Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in der Causa AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz entschieden: Die Bundespartei wird zu Recht als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Sie darf weiterhin nachrichtendienstlich beschattet werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD hatte bereits angekündigt, bei einer Niederlage vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ziehen zu wollen. Neue Beweisanträge kann die Partei dabei jedoch nicht einbringen. In der nächsten Instanz würde das Gericht die Entscheidung nur auf Rechtsfehler prüfen.
Das OVG bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aus dem März 2022. Damals hatte das Gericht entschieden, dass genügend Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung innerhalb der AfD vorlägen.
In Münster argumentierten die Anwälte der AfD, dass die Richter befangen seien. Das Gericht lehnte 470 Beweisanträge ab. Noch am Samstag reichten die Anwälte der Kanzlei Höcker einen 37-seitigen Antrag ein, weshalb sich die Verhandlung am Montagmorgen verzögerte. Ähnlich wie die anderen Beweisanträge lehnte das Gericht diesen als „rechtsmissbräuchlich, untauglich und daher unbeachtlich“ ab.
Zusätzlich hatte die AfD 750 Personen genannt, um diese im Verfahren zu befragen. Es gehe schließlich nicht um einen „Hasenzuchtverein“, so Anwalt Christian Conrad, sondern um „eine offene OP am Herzen der Demokratie“. Wolfgang Roth als Anwalt des Verfassungsschutzes betonte: „Es gab reichlich Zeit. Der Prozess beginnt nicht erst, wenn Sie ihre Anträge stellen. Das hätte alles viel früher im schriftlichen Verfahren beginnen können.“ Die AfD habe die letzten Jahre nicht genutzt.
Conrad: „Wir haben einen Verfassungsschutz, der beständig gegen die Verfassung verstößt.“ Es diene alles dazu, um die Umfragewerte der Partei vor der Wahl zu senken. An den Prozesstagen ging es u.a. um die Definition von Staatsvolk und ethnischem Volksbegriff, sowie um antisemitische und demokratiefeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD sowie die Jugendorganisation Junge Alternative im Jahr 2021 als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Am Dienstag wird im Fall Björn Höcke eine Entscheidung erwartet.