Wenn man bei Google nach Informationen über Krankheiten sucht, werden Inhalte des Gesundheitsministeriums zuerst angezeigt. Die Betreiber des Informationsportals NetDoktor.de sahen darin eine Benachteiligung. Das Landgericht München I hat diese Sicht nun bestätigt. Die Vereinbarung vom November 2020 zwischen Google und der Bundesregierung über diese so genannten „Knowledge Panels“ sei „kartellrechtswidrig“.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Es handelt sich nur um einstweilige Verfügungsverfahren.
Für die Bundesregierung und vor allem für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist das eine peinliche Schlappe. Die Vereinbarung mit Google war im November als Teil der Pandemiebekämpfung durch Aufklärungsarbeit verkauft worden – gegen lautstarke Kritik von Verlegern. Nun wird ausgerechnet ein CDU-Minister aus der Partei des Kartellbekämpfers Ludwig Erhard von einem Gericht des „Kartellverstoßes“ überführt. Das Urteil reiht sich außerdem in eine länger werdende Liste von gerichtlichen Zurechtweisungen der Corona-Politik ein. Erst vor wenigen Tagen hatte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die abendlichen Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg als unverhältnismäßig aufgehoben.