Zuletzt konnte die Union wohl nicht anders, als die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses in den Bundestag einzubringen. Die Grünen hatten schon in der Aktuellen Stunde des Bundestages, in der die Bundesminister Steffi Lemke und Robert Habeck dem Parlament über die Abschaltung der letzten drei AKWs Rede und Antwort stehen sollten, gedroht, die Akten offenzulegen, die zeigen sollen, dass Angela Merkels Energiepolitik Deutschland in die Energieabhängigkeit von Russland getrieben hat.
Robert Habeck, der sich als Retter Deutschlands feiert, weil er mit Merkels Politik gebrochen haben will, vergisst nicht nur, dass das relativ billige Erdgas aus Russland die grüne Energiewende und den grünen Atomausstieg wirtschaftlich und finanziell noch einigermaßen beherrschbar gemacht hat, sondern auch, dass der Weg in diese Abhängigkeit von den Grünen begonnen, weitergeführt und im Grunde bis zum Überfall Putins auf die Ukraine unterstützt wurde.
Wörtlich sagte Trittin, hier noch einmal speziell für Robert Habeck zitiert: „Das Grundargument, man würde sich von den Russen abhängig machen, ist falsch. Pipelinegas führt zu einer gegenseitigen Abhängigkeit, weil die Bindung zwischen Produzent und Konsument groß ist. Der Produzent ist sogar abhängiger, wenn der Konsument auch andere Quellen hat. Während Europa recht einfach auf Flüssiggas LNG aus den USA oder Katar wechseln könnte, kann Russland eben nicht so einfach den Abnehmer wechseln. Dafür müssten die ja eine neue Pipeline nach China bauen.“ Und: „Die Idee, der Russe würde aus Jux und Dollerei eben mal den Gashahn zudrehen, ist deshalb absurd: Der Kreml würde sich vorsätzlich selbst schädigen. Das hat nicht einmal die Sowjetunion im Kalten Krieg getan.“ Stimmt, die Russen haben auch nicht den Gashahn zugedreht, sondern Baerbock und Habeck wollten kein russisches Erdöl und Erdgas mehr importieren – und dann hat noch ein „hilfreicher“ Geist die Pipeline gesprengt.
Da offensichtlich die Grünen Probleme mit der Wahrheit und mit der Erinnerung haben, ihr Gedächtnis den AKW-Files, die sie herausgeben mussten, ähnelt, die zu Zweidrittel geschwärzt sind, werden die Unionsfraktionen nun die „Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode“ beantragen (Antrag liegt TE vor). Im Antrag verweist die Union auf den Vermerk der Fachebene vom 1. März 2022, in dem die Fachebene zu dem Schluss kommt, dass „ein kurzzeitiger oder ein langzeitiger Weiterbetrieb möglich und mit der nuklearen Sicherheit verträglich wäre“. Und stellt diesem Vermerk den Vermerk des Leiters der Abteilung Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz im BMUV vom 3. März 2022 entgegen, in dem behauptet wird, dass „die Verlängerung der Laufzeit der drei noch laufenden Kernkraftwerke über den gesetzlich festgelegten 31. Dezember 2022 hinaus sicherheitstechnisch nicht vertretbar wäre“.
Weitere Widersprüche, über die TE mehrfach aus den Akten berichtete, legen den Verdacht nahe, dass im Bundesumweltministerium und im Bundeswirtschaftsministerium in der Frage der Abschaltung der letzten drei Atomkraftwerke während einer selbstprovozierten Energieversorgungskrise nicht im Interesse des Landes, sondern im Interesse der Partei der Grünen gehandelt wurde. Dass keine, wie behauptet, ergebnisoffene Prüfung stattgefunden hat, nicht die Fachleute beispielsweise die Reaktorsicherheitskommission (RSK) und die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) im notwendigen Maße in den Entscheidungsprozess eingebunden worden sind und die notwendigen Konsultationen mit den Bundesländern und der EU nicht in ausreichendem Maße stattgefunden hat. Zum Zweck des Untersuchungsauftrags schreiben die Fraktionen:
„a) Der Ausschuss soll sich ein umfassendes und detailliertes Gesamtbild verschaffen von den Entscheidungsprozessen in der Bundesregierung zur Anpassung der Energieversorgung Deutschlands, der die Energieversorgung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen betreffenden Regelsetzung, insbesondere der Gesetzgebung, und der Energiepolitik an die nach dem Ausbruch des Kriegs gegen die Ukraine fundamental veränderte Lage sowie von den in die Entscheidungsprozesse eingeflossenen Informationen, den die getroffenen Entscheidungen leitenden Überlegungen und Zielsetzungen und von der diesbezüglichen Kommunikation gegenüber Parlament und Öffentlichkeit. Der Untersuchungszeitraum beginnt am 24.02.2022 und endet mit dem Beschluss des Bundestages über die Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses.
b) Der Ausschuss soll zudem prüfen, ob und in welchem tatsächlichen Umfang die Art und Weise der Aktenführung und Entscheidungsdokumentation in den beteiligten Ressorts und Bundesbehörden die verfassungsmäßig vorgesehene parlamentarische Kontrolle von exekutiven Entscheidungen ermöglicht oder erschwert und welche Änderungen oder Ergänzungen von bestehenden Vorschriften deshalb sachgerecht und geboten sind.“
Sicher sollte man einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss nicht überschätzen, aber man darf ihn auch nicht unterschätzen. Alles kommt darauf an, mit welcher Konsequenz und mit welchem Willen zur Wahrheit die Mitglieder des Ausschusses ihre Aufgabe wahrnehmen. Wir bleiben auf jeden Fall dran. Die Akten liegen uns vor. Noch werden uns Auskünfte unter fadenscheinigen Ausflüchten, die beispielsweise das Zusammenspiel von politischer Leitungsebene des BMWK und der Bundestagsfraktion der Grünen offenlegen, vorenthalten.