Deutsche sich im vorpommerschen Torgelow erfolgreich gegen einen 22-jährigen Asylbewerber aus Guinea zur Wehr setzen. Die versuchte Vergewaltigung misslang. Bei dem Tatverdächtigen wurde die synthetische Droge Spice gefunden. Die Staatsanwalt beantragte Haftbefehl. Seitdem hat man wenig von dem Fall gehört. Übrigens sind wieder laut dem „Bundeslagebild 2021“ Syrer und Afghanen für die meisten Rauschgiftdelikte durch Zuwanderer verantwortlich. Auch das hätte man nicht unbedingt gedacht.

„Als ich in Frankreich ankam, kannte ich Ihre Gesetze nicht“

Schon im letzten Jahr hat – erstmals seit 2015 – die illegale Zuwanderung nach Deutschland wieder zugenommen. Für dieses Jahr wird ein neuer Anstieg, ja ein Höchststand erwartet, auch dank einer neu aufblühenden Balkanroute, auf der es auch aus der Türkei erneut Nachschub gibt.

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Die gesellschaftliche Realität wird immer stärker von dem wachsenden Zuwandereranteil geprägt, der laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) bei 10,8 Prozent erwachsenen Zuwanderern liegt. Das heißt in klassischem Deutsch: Ausländer, die nicht hier geboren wurden und folglich viele der geltenden Gesetze und Regeln nicht kennen. Zusammen mit den in Deutschland geborenen Kindern lebten zum Jahreswechsel 12,9 Prozent Ausländer im Lande.

Die Website Unser Tirol berichtet von einem interessanten Fall aus Frankreich, noch aus dem Jahr 2018, der letztes Jahr durch eine Gefängnisstrafe von 15 Jahren seinen Abschluss fand: Ein 32-jähriger Afghane hatte einen zwölfjährigen Jungen vergewaltigt, nachdem er schon verschiedene Mädchen belästigt hatte. Die tapferen Mädchen alarmierten – leider erst nach erfolgter Tat – die Polizei. Der Afghane erklärte vor Gericht: „Als ich in Frankreich ankam, kannte ich Ihre Gesetze nicht, aber seitdem habe ich erfahren, dass es verboten ist.“ In seinem Land sei es normal, sexuelle Beziehungen zu Jungen zu haben, solange Frauen nicht zugänglich seien.

Demselben Täter wurde ein weiterer Fall von sexueller Belästigung vorgeworfen. Durch den Widerstand des Opfers scheiterte eine Vergewaltigung in seinem Zimmer. Der Afghane rechtfertigte seine Taten: „Ich wollte sie ein bisschen berühren, aber sie wollte nicht. Wenn sie ein anständiges Mädchen wäre, wäre sie nicht in mein Zimmer gekommen.“ Andere Länder, andere Sitten. Aber insofern sollte man sich Menschen- und Kulturimport doch eher zweimal überlegen.

Das französische Urteil von 15 Jahren Haft dürfte auch hierzulande viele eher zufriedenstellen. Darin zeigt sich die größere Erfahrung der französischen Gesellschaft mit der fremden Kultur vieler Zuwanderer. Außerdem macht man im Hexagon generell weniger Kompromisse mit dem Anderen der eigenen Kultur – dafür hatten wir in Deutschland schon immer eine Schwäche, die mit den Jahren immer fataler wird. Wie sagte noch François-René de Chateaubriand zu einem türkischen Pascha auf seiner Reise durch Griechenland, die ihn ins Heilige Land führen sollte: Ein Franzose bleibt immer und überall Franzose.

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